Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

6.  Kapitel.  Mangel,  Verlust  und  Sicherung  der  Arbeitsgelegenheit.  99

leugnen,  daß  ein  Teil  der  arbeitenden  Bevölkerung  zeitweilig  aus  allgemeinen ­
  Verschiebungen  beschäftigungslos  wird.  Sein  Umfang  wechselt
sehr;  die  Arbeitslosigkeit  stellt  sich  aber  für  jedes  Land  im  ganzen
doch  als  ein  ernster  Übelstand  dar.  Ihm  vorzubeugen  und,  so  weit  er
nach  Lage  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse  unvermeidlich  ist,  seine
Wirkungen  abzuschwächen,  bleibt  deshalb  eine  wichtige  Aufgabe  der
Sozialpolitik,  zumal  viel  mehr  Arbeiter  in  der  Gefahr  leben,  von  der
Arbeitslosigkeit  betroffen  zu  werden,  als  in  Wirklichkeit  arbeitslos  werden.
Da  ein  rechtlich  anerkannter  Anspruch  auf  Arbeitsgelegenheit
—  wie  erwähnt  —  nicht  besteht  und  mit  den  Grundlagen  des  heutigen
Arbeitsverhältnisses  unverträglich  ist,  so  ergibt  sich  für  die  Sozialpolitik ­
  nur  die  Möglichkeit,  entweder  durch  Beschaffung  anderer
Arbeitsgelegenheit  oder  durch  Milderung  der  finanziellen  Folgen  der
Arbeitslosigkeit  deren  Einwirkung  abzuschwächen.
§  3.  Notstandsarbeiten.  Das  nächstliegende  Mittel,  zu  dem  bei
Eintritt  einer  vorübergehenden  Arbeitslosigkeit  größeren  Umfangs
gegriffen  werden  kann  und  in  der  neuesten  Zeit  auch  in  wachsendem
Umfange  gegriffen  wird,  ist  die  Schaffung  von  Arbeitsgelegenheit  für
die  Arbeitslosen.  Da  eine  Arbeitslosigkeit  größeren  Umfangs  in  der
Regel,  wenn  überhaupt,  nur  im  Winter  eintritt,  so  ist  es  ausgeschlossen,
daß  die  Arbeitslosen  bei  landwirtschaftlichen  Unternehmern  Arbeitsgelegenheit ­
  finden.  Denn  die  landwirtschaftlichen  Berufe  haben  im
Winter  selbst  einen  so  viel  geringeren  Bedarf  an  Arbeitskräften,  daß
ihnen  die  Durchhaltung  des  Arbeiterstammes  Schwierigkeiten  macht.
Da  weiter  Perioden  größerer  Arbeitslosigkeit  mit  ungünstigen  Marktverschiebungen ­
  Zusammenhängen,  so  ist  es  auch  nur  in  engbegrenztem
Umfange  möglich,  daß  bei  anderen  gewerblichen  Unternehmern  —  abgesehen ­
  von  den  großen  Verkehrsunternehmungen  —  Arbeitsstellen  für
die  beschäftigungslos  gewordenen  Arbeiter  offenstehen.  Will  man  also
den  Arbeitslosen  andere  Arbeitsgelegenheit  verschaffen,  so  ergibt  sich
von  selbst  der  Ausweg,  daß  außer  den  großen  privaten  Verkehrsverwaltungen ­
  die  öffentlichen  Gewalten  in  der  Zeit  der  Arbeitslosigkeit
Arbeiten  in  Angriff  nehmen,  bei  denen  Arbeiter  Unterkommen  finden
können.  Alle  Stufen  der  öffentlichen  Gewalt  kommen  dabei  in  Betracht. ­
  Besondere  Bedeutung  haben  die  „Notstandsarbeiten“  indes
bei  den  Staaten  und  bei  den  Gemeinden  erlangt,  weil  beide  in  verhältnismäßig ­
  großem  Umfange  die  Möglichkeit  haben,  gewisse  Arbeiten
im  Winter  vornehmen  zu  lassen.
Der  Staat  kann  eine  erhebliche  Abhilfe  schaffen,  wenn  er  in  seinen
großen  Betriebsverwaltungen  mit  den  innerhalb  der  Etatsgrenzen  zulässigen ­
  Bestellungen  an  die  Industrie  herantritt.  Seitens  der  preussischen,
  bayrischen,  sächsischen  und  anderer  deutscher  Staatsbahnverwaltungen, ­
  seitens  der  österr.  Staatsbahnverwaltung  und  auf
            
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