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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik.
gearbeitet. Haben diese Bestrebungen auch mehr und mehr Aner
kennung gefunden und sich seit Ende der 80 er Jahre der Unterstüt
zung durch die bestehenden älteren Gewerkvereiue zu erfreuen, so ist
doch der Erfolg der ganzen Bewegung nicht sonderlich groß.
Seit Ende der 80 er Jahre bildete sich neben den älteren, nur
„gelernte“ Arbeiter umfassenden Gewerkvereinen eine neue Gruppe,
die Gewerkvereine der ungelernten Arbeiter, aus. In dieser Gruppe
haben von Anfang an sozialistische Ideen maßgebenden Einfluß ge
habt und behalten, und von hier aus haben diese Ideen schließlich
auch Eingang in die älteren Gewerkvereine gefunden. Eine ganze
Reihe von neueren Beschlüssen der Gewerkvereinskongresse läßt das
deutlich erkennen. Diese Umbildung in der Auffassung ist um so
wichtiger, als sich auch der Zusammenhang zwischen den Gewerk
vereinen der verschiedenen Berufe enger gestaltet hat. Außer den
seit Anfang der 70 er Jahre entwickelten lokalen Gewerkvereins
verbänden und den seit 1868 jährlich abgehaltenen Gewerkvereins
kongressen ist 1899 eine festorganisierte General Federation of Trade
Unions entstanden, die sich als eine Gesamtorganisation der Gewerk
vereine überhaupt darstellt. Ihre Organe sind der Generalrat (gene
ral council), bestehend aus Vertretern der einzelnen Verbände, und
der vom Generalrat ernannte geschäftsführende Ausschuß (manage
ment committee) aus 15 Personen. Unter diesen wirken nach näherer
Bestimmung des Generalrates Distriktkomitees. Der Zweck der Ge
samtorganisation ist insbesondere die Hebung der allgemeinen Lage
und sozialen Stellung der Arbeiter, die Errringung der politischen
Macht für die Arbeiter, die Zusammenfassung der Arbeiterklasse zu
einem Ganzen, die Sicherung einheitlichen Vorgehens aller zugehörigen
Gewerkvereine. Dabei wird aber der Nachdruck auf friedliche Aus
einandersetzung gelegt.
Die Gewerkvereine hatten sich seit Ende der 60 er Jahre viel
facher Sympathien zu erfreuen. Aber in den letzten Jahren haben
sich die Klagen über die „Tyrannei“ der Gewerkvereine, über die
Hindernisse, die sie durch ihre Mittel zur Beeinflussung des Arbeiter
angebotes und zur Hochhaltung der Löhne usw. der gewerblichen Ent
wicklung bereiten, und ähnliche Dinge stark vermehrt. Besonders
nach dem großen 8 monatlichen Maschinenbauerstreik 1897, der viel
fach im wesentlichen als eine Machtprobe aufgefaßt wird, hat sich die
Gegenströmung verschärft. Auch die englische Rechtsprechung ist den
Gewerkvereinen neuerdings ungünstiger geworden. Die Vorschriften
der Gesetze von 1871 und 1875 über die als ungesetzlich bezeichneten
Mittel wurden von der Rechtsprechung strenger gehandhabt und weiter
ausgelegt. Noch wichtiger ist, daß am 22. Juli 1901 das Oberhaus als
höchster Gerichtshof aus Anlaß der Entschädigungsklage einer Balinge-