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II. Teil. Arbeiterwohlfalirtspolitik.
1— 3 °/o bei 10 Firmen
12—13 % bei 2 Firmen
14- 15 „ „ 2
15- 18 „ „ 4
30 3a jj .. 2
41 „ „ 1 Firma.
1 Firma.
Für Deutschland führt Böhmeet, der dieser Frage seit langer
Zeit ein besonderes Interesse gewidmet hat, im Arbeiterfreund 1902
als Firmen, von denen die Anwendung des Gewinnbeteiligungssystems
ihm bekannt ist, 42 an, davon 10 aus der Maschinen- und Metallindustrie,
7 aus der Glasindustrie, 6 aus dem Handel, 5 aus dem Bergbau und
Hüttenwesen, 4 aus der Landwirtschaft, 3 aus der Textilindustrie, je
2 aus der chemischen Industrie, dem Brauereigewerbe und dem Ver
kehrsgewerbe usw. Bei 22 dieser Firmen war der Gewinnanteil im
Durchschnitt des Jahres 1900: 5,1 % des Lohn- und Gehaltkontos,
während der gesetzliche Versicherungsaufwand 2 % % war. Im ein
zelnen stieg der Gewinnanteil bis auf 10,2 °/ 0 , 10,3% und 17,6% der
Löhne. Auf dem V. Internationalen Genossenschaftkongreß zu Man
chester — 22 bis 25. Juli 1902 —, der die Gewinnbeteiligungsfrage
behandelte, wurden für Deutschland 43, für die Vereinigten Staaten
von Amerika 23, für die Schweiz 14 Firmen und für Österreich
1 Firma als nach dem Gewinnbeteiligungssystem arbeitend bezeichnet.
Für die Einzelheiten kann auf den „Arbeiterfreund“ verwiesen werden,
der überhaupt regelmäßig Angaben über Verbreitung und Erfolge des
Systems veröffentlicht. Im ganzen ist das System nach allem nur in
beschränktem Umfange zur Anwendung gekommen.
Über den praktischen Wert des Gewinnbeteiligungssystems gehen
die Ansichten sehr auseinander, und die tatsächlichen Wirkungen sind
ebenfalls durchaus verschieden. An Beispielen günstigen Erfolges fehlt
es keineswegs. Aber auch Fälle der WTederbeseitigung wegen un
günstiger Erfahrungen sind oft genug bekannt geworden. Es mag
sein, daß — wie Böhmeet annimmt — meist nur äußere Gründe bei
der Abschaffung der Gewinnbeteiligung mitgewirkt haben. Einer
dieser äußeren Gründe, das „noch geringe Verständnis der Arbeiter
schaft für den inneren erzieherischen Wert des Anteilsystems“, ist
jedenfalls von nicht geringer Bedeutung. Das Gewinnbeteiligungs
system stellt, wenn es Erfolg haben soll, an Arbeiter und Unternehmer
nicht geringe sittliche und intellektuelle Anforderungen. Der Arbeiter
muß das nur zu weit verbreitete Mißtrauen gegen die Unternehmer
überwinden, um sich der Zweifel an der Richtigkeit der seiner Kon
trolle meist entzogenen Gewinnberechnung zu entschlagen. Er muß
der Versuchung widerstehen, den Gewinnanteil, der ihm in einem
größeren Betrag ausgezahlt oder gutgeschrieben wird, im laufenden
Haushalt mit zu verwenden oder zu unnützen Anschaffungen zu ge
brauchen. Er muß sich daran gewöhnen, daß sein Gesamteinkommen