Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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II.  Teil.  Arbeiterwohlfahrtspolitik.

§  3.  Verbreitung  und  Bedeutung  der  Gewerbegerichte.  Die  größte
Zahl  der  Gewerbegerichte  hat  Deutschland  aufzuweisen.  Da  vor  Erlaß ­
  des  Gewerbegerichtsgesetzes  in  Deutschland  nur  wenige  Gewerbegerichte ­
  bestanden,  gehört  die  Entwicklung  fast  ganz  der  allerneuesten
Zeit  an.  Anfang  1894  bestanden  in  den  außerpreußischen  deutschen
Staaten  79  Gewerbegerichte,  am  1.  Oktober  1895  in  Preußen  181  Gewerbegerichte ­
  (einschl.  Berggewerbegerichte).  Dagegen  bestanden  in:

Gewerbegerichte  nach

Gewerbegerichte

Maßgabe  des  Reichsauf

  Grund  der
Landesgesetze

lnnungsschieds-Bundesstaaten



ge  werbegerichtsgesetzes


gerichte

1901

|  1902

1901

1902

1901

1902

Preußen

184

214

10

10

314

318

Bayern

29

34

—

—

13

14

Sachsen

22

25

5

5

39

37

Württemberg  ....

21

22

—

—

—

—

Im  übrigen  Deutschland

57

59

9

9

49

44

zusammen

313

354

24

24

415

413

dagegen  1900

300

—

27

—

427

—

Der  Erledigung  gewerblicher  Streitigkeiten  dienten  also  im  ganzen
—  abgesehen  von  den  Gemeindevorstehern  —  1900:  754,  1901:  752
und  1902:  791  fachgerichtliche  Organe.  Von  den  eigentlichen  —  352
—  Gewerbegerichten  (1902)  nach  Maßgabe  der  Reichsgesetzgebung
waren  272  für  einzelne  Gemeindebezirke  oder  Teile  davon  —  davon
171  für  Gemeinden  mit  über  20  000  Einwohnern  —  errichtet,  30  für
Bezirke  mehrerer  Gemeinden  und  51  für  Bezirke  weiterer  Kommunalverbände. ­
  Anhängig  wurden  bei  den  Gewerbegerichten  1902:  85  504
und  1901:  70  227  Streitigkeiten  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitern
(1900:  70209,  1896:  68638)  und  1902:  411  und  1901:  274  Streitigkeiten ­
  zwischen  Arbeitern  desselben  Arbeitgebers  (1900:  406,  1896:
160).  Erledigt  wurden  durch:

Art  der  Erledigung

1902

1901

1900

1896

1893

Vergleich

38888

29475

29579

30798

14865

Verzicht

4181

460

393

428

374

Zurücknahme  der  Klage  .  .  .

?

14988

16155

16057

6346

Anerkenntnis

1600

976

998

775

727

Versäumnisurtei)

8200

5780

5540

5207

3766

Andere  Endurteile

15332

14355

13203

14291

8579

Gegen  Endurteile  der  GeAverbegerichte  wurde  1902  in  389,  1901
in  292  und  1900  in  215  Fällen  Berufung  eingelegt.  Das  Verfahren
dauerte  1902  bei  den  durch  Endurteil  erledigten  Streitigkeiten  einschließlich ­
  verschiedener  Fälle  aus  dem  Vorjahre
weniger  als  1  Woche  in  4728  Fällen
mehr  als  1  bis  weniger  als  2  Wochen  .  „  5033  „
            
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