Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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II.  Teil.  Arbeiterwolilfahrtspolitik.

ihre  Tätigkeit  unter  Kontrolle,  kann  durch  Maschinen  und  Vorrichtungen, ­
  durch  zweckmäßige  Organisation  und  technische  Arbeitsteilung
trotz  der  höheren  Lohnsätze  für  die  einzelnen  Arbeiter  oft  im  ganzen
noch  billiger  produzieren  und  erspart  sich  all  die  Unbequemlichkeiten,
die  durch  den  geschäftlichen  Verkehr  mit  einer  großen  Zahl  zerstreut
wohnender  Hausindustrieller  entstehen  usw.  Namentlich  für  diejenigen
Unternehmer,  welche  bisher  nur  zur  Ergänzung  ihres  eigenen  Fabrikbetriebes ­
  Hausindustrielle  beschäftigten,  würde  die  Einführung  gesetzlicher ­
  Mindestlöhne  (Mindestpreise)  für  diese  Außenarbeiter  in  sehr
vielen  Fällen  der  Anlaß  sein,  auf  die  Heranziehung  hausindustrieller
Arbeiter  überhaupt  zu  verzichten.  Ein  großer  Teil  der  Hausindustriellen, ­
  z.  B.  in  der  rheinischen  Wollindustrie,  in  der  schlesischen
Leinenindustrie  usw.,  findet  gerade  bei  solchen  Unternehmern  entweder
die  einzige  oder  doch  die  verhältnismäßig  günstigste  Arbeitsgelegenheit. ­
  Diese  geht  ihnen  infolge  eines  solchen  Eingriffs  bald  verloren.
Der  Unternehmer  braucht  für  die  fabrikmäßige  Arbeit,  die  er  an  die
Stelle  der  hausindustriellen  setzt,  zwar  Arbeitskräfte,  aber  im  Verhältnis ­
  weniger,  weil  er  sich  mehr  auf  wirksame  Kraft-  und  Arbeitsmaschinen ­
  und  auf  wohlüberlegte  Arbeitsteilung  stützen  kann.  Ein
Teil  der  bisher  von  ihm  beschäftigten  Hausindustriellen  wird  also
überhaupt  entbehrlich,  und  soweit  er  neue  Arbeitskräfte  braucht,
werden  sich  die  Hausindustriellen  der  'so  gebotenen  Arbeitsgelegenheit ­
  oft  nicht  bedienen  können.  Sie  haben  vielfach  ihr  Häuschen
und  ein  Stück  Land.  Mags  auch  wenig  einbringen,  aufgeben  können
sie  es  nicht.  Wenn  sie  nicht  in  dieser  Weise  an  die  Scholle  gefesselt
sind,  werden  sie  wieder  dadurch  in  sehr  vielen  Fällen  geschädigt,  daß
sie  ihre  Maschinen  und  Geräte,  die  sie  bisher  zur  gewerblichen  Arbeit ­
  brauchten,  nicht  in  die  Fabrik  mitnehmen  können  und  deshalb
ertraglos  stehen  lassen  müssen.  In  diesen  Maschinen  und  Geräten
steckt  ein  Kapital,  das  für  die  Verhältnisse  der  Hausindustriellen
nicht  leicht  zu  erschwingen  war.  In  der  hausindusturiellen  Stickerei
in  Vorarlberg,  im  bayrischen  Allgäu,  in  Hohenzollern,  im  württembergischen
  Hauptzollamtsbezirk  Friedrichshafen  finden  sich  Tausende
von  Kurbelstickmaschinen  im  Besitz  der  Landbevölkerung,  die  sich
damit  einen  Zuschuß  zu  dem  kärglichen  Ertrage  ihrer  landwirtschaftlichen ­
  Arbeit  erwirbt.  Solche  Maschine  kommt  auf  nahezu  200  M.
zu  stehen.  Vereinzelt  finden  sich  auch  „Schweizer  Handstickmaschinen“
(große  Flachstickmaschinen),  die  etwa  10  mal  so  teuer  sind.  Bei  Einführung ­
  gesetzlicher  Mindestlöhne  würden  in  diesen  Gebieten  Stickereifabriken ­
  entstehen,  und  ein  großer  Teil  der  Arbeit,  der  bisher  im
Wege  des  Veredlungsverkehrs  für  Schweizer  Firmen  durchgeführt
wurde,  würde  in  die  in  der  Schweiz  bereits  bestehenden  und  in  die
dort  neu  zu  begründenden  Fabriken  übersiedeln.  Die  Landbevölkerung
            
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