Gänsefett. — Pflanzliche Speisefette und -öle.
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4. Im übrigen sind hinsichtlich der Vermischung des Talges, Oleomargarins usw.
mit minderwertigen Fetten, Wasser und dergl., des Verkaufs von verdorbenen
Fetten usw. die Beurteilungsgrundsätze für Schweinefett in sinngemäßer Anwendung
zutreffend.
V. Gänsefett.
a) Das Eingeweide- und Brustfett der Gänse wird in vielen Haushaltungen
wegen seines angenehmen Geschmackes als Speisefett verwendet und ist auch vielfach
im Handel verbreitet. Es ist durchscheinend, weiß bis blaßgelb und von körniger
Konsistenz. Wegen seines niedrigen Schmelzpunktes erhält es für seine Verwendung
als Streichfett im Haushalte vielfach einen Zusatz von Schweinefett.
b) Die Untersuchungsverfahren des Gänsefettes sind dieselben wie für
Schweinefett. Ein Nachweis geringer Zusätze von Schweinefett zum Gänsefett ist
nach den bis jetzt bekannten Untersuchungsverfahren nicht zu erbringen.
c) Das Gänsefett fällt unter die Bestimmungen des Gesetzes betr. die
Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom 3. Juni; es ist daher der Zusatz der
Frischhaltungsmittel (Borsäure, Formaldehyd usw., vergl. S. 571) und ein
solcher von Farbstoffen — sofern sie beim Gänsefett überhaupt Anwendung
finden sollten — verboten.
d) Im übrigen sind hinsichlich der Beurteilung des Gänsefettes die für
Schweinefett maßgebenden Grundsätze in sinngemäßer Weise zugrunde zu legen.
Außerdem ist ein Zusatz von Schweinefett zum Gänsefett, sofern er nicht hinreichend
deklariert wird, als eine Verfälschung des Gänsefettes anzusehen.
VI. Pflanzliche Speisefette und -öle.
Unter den pflanzlichen ölen kommt vorwiegend Olivenöl als das am meisten
geschätzte Speiseöl hier in Betracht; ferner aber finden als Speiseöl auch Erdnußöl,
' esam8 l, Baumwollsamenöl, Mohnöl, Rüb- (Raps-) öl, Bucheckernöl und
o ere vielfache Verwendung. Von festen pflanzlichen Fetten dient vorwiegend das
°kosfett zur menschlichen Ernährung.
dci Probenentnahme und Vorbereitung der Öle zur Untersuchung. „Aus
gut durchmischten Öl vorrate sind mindestens 100 g Öl zu entnehmen; die Öl-
... en s ind in reinen, trockenen Glasflaschen, die mit Kork oder eingeriehenen Glas-
pseln verschließbar sind, aufzuhewahren und zu versenden. Falls die Öle ungelöste
si , ail, fl e ^ 6 enthalten, sind sie zu erwärmen und, wenn sie dann nicht vollkommen klar
> durch ein trockenes Filter zu filtrieren.“ (Amtliche Anweisung vom 1. April 1898.)
na l Anhaltspunkte für die Beurteilung. 1. Die Identifizierung einzelner der
ß , s . ®nd beschriebenen Fette und Öle, soweit sie nicht durch besonders kennzeichnende
Ionen und Eigenschaften ausgezeichnet sind, sowie der Nachweis von Verfälschungen
sind nicht
. .. ,-.„v Bezüglich der Farbenreaktionen
immer mit vollkommener Sicherheit mog >— d an ” esehe n werden können wenn
sei nochmals hervorgehoben, daß sm nur als mSg ^ aus geprägter, jeden Zweifel aus-
sie unter strengster Einhaltung aller Yorsc Z M en (Konstanten) der verschiedenen
schließender Deutlichkeit auftreten. Die «“ zel . ersehen, in die auch noch einzelne
Fette und Öle sind aus der Tabelle (S. o42 oi möglicherweise bei der Be-
Wer nicht besprochene Fette Aufnahme gefunden haben,
nrteilung eines Fettes in Betracht kommen 0I ’’\ A le V0D denen das Olivenöl am meis en
2. Gegen die Verwendung dieser Fet e u .’, tg e i nzu wenden, falls dieselben
geschätzt wird, für die menschliche Ernährung • Verfälschung anzusehen, wenn
das bezeichnet werden, was sie sind. Es ist a ei a j B solches verkauft wird, mi
z - B. ein Sesamöl usw., welches als rein oder einfach
Baumwollsamenöl versetzt ist oder dergl.