Lohnlisten.
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Form. 46. Orig.-Größe 150 X 100 mm.
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Listen werden in den ersten 3 resp. 4 Wochen nur die zur Auszahlung
kommenden, auf der rechten Seite des Lohnbuches in Kolonne „Gezahlt“
stehenden Beträge eingeschrieben und erst in der letzten Woche werden
die übrigen Eintragungen gemacht (s. die beiden Beispiele). Die Ver
dienstbeträge der einzelnen Wochen werden in dieser Liste nicht vermerkt.
Die Zahlungslisten dienen zuerst in der Kasse zur Einzählung der
einzelnen Löhne in Lohnbeutel. Nach der letzten Woche erhält sie das
Bureau für Arbeiterangelegenheiten, um die Invalidenmarken in die
Karten einzukleben, hierauf werden sie der Betriebskrankenkasse zuge
stellt, welche die danach von der Firma und den Arbeitern zu zahlenden
Beiträge von der Fabrikkasse abhebt. Es brauchen also für die letzten
beiden Zwecke keine besonderen Listen angefertigt zu werden.
Nachdem der Kassierer für die ersten Wochen die Lohnzahlung be
wirkt hat, gehen die Zahlungslisten jedesmal in das Lohnbureau zurück
und erst nach der Restzahlung in der 4. bzw. 5. Woche erhalten sie das
Bureau für Arbeiterangelegenheiten und die Krankenkasse.
Über etwa im Laufe der Woche gezahlte Vorschüsse läßt sich der
Kassierer Quittungen in roter Farbe, lt. Formular 46 geben. Solche
Vorschußzahlungen werden, wie bereits erwähnt, vom Lohnbureau, welches
die Zahlung veranlaßt, in die Zahlungsliste mit roter Tinte über den noch
zu zahlenden Betrag geschrieben.
Die Summe aller Vorschußquittungen muß sich natürlich mit diesen
roten Zahlen in den Zahlungslisten decken. — Am Zahltage dürfen vom
Kassierer nur die schwarzen Zahlen berücksichtigt werden. Zählt man
dann die Vorschußbeträge und die Abzüge zu den am Zahltage gezahlten
Summen hinzu, so erhält man die Bruttosumme der Zahlungslisten.
Wie bereits erwähnt, zählt der Kassierer die Beträge in Lohnbeutel
aus Tauenpapier (Form. 47), und zwar geschieht dies mit einer Zahl
maschine, wobei ein jüngerer Beamter oder Lehrling zur Hilfe genommen
LUDW. LOEWE & Co.
Actiengesellschaft
Name: Christian
empfängt von uns:
Zehn Ji — 3) Vorschuß Restlohn
pro Monat April
Berlin, den 18. April 190 7
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