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Die Betriebsbuchführung.
4. Die Normalien werden nicht mit besonderem Formular bestellt,
sondern der Verwalter dieses Lagers erhält die Teilliste (Form. 31),
auf welcher die vom Lager zu entnehmenden Normalien angemerkt sind.
Diese Teile werden ebenfalls erst bei Montage von den Monteuren ent
nommen (s. Kapitel Normalienlager).
5. Solche Arbeiten, welche der Maschinenbau nicht in eigener Werk
statt ausführt, wie die Anfertigung von Holzeinlagen, Schutzblechen usw.,
werden den ausführenden Werkstätten mit Formular 28 in Auftrag gegeben.
Wie die unter 1—5 erwähnten Materialien, Teile und Arbeiten dem
Maschinenbau berechnet werden, geht aus den betreffenden späteren Ab
handlungen über Selbstkostenberechnungen der einzelnen Abteilungen
hervor; hier sei nur erwähnt, daß sämtliche Bestell- und Entnahmescheine,
mit Selbstkostenpreisen ausgefüllt, in das Lohnbureau des Maschinenbaues
zurückkehren.
Die Kalkulation der Akkordlöhne.
Die Akkordlöhne werden im Kalkulationsbureau von besonderen
Kalkulatoren, welche in der Praxis erfahren und mit modernen Arbeits
methoden gut vertraut sind, festgestellt. Die diesen Feststellungen ent
sprechenden Akkordlöhne werden in die Teillisten der Meister (Form. 30)
neben dem Text für jede einzelne Operation eingetragen und sind von dem
Meister innezuhalten. Abweichungen sind nur mit Genehmigung des
Abteilungschefs gestattet. Den Arbeitern ist zugesagt, daß die Akkorde
nicht geändert werden, solange nicht die Arbeitsstücke oder die Arbeits
methoden geändert werden.
Damit im Lohnbureau die Innehaltung der Löhne kontrolliert werden
kann, werden die kalkulierten Löhne aus Formular 30 in die für das
Bureau bestimmte Teilliste (Form. 32) übertragen. Bei Verbuchung der
Akkordscheine muß sich also der Betrag des Akkordscheines mit dem in
der Teilliste eingetragenen Betrag decken. Auf Grund der Meisterteillisten
werden im Bureau die Akkordscheine ausgeschrieben und dem Meister mit
der Liste übergeben, so daß bei Vergebung der Arbeit der Meister nur den
Namen des betreffenden Arbeiters und das Datum der Ausgabe zu notieren
hat, und zwar in seiner Teilliste und auf dem Akkördschein. Akkord
scheine über „kleine Orders“ stellt der Meister aus.
Die Lohnverrechnung.
Die Akkordscheine, Formular 40, werden in zwei Exemplaren
ausgeschrieben, wovon das eine der Arbeiter, das andere das Lohnbureau
erhält. Etwaige Fälschungen im Text oder in der Lohnziffer müssen also
im Lohnbureau entdeckt werden, sobald der Akkordschein des Arbeiters
zur Verrechnung ins Bureau kommt. Die Duplikatscheine werden im
Lohnbureau sofort gebucht, d. h. in die Teillisten an entsprechender Stelle
in Rubrik „gezahlt“ übertragen. Bei „kleinen Orders“ geschieht diese