6. Kapitel. Mangel, Verlust und Sicherung der Arbeitsgelegenheit. 99
leugnen, daß ein Teil der arbeitenden Bevölkerung zeitweilig aus allgemeinen
Verschiebungen beschäftigungslos wird. Sein Umfang wechselt
sehr; die Arbeitslosigkeit stellt sich aber für jedes Land im ganzen
doch als ein ernster Übelstand dar. Ihm vorzubeugen und, so weit er
nach Lage der wirtschaftlichen Verhältnisse unvermeidlich ist, seine
Wirkungen abzuschwächen, bleibt deshalb eine wichtige Aufgabe der
Sozialpolitik, zumal viel mehr Arbeiter in der Gefahr leben, von der
Arbeitslosigkeit betroffen zu werden, als in Wirklichkeit arbeitslos werden.
Da ein rechtlich anerkannter Anspruch auf Arbeitsgelegenheit
— wie erwähnt — nicht besteht und mit den Grundlagen des heutigen
Arbeitsverhältnisses unverträglich ist, so ergibt sich für die Sozialpolitik
nur die Möglichkeit, entweder durch Beschaffung anderer
Arbeitsgelegenheit oder durch Milderung der finanziellen Folgen der
Arbeitslosigkeit deren Einwirkung abzuschwächen.
§ 3. Notstandsarbeiten. Das nächstliegende Mittel, zu dem bei
Eintritt einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit größeren Umfangs
gegriffen werden kann und in der neuesten Zeit auch in wachsendem
Umfange gegriffen wird, ist die Schaffung von Arbeitsgelegenheit für
die Arbeitslosen. Da eine Arbeitslosigkeit größeren Umfangs in der
Regel, wenn überhaupt, nur im Winter eintritt, so ist es ausgeschlossen,
daß die Arbeitslosen bei landwirtschaftlichen Unternehmern Arbeitsgelegenheit
finden. Denn die landwirtschaftlichen Berufe haben im
Winter selbst einen so viel geringeren Bedarf an Arbeitskräften, daß
ihnen die Durchhaltung des Arbeiterstammes Schwierigkeiten macht.
Da weiter Perioden größerer Arbeitslosigkeit mit ungünstigen Marktverschiebungen
Zusammenhängen, so ist es auch nur in engbegrenztem
Umfange möglich, daß bei anderen gewerblichen Unternehmern — abgesehen
von den großen Verkehrsunternehmungen — Arbeitsstellen für
die beschäftigungslos gewordenen Arbeiter offenstehen. Will man also
den Arbeitslosen andere Arbeitsgelegenheit verschaffen, so ergibt sich
von selbst der Ausweg, daß außer den großen privaten Verkehrsverwaltungen
die öffentlichen Gewalten in der Zeit der Arbeitslosigkeit
Arbeiten in Angriff nehmen, bei denen Arbeiter Unterkommen finden
können. Alle Stufen der öffentlichen Gewalt kommen dabei in Betracht.
Besondere Bedeutung haben die „Notstandsarbeiten“ indes
bei den Staaten und bei den Gemeinden erlangt, weil beide in verhältnismäßig
großem Umfange die Möglichkeit haben, gewisse Arbeiten
im Winter vornehmen zu lassen.
Der Staat kann eine erhebliche Abhilfe schaffen, wenn er in seinen
großen Betriebsverwaltungen mit den innerhalb der Etatsgrenzen zulässigen
Bestellungen an die Industrie herantritt. Seitens der preussischen,
bayrischen, sächsischen und anderer deutscher Staatsbahnverwaltungen,
seitens der österr. Staatsbahnverwaltung und auf