Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

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II. Teil. Arbeiterwohlfalirtspolitik. 
1— 3 °/o bei 10 Firmen 
12—13 % bei 2 Firmen 
14- 15 „ „ 2 
15- 18 „ „ 4 
30 3a jj .. 2 
41 „ „ 1 Firma. 
1 Firma. 
Für Deutschland führt Böhmeet, der dieser Frage seit langer 
Zeit ein besonderes Interesse gewidmet hat, im Arbeiterfreund 1902 
als Firmen, von denen die Anwendung des Gewinnbeteiligungssystems 
ihm bekannt ist, 42 an, davon 10 aus der Maschinen- und Metallindustrie, 
7 aus der Glasindustrie, 6 aus dem Handel, 5 aus dem Bergbau und 
Hüttenwesen, 4 aus der Landwirtschaft, 3 aus der Textilindustrie, je 
2 aus der chemischen Industrie, dem Brauereigewerbe und dem Ver 
kehrsgewerbe usw. Bei 22 dieser Firmen war der Gewinnanteil im 
Durchschnitt des Jahres 1900: 5,1 % des Lohn- und Gehaltkontos, 
während der gesetzliche Versicherungsaufwand 2 % % war. Im ein 
zelnen stieg der Gewinnanteil bis auf 10,2 °/ 0 , 10,3% und 17,6% der 
Löhne. Auf dem V. Internationalen Genossenschaftkongreß zu Man 
chester — 22 bis 25. Juli 1902 —, der die Gewinnbeteiligungsfrage 
behandelte, wurden für Deutschland 43, für die Vereinigten Staaten 
von Amerika 23, für die Schweiz 14 Firmen und für Österreich 
1 Firma als nach dem Gewinnbeteiligungssystem arbeitend bezeichnet. 
Für die Einzelheiten kann auf den „Arbeiterfreund“ verwiesen werden, 
der überhaupt regelmäßig Angaben über Verbreitung und Erfolge des 
Systems veröffentlicht. Im ganzen ist das System nach allem nur in 
beschränktem Umfange zur Anwendung gekommen. 
Über den praktischen Wert des Gewinnbeteiligungssystems gehen 
die Ansichten sehr auseinander, und die tatsächlichen Wirkungen sind 
ebenfalls durchaus verschieden. An Beispielen günstigen Erfolges fehlt 
es keineswegs. Aber auch Fälle der WTederbeseitigung wegen un 
günstiger Erfahrungen sind oft genug bekannt geworden. Es mag 
sein, daß — wie Böhmeet annimmt — meist nur äußere Gründe bei 
der Abschaffung der Gewinnbeteiligung mitgewirkt haben. Einer 
dieser äußeren Gründe, das „noch geringe Verständnis der Arbeiter 
schaft für den inneren erzieherischen Wert des Anteilsystems“, ist 
jedenfalls von nicht geringer Bedeutung. Das Gewinnbeteiligungs 
system stellt, wenn es Erfolg haben soll, an Arbeiter und Unternehmer 
nicht geringe sittliche und intellektuelle Anforderungen. Der Arbeiter 
muß das nur zu weit verbreitete Mißtrauen gegen die Unternehmer 
überwinden, um sich der Zweifel an der Richtigkeit der seiner Kon 
trolle meist entzogenen Gewinnberechnung zu entschlagen. Er muß 
der Versuchung widerstehen, den Gewinnanteil, der ihm in einem 
größeren Betrag ausgezahlt oder gutgeschrieben wird, im laufenden 
Haushalt mit zu verwenden oder zu unnützen Anschaffungen zu ge 
brauchen. Er muß sich daran gewöhnen, daß sein Gesamteinkommen
	        
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