Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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I.  Teil.  Allgemeines.

soweit  es  überhaupt  berechtigt  ist.  Es  wäre  bedenklich,  sich  solcher
Rücksichten  zu  entschlagen.  Auch  die  Sozialpolitik  darf  sich  nicht  in
den  Dienst  eines  Interesses  unter  Vernachlässigung  anderer  von  nicht
geringerer  Berechtigung  stellen.  Gerechtigkeit  ist  die  wichtigste  Grundlage ­
  jedes  Staatswesens.  Man  kann  darüber  in  der  Theorie  streiten,
ob  die  Volkswirtschaft  die  organisierende  und  führende  Arbeit  der
Unternehmer  nötig  hat  oder  nicht.  Die  heutige  Volkswirtschaft
hat  sie  jedenfalls  nötig,  und  solange  das  der  Fall  ist,  darf  den
Unternehmern  auch  die  Möglichkeit  eines  angemessenen  Erwerbes
nicht  beschränkt  werden.  Unternehmer  wird  heut  normalerweise
jemand  nur,  wenn  er  sich  der  Erwartung  hingibt,  durch  Verwertung
seiner  Intelligenz  und  seines  Kapitals  einen  Ertrag  erzielen  zu  können,
der  über  den  allgemeinen  Zinsfuß  hinausgeht.  Ohne  diese  Erwartung
würde  nur  für  wenige  Anlaß  vorliegen,  sich  statt  der  viel  bequemeren
Kapitalanlage  in  Hypotheken  und  Wertpapieren  die  Sorgen  und  Lasten
und  das  Risiko  der  Unternehmerarbeit  aufzuladen.  Sozialpolitische
Eingriffe  dürfen  nicht  so  weit  gehen,  daß  von  dieser  Seite  her  die
Erwartung  auf  angemessenen  Ertrag  zunichte  gemacht  wird.  Denn
die  Folge  würde  vielfach  ein  Nachlassen  des  Unternehmungsgeistes  in
bezug  auf  Errichtung  neuer  und  Vergrößerung  vorhandener  und  infolgedessen ­
  das  Eingehen  bestehender  Unternehmungen  oder  auch  der
Verzicht  auf  die  Arbeitskräfte  sein,  in  deren  Interesse  die  zu  weit
gehenden  Eingriffe  erfolgt  sind.  Damit  wird  wiederum  die  Arbeitsgelegenheit ­
  eingeengt  und  so  den  arbeitenden  Schichten  schwerer
Schaden  zugefügt.
Die  Arbeitenden  ihrerseits  haben  das  Interesse,  daß  ihnen  solcher
Schaden  erspart  bleibt,  und  auch  dieses  ihr  Interesse  an  Erlangung  und
Sicherung  der  Arbeitsgelegenheit  zieht  der  Sozialpolitik  bestimmte
Schranken.  Das  gleiche  gilt  von  der  Reife  und  Einsicht  der  Arbeitenden.
Bedeutsame  politische  Maßnahmen  verlangen  auch  von  den  Arbeitern
die  Übernahme  gewisser  Belästigungen  und  Opfer,  die  Zurückstellung ­
  von  Sonderwünschen,  die  Unterorduung  unter  ein  Ganzes  usw.
Nicht  immer  ist  die  hierzu  erforderliche  Einsicht  bei  den  Arbeitern
vorhanden.  Manche  an  sich  gute  Maßregel  ist  daran  gescheitert.  Der
schlimmste  Feind  wirksamen  sozialpolitischen  Eingreifens  würde  eine
niedrige,  sittliche  und  geistige  Stufe  der  arbeitenden  Kreise  sein.  Soweit
von  den  Arbeitern  materielle  Opfer  zur  Durchführung  sozialpolitischer
Maßregeln  verlangt  werden  müssen,  darf  die  Rücksicht  auf  ihre  finanzielle ­
  Leistungsfähigkeit  nicht  außer  Acht  gelassen  werden.
Alles  das  läßt  erkennen,  wie  mannigfaltig  die  Schranken  sind,
die  von  der  Sozialpolitik  innegehalten  werden  müsssen.  Dabei  ist
aber  nicht  zu  vergessen,  daß  diese  Schranken  nicht  überall  und  jederzeit ­
  die  gleiche  tatsächliche  Bedeutung  haben.  Das  erklärt  ohne
            
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