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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik.
des Buchdruckgewerbes, die beide ihre besonderen Berufsvereine haben,
eine gemeinsame Organisation geschaffen. Schon 1873 wurde durch
Vertreter beider Teile auf 3 Jahre ein Normaltarif festgesetzt, der
über Lohn, Arbeitszeit und Lösung des Arbeitsverhältnisses Bestim
mungen traf; zur Durchführung dieser Bestimmungen wurden Schieds-
ämter und ein Einigungsamt eingesetzt. Letzteres sollte auf Anrufen
eines Teiles auch als Tarifrevisionskommission wirken. Der Tarif
wurde nicht allgemein durchgeführt und 1876 durch einen neuen er
setzt, der von jedem der beiden Teile mit halbjähriger Kündigungs
frist aufgehoben werden konnte. Er wurde 1877 gekündigt. Ein
neuer Tarif wurde am 2. August 1878 vereinbart; er hob Schiedsämter
und Einigungsamt auf und setzte eine besondere Tarifrevisionskommis
sion aus je 12 Prinzipalen und Gehilfen ein. Diese Kommission wurde
1886 in eine Tarifkommission umgewandelt mit der Aufgabe, auf die
Durchführung des gleichzeitig vereinbarten neuen Tarifs hinzuwirken.
Der neue Tarif war auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und konnte
nur durch 6 Vertreter der Prinzipale oder Gehilfen im Namen ihrer
Kreise gekündigt werden. Die Schiedsämter wurden 1886 wieder ein
gesetzt, wurden aber nicht durchweg eingerichtet. Am 1. Januar 1890
wurde ein neuer Tarif in Kraft gesetzt, nachdem es vorher schon zu
mehrfachen Reibungen und Gegensätzen zwischen beiden Parteien ge
kommen war. Sie verschärften sich bald. 1891 führte das Verlangen
der Gehilfen auf Herabsetzung der Arbeitszeit von 9 V2 auf 8 72 Stunden
und entsprechende Lohnerhöhung zu einem scharfen Kampfe und zur
Aufhebung der Tarifgemeinschaft. Erst 1896, nach nochmaliger Auf
stellung der Forderung einer Verkürzung der Arbeitszeit und Erhöhung
der Löhne — einer Forderung, deren Ablehnung zu einem neuen
großen Streik zu führen drohte — kam es zur Verständigung zwischen
den Vorständen der beiderseitigen Berufsvereine über die Bildung
eines gemeinsamen Tarifausschusses, in welchem jede Partei durch
9 Mitglieder vertreten war. Am 15. April 1896 vereinbarte dieser
Ausschuß eine Verkürzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden (effektiv)
und eine Lohnerhöhung und die Wiederbegründung der „Tarifgemein
schaft der deutschen Buchdrucker“. Die Organe dieser Tarifgemein
schaft sind der „Tarifausschuß der deutschen Buchdrucker“ und das
„Tarifamt der deutschen Buchdrucker“. Der Tarifausschuß hat über den
Tarif und die Maßnahmen zu dessen Durchführung zu beschließen.
Der Ausschuß besteht aus je 9 Prinzipalen und Gehilfen. In jedem
der 9 Kreise, in die Deutschland (ohne Elsaß-Lothringen) in Anlehnung
an die Gliederung der Buchdruckerberufsgenossenschaft eingeteilt ist,
wählen die Prinzipale und die Gehilfen in getrennter Urabstimmung
je 1 Mitglied mit je 2 Vertretern auf 3 Jahre. Als ausführendes
Organ des Tarifausschusses erscheint das Tarifamt, aus je 3 Prinzipalen