Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
des Buchdruckgewerbes, die beide ihre besonderen Berufsvereine haben, 
eine gemeinsame Organisation geschaffen. Schon 1873 wurde durch 
Vertreter beider Teile auf 3 Jahre ein Normaltarif festgesetzt, der 
über Lohn, Arbeitszeit und Lösung des Arbeitsverhältnisses Bestim 
mungen traf; zur Durchführung dieser Bestimmungen wurden Schieds- 
ämter und ein Einigungsamt eingesetzt. Letzteres sollte auf Anrufen 
eines Teiles auch als Tarifrevisionskommission wirken. Der Tarif 
wurde nicht allgemein durchgeführt und 1876 durch einen neuen er 
setzt, der von jedem der beiden Teile mit halbjähriger Kündigungs 
frist aufgehoben werden konnte. Er wurde 1877 gekündigt. Ein 
neuer Tarif wurde am 2. August 1878 vereinbart; er hob Schiedsämter 
und Einigungsamt auf und setzte eine besondere Tarifrevisionskommis 
sion aus je 12 Prinzipalen und Gehilfen ein. Diese Kommission wurde 
1886 in eine Tarifkommission umgewandelt mit der Aufgabe, auf die 
Durchführung des gleichzeitig vereinbarten neuen Tarifs hinzuwirken. 
Der neue Tarif war auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und konnte 
nur durch 6 Vertreter der Prinzipale oder Gehilfen im Namen ihrer 
Kreise gekündigt werden. Die Schiedsämter wurden 1886 wieder ein 
gesetzt, wurden aber nicht durchweg eingerichtet. Am 1. Januar 1890 
wurde ein neuer Tarif in Kraft gesetzt, nachdem es vorher schon zu 
mehrfachen Reibungen und Gegensätzen zwischen beiden Parteien ge 
kommen war. Sie verschärften sich bald. 1891 führte das Verlangen 
der Gehilfen auf Herabsetzung der Arbeitszeit von 9 V2 auf 8 72 Stunden 
und entsprechende Lohnerhöhung zu einem scharfen Kampfe und zur 
Aufhebung der Tarifgemeinschaft. Erst 1896, nach nochmaliger Auf 
stellung der Forderung einer Verkürzung der Arbeitszeit und Erhöhung 
der Löhne — einer Forderung, deren Ablehnung zu einem neuen 
großen Streik zu führen drohte — kam es zur Verständigung zwischen 
den Vorständen der beiderseitigen Berufsvereine über die Bildung 
eines gemeinsamen Tarifausschusses, in welchem jede Partei durch 
9 Mitglieder vertreten war. Am 15. April 1896 vereinbarte dieser 
Ausschuß eine Verkürzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden (effektiv) 
und eine Lohnerhöhung und die Wiederbegründung der „Tarifgemein 
schaft der deutschen Buchdrucker“. Die Organe dieser Tarifgemein 
schaft sind der „Tarifausschuß der deutschen Buchdrucker“ und das 
„Tarifamt der deutschen Buchdrucker“. Der Tarifausschuß hat über den 
Tarif und die Maßnahmen zu dessen Durchführung zu beschließen. 
Der Ausschuß besteht aus je 9 Prinzipalen und Gehilfen. In jedem 
der 9 Kreise, in die Deutschland (ohne Elsaß-Lothringen) in Anlehnung 
an die Gliederung der Buchdruckerberufsgenossenschaft eingeteilt ist, 
wählen die Prinzipale und die Gehilfen in getrennter Urabstimmung 
je 1 Mitglied mit je 2 Vertretern auf 3 Jahre. Als ausführendes 
Organ des Tarifausschusses erscheint das Tarifamt, aus je 3 Prinzipalen
	        
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