6. Kapitel. Mangel, Verlust und Sicherung der Arbeitsgelegenheit. 121
die zur Erhaltung seiner wirtschaftlichen — nicht lediglich seiner
physischen — Existenz erforderlichen Mittel erreichbar zu machen.
Dies Problem — meist kurz, aber nicht ganz zutreffend als Versicherung
gegen Arbeitslosigkeit bezeichnet — beschäftigt in allen
Kulturstaaten die beteiligten, die politischen und die wirtschaftlichen
Kreise seit Jahren unausgesetzt. An praktichen Versuchen und an
theoretischen Vorschlägen zu seiner Lösung hat es durchaus nicht
gefehlt. Ihre große Zahl schon zeigt, welche Schwierigkeiten hier
zu überwinden sind, und wie wenig sich bisher die Anschauungen
darüber geklärt haben. Es ist dafür kennzeichnend, daß der deutsche
Reichstag am 31. Januar 1902, um die Sache vorwärts zu bringen,
den Reichskanzler um Einsetzung einer Kommission zur Prüfung der
bisher von Berufsvereinen, Unternehmern und Gemeinden getroffenen
Maßnahmen und zur Ausarbeitung von Vorschlägen für eine zweckmäßige
Ausgestaltung dieses Zweiges der Versicherung ersucht hat.
Dessen würde es nicht bedurft haben, wenn aus den bisherigen Maßnahmen
und Erörterungen ein gangbarer Weg zu Tage getreten
wäre. Der Bundesrat hat sich dahin entschieden, daß nicht schon eine
solche Kommission eingesetzt, sondern eine Feststellung der bestehenden
Einrichtungen durch das Kaiserliche Statistische Amt vorgenommen
werde, und zwar sowohl der inländischen als auch ausländischer Einrichtungen.
Bei den praktischen Versuchen zur Lösung des Problems, soweit
sie für die Sozialpolitik überhaupt in Betracht kommen, lassen sich drei
große Gruppen unterscheiden. Die erste umfaßt Einrichtungen zur
Unterstützung in Fällen der Arbeitslosigkeit aus Mitteln der Arbeiterorganisationen,
denen die Arbeitslosen angehören. Die zweite Gruppe
umschließt diejenigen Einrichtungen, welche die Aufsparung besonderer
Mittel für den Fall der Arbeitslosigkeit seitens der einzelnenen Arbeiter
bezwecken. Als dritte Gruppe erscheinen die eigentlichen Versicherungseinrichtungen,
die auf Grund regelmäßiger Einzahlung von
Beiträgen (Prämien) durch oder für den Arbeiter den Rechtsanspruch
auf vorausbestimmte Geldleistungen im Falle der Arbeitslosigkeit erwachsen
lassen. Diese Gruppen, namentlich die letzte, zeigen in sich
wieder mancherlei Unterarten und werden ergänzt durch verschiedene
Mischformen, die mehrere der bezeichneten Hauptwege mit einander
verbinden. In entsprechender Weise gruppieren sich auch die zahlreichen
Vorschläge, die in der Frage laut geworden sind.
Die Unterstützung durch Arbeiterorganisationen charakterisiert
sich als Selbsthilfe auf dem Wege freiwilligen Zusammenschlusses.
Sie ist besonders in England wegen der großen Verbreitung der Gewerkvereine
zur Anwendung gekommen. Die eigentliche Arbeitslosenunterstützung
soll an sich nur denen gewährt werden, welche ihre