Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

8. Kapitel. Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis. 
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Löhne zu zahlen, die in dem fraglichen Gewerbe allgemein als an 
ständige angesehen werden. Beide Klauseln wurden später geändert. 
Die des Londoner Grafschaftsrates erhielt am 27. Mai 1892 eine Fas 
sung, nach der die Unternehmer keine geringeren als die Sätze der 
Gewerkvereine zu zahlen sich verpflichten. Die Klausel des Schul 
amtes bezieht sich seit 10. Mai 1894 auf die zwischen den Arbeit 
geber- und Arbeitnehmervereinigungen vereinbarten Löhne. Bereits 1889 
hatte der Gewerkvereinstag in Dundee in einer Resolution für städtische 
und sonstige öffentliche Verwaltungen die Klausel empfohlen, daß die 
in jedem Gewerbe gangbaren Löhne zu zahlen seien. Am 13. Februar 
1891 erklärte das Unterhaus in einer Resolution es für Pflicht der Re 
gierung, in allen von ihr abgeschlossenen Lieferungsverträgen dafür zu 
sorgen, daß den Arbeitern Löhne gesichert werden, die in jedem Ge 
werbe allgemein für die berufsmäßig ausgebildeten Arbeiter als üblich 
gelten. Diese Resolution ist unter dem Namen „fair wages-resolution“ 
bekannt geworden. Sie wurde am 21. März 1893 erneuert. 1896 wurde, 
weil über Nichtbeachtung der Klausel geklagt wurde, eine Enquete 
über die Frage angeordnet. Der Bericht der Enquetekommission stellte 
sich auf den Standpunkt, es genüge, in den Lastenheften der staat 
lichen Behörden die Zahlung der in den betr. Gewerben gangbaren 
Löhne ohne Rücksicht auf die Art ihres Zustandekommens vorzu 
schreiben. Das Unterhaus stimmte dem zu, und Anfang 1897 wurde 
eine dementsprechende Fassung der Lastenhefte für staatliche Arbeiten 
veröffentlicht. In dem jetzt gültigen Lastenheft wird bei neuen Arbeiten 
die Bezahlung der Arbeiter nach dem gangbaren Lohnsatz des betref 
fenden Gewerbes vorgeschrieben, ein Begriff, der natürlich verschieden 
ausgelegt werden kann. Bei Unterhaltungsarbeiten an Gebäuden müssen 
die Unternehmer ihrem Gebot eine Tabelle der in dem Distrikt den Arbei 
tern des betreffenden Gewerbes gezahlten Löhne beifügen. Die Weiter 
gabe der übernommenen Arbeiten an Zwischenunternehmer muß von 
der beteiligten Behörde besonders genehmigt werden. Die Kontrolle 
über die Innehaltung der Klausel erfolgt derart, daß bei etwaigen 
Beschwerden der Arbeiter untersucht wird, ob die gangbaren Löhne 
gezahlt werden oder nicht. Zuwiderhandlungen ziehen empfindliche 
Geldstrafen und eventuell die Streichung von der Liste der zu Staats 
arbeiten zugelassenen Unternehmer nach sich. Die Klausel wurde 
nach den Feststellungen der oben erwähnten Enquetekommission in 
allen wichtigeren Zweigen der englischen, schottischen und irischen 
Staatsverwaltung angewandt. Über die Anwendung der Mindestlohn 
klausel bei den städtischen Lokalbehörden in England und Wales hat 
1898 das Local-Government Board einen Bericht veröffentlicht (vgl. 
Labour Gazette 1898, S. 99). Aus ihm ergibt sich, daß 163 städtische 
Distrikte mit 8,6 Millionen Einwohnern Mindestlohnklauseln in ihre
	        
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