Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
Unterstellen erwünscht. Aber es würde nicht ausreichen, wenn die 
örtlichen Stellen ohne Zusammenhang blieben. Denn damit würde 
nur innerhalb eines engen Bezirks zwischen dessen einzelnen Teilen 
ein Ausgleich eintreten. Soll der Ausgleich wirksamer werden, so 
muß er die einzelnen Berufszweige an ihren verschiedenen Sitzen er 
fassen und die besondere Ungunst der Verhältnisse des einen engeren 
Bezirks durch die günstigeren eines anderen zu mildern suchen. Die 
Zusammenfassung der Arbeitsnachweisämter zu Verbänden für größere 
Bezirke erscheint hiernach unentbehrlich. Im ganzen ist man in Deutsch 
land hierin auf dem richtigen Wege. 
Die Arbeitsnachweisstellen anderer Organe (gemeinnütziger Ver 
eine, der Berufsvereine der Beteiligten usw.) durch öffentliche Organe 
bei Seite zu drängen und überhaupt aus der Arbeitsvermittelung aus 
zuschalten, wird da nicht erwünscht sein, wo es sich um tüchtige und 
leistungsfähige gemeinnützige Stellen privaten Charakters handelt. 
Wo diese vorhanden sind, wird es sich empfehlen, bei der Verbands 
bildung ihre Beteiligung zu ermöglichen. Unter Umständen kann es 
berechtigt sein, solche Anstalten aus Gemeinde- oder Staatsmitteln zu 
unterstützen. In Deutschland ist das auch mehrfach der Fall gewesen. 
Die Übertragung der laufenden Arbeiten der öffentlichen Nachweise 
an besoldete Beamte und die paritätische Zusammensetzung der Ver- 
waltungs- oder Aufsichtsausschüsse hat sich im allgemeinen be 
währt. 
§ 5. Versicherung gegen die Nachteile der Arbeitslosigkeit. Durch 
Notstandsarbeiten, Arbeitsvermittelung und Arbeitsnachweis lassen sich 
die Härten, die aus der Unständigkeit der Arbeitsgelegenheit hervor 
gehen, zwar mildern, aber nicht beseitigen. Das würde auch dann 
der Fall sein, wenn ein „lückenloses“ Netz von Arbeitsnachweisstellen 
vorhanden wäre. Immer wird es Arbeiter geben, denen die unver 
schuldete Arbeitslosigkeit verhängnisvoll wird. In solchen Fällen kann 
es sich nur darum handeln, die wirtschaftlichen Folgen der Arbeits 
losigkeit abzuschwächen, d. h. dem Arbeiter, der seine Arbeitsgelegen 
heit ohne eigene Schuld verloren hat, und dem eine neue Arbeitsge 
legenheit tatsächlich zunächst unerreichbar ist, so viel Geldmittel zu 
verschaffen, daß er ohne Vernichtung und ohne nachhaltige schwere 
Erschütterung seiner wirtschaftlichen Existenz über die Zeit der 
Arbeitslosigkeit hinweg kommt. Es ist von vornherein klar, daß die 
Lösung dieser Aufgabe nicht der Armenpflege überlassen werden kann. 
Denn das bezeichnete Ziel geht weit über die Voraussetzungen und 
Grenzen der Leistungen der Armenpflege hinaus. Deshalb ist das 
Problem von der Sozialpolitik in Angriff zu nehmen. Sie muß ver 
suchen, Wege zu finden, die es ermöglichen, auf Grund erworbener 
Rechtsansprüche dem unverschuldet arbeitslos gewordenen Arbeiter
	        
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