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II. Teil. Arbeiterwolilfahrtspolitik.
ihre Tätigkeit unter Kontrolle, kann durch Maschinen und Vorrichtungen,
durch zweckmäßige Organisation und technische Arbeitsteilung
trotz der höheren Lohnsätze für die einzelnen Arbeiter oft im ganzen
noch billiger produzieren und erspart sich all die Unbequemlichkeiten,
die durch den geschäftlichen Verkehr mit einer großen Zahl zerstreut
wohnender Hausindustrieller entstehen usw. Namentlich für diejenigen
Unternehmer, welche bisher nur zur Ergänzung ihres eigenen Fabrikbetriebes
Hausindustrielle beschäftigten, würde die Einführung gesetzlicher
Mindestlöhne (Mindestpreise) für diese Außenarbeiter in sehr
vielen Fällen der Anlaß sein, auf die Heranziehung hausindustrieller
Arbeiter überhaupt zu verzichten. Ein großer Teil der Hausindustriellen,
z. B. in der rheinischen Wollindustrie, in der schlesischen
Leinenindustrie usw., findet gerade bei solchen Unternehmern entweder
die einzige oder doch die verhältnismäßig günstigste Arbeitsgelegenheit.
Diese geht ihnen infolge eines solchen Eingriffs bald verloren.
Der Unternehmer braucht für die fabrikmäßige Arbeit, die er an die
Stelle der hausindustriellen setzt, zwar Arbeitskräfte, aber im Verhältnis
weniger, weil er sich mehr auf wirksame Kraft- und Arbeitsmaschinen
und auf wohlüberlegte Arbeitsteilung stützen kann. Ein
Teil der bisher von ihm beschäftigten Hausindustriellen wird also
überhaupt entbehrlich, und soweit er neue Arbeitskräfte braucht,
werden sich die Hausindustriellen der 'so gebotenen Arbeitsgelegenheit
oft nicht bedienen können. Sie haben vielfach ihr Häuschen
und ein Stück Land. Mags auch wenig einbringen, aufgeben können
sie es nicht. Wenn sie nicht in dieser Weise an die Scholle gefesselt
sind, werden sie wieder dadurch in sehr vielen Fällen geschädigt, daß
sie ihre Maschinen und Geräte, die sie bisher zur gewerblichen Arbeit
brauchten, nicht in die Fabrik mitnehmen können und deshalb
ertraglos stehen lassen müssen. In diesen Maschinen und Geräten
steckt ein Kapital, das für die Verhältnisse der Hausindustriellen
nicht leicht zu erschwingen war. In der hausindusturiellen Stickerei
in Vorarlberg, im bayrischen Allgäu, in Hohenzollern, im württembergischen
Hauptzollamtsbezirk Friedrichshafen finden sich Tausende
von Kurbelstickmaschinen im Besitz der Landbevölkerung, die sich
damit einen Zuschuß zu dem kärglichen Ertrage ihrer landwirtschaftlichen
Arbeit erwirbt. Solche Maschine kommt auf nahezu 200 M.
zu stehen. Vereinzelt finden sich auch „Schweizer Handstickmaschinen“
(große Flachstickmaschinen), die etwa 10 mal so teuer sind. Bei Einführung
gesetzlicher Mindestlöhne würden in diesen Gebieten Stickereifabriken
entstehen, und ein großer Teil der Arbeit, der bisher im
Wege des Veredlungsverkehrs für Schweizer Firmen durchgeführt
wurde, würde in die in der Schweiz bereits bestehenden und in die
dort neu zu begründenden Fabriken übersiedeln. Die Landbevölkerung