Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
gearbeitet. Haben diese Bestrebungen auch mehr und mehr Aner 
kennung gefunden und sich seit Ende der 80 er Jahre der Unterstüt 
zung durch die bestehenden älteren Gewerkvereiue zu erfreuen, so ist 
doch der Erfolg der ganzen Bewegung nicht sonderlich groß. 
Seit Ende der 80 er Jahre bildete sich neben den älteren, nur 
„gelernte“ Arbeiter umfassenden Gewerkvereinen eine neue Gruppe, 
die Gewerkvereine der ungelernten Arbeiter, aus. In dieser Gruppe 
haben von Anfang an sozialistische Ideen maßgebenden Einfluß ge 
habt und behalten, und von hier aus haben diese Ideen schließlich 
auch Eingang in die älteren Gewerkvereine gefunden. Eine ganze 
Reihe von neueren Beschlüssen der Gewerkvereinskongresse läßt das 
deutlich erkennen. Diese Umbildung in der Auffassung ist um so 
wichtiger, als sich auch der Zusammenhang zwischen den Gewerk 
vereinen der verschiedenen Berufe enger gestaltet hat. Außer den 
seit Anfang der 70 er Jahre entwickelten lokalen Gewerkvereins 
verbänden und den seit 1868 jährlich abgehaltenen Gewerkvereins 
kongressen ist 1899 eine festorganisierte General Federation of Trade 
Unions entstanden, die sich als eine Gesamtorganisation der Gewerk 
vereine überhaupt darstellt. Ihre Organe sind der Generalrat (gene 
ral council), bestehend aus Vertretern der einzelnen Verbände, und 
der vom Generalrat ernannte geschäftsführende Ausschuß (manage 
ment committee) aus 15 Personen. Unter diesen wirken nach näherer 
Bestimmung des Generalrates Distriktkomitees. Der Zweck der Ge 
samtorganisation ist insbesondere die Hebung der allgemeinen Lage 
und sozialen Stellung der Arbeiter, die Errringung der politischen 
Macht für die Arbeiter, die Zusammenfassung der Arbeiterklasse zu 
einem Ganzen, die Sicherung einheitlichen Vorgehens aller zugehörigen 
Gewerkvereine. Dabei wird aber der Nachdruck auf friedliche Aus 
einandersetzung gelegt. 
Die Gewerkvereine hatten sich seit Ende der 60 er Jahre viel 
facher Sympathien zu erfreuen. Aber in den letzten Jahren haben 
sich die Klagen über die „Tyrannei“ der Gewerkvereine, über die 
Hindernisse, die sie durch ihre Mittel zur Beeinflussung des Arbeiter 
angebotes und zur Hochhaltung der Löhne usw. der gewerblichen Ent 
wicklung bereiten, und ähnliche Dinge stark vermehrt. Besonders 
nach dem großen 8 monatlichen Maschinenbauerstreik 1897, der viel 
fach im wesentlichen als eine Machtprobe aufgefaßt wird, hat sich die 
Gegenströmung verschärft. Auch die englische Rechtsprechung ist den 
Gewerkvereinen neuerdings ungünstiger geworden. Die Vorschriften 
der Gesetze von 1871 und 1875 über die als ungesetzlich bezeichneten 
Mittel wurden von der Rechtsprechung strenger gehandhabt und weiter 
ausgelegt. Noch wichtiger ist, daß am 22. Juli 1901 das Oberhaus als 
höchster Gerichtshof aus Anlaß der Entschädigungsklage einer Balinge-
	        
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