Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

12.  Kapitel.  Die  Arbeiterversicherung.

323

gemein  für  strafbar  zu  erklären,  mögen  sie  von  Arbeitgebern  oder
Arbeitnehmern  ausgehen.  Bis  jetzt  ist  es  nicht  dazu  gekommen.
Gegen  ein  einseitiges,  nur  eine  der  beiden  Parteien  betreffendes  Vorgehen ­
  bestehen  ernste  Bedenken.
Daß  die  Vorschriften  des  §  153  der  Gewerbeordnung  einer  Umgestaltung ­
  bedürfen,  um  manche  Unklarheit  und  Lücke  der  jetzigen
Fassung  zu  beseitigen,  ist  wiederholt  und  von  verschiedenen  Seiten
betont  worden.  Da  aber  auch  die  jetzige  Form  des  §  152,  der  die
Koalitionsfreiheit  regelt,  häufig  als  nicht  ganz  ausreichend  und  nicht
völlig  klar  bezeichnet  worden  ist,  so  wird  es  als  nicht  angängig  angesehen, ­
  nur  einen  dieser  Paragraphen  umzugestalten.  Sie  ergänzen
sich  gegenseitig.  Wird  die  Koalitionsfreiheit  in  noch  weitergehendem
Maße  gewährt  derart,  daß  sie  für  alle  berechtigten  Bestrebungen
dauernden  oder  vorübergehenden  Zusammenschlusses  zur  Wahrnehmung ­
  der  Klasseninteressen  durch  Beeinflussung  der  Arbeitsbedingungen ­
  ausreicht,  so  würde  auch  mit  um  so  größerer  Energie  dem  Mißbrauch ­
  der  Freiheit  in  Form  des  Koalitionszwanges  entgegengetreten
werden  können,  und  umgekehrt.  Der  Fortbestand  eines  derartigen  Rechtes
wird  durch  Abwehr  seines  Mißbrauches  am  besten  sichergestellt.
12.  Kapitel.  Die  Arlbciterversiclicrung.
§  1.  Entwicklung  und  allgemeine  Grundsätze.  Unter  Arbeiterversicherung ­
  wird  hier  verstanden  die  gesetzlich  geregelte  Versicherung,  welche
die  wirtschaftlichen  Folgen  der  Unterbrechung,  der  Beeinträchtigung
oder  des  Verlustes  der  Arbeitsfähigkeit  auszugleichen  oder  zu  mildern
bezweckt.  Die  Sicherstellung  gegen  die  Folgen  der  Arbeitslosigkeit,
wie  sie  sich  aus  den  Schwankungen  der  Marktverhältnisse  ergibt,  ist
bereits  im  6.  Kapitel  besprochen.  Da  die  rechtliche  und  versicherungstechnische ­
  Seite  der  Arbeiterversicherung  in  dem  Bande  über
Versicherungswesen  behandelt  wird,  kommt  es  an  dieser  Stelle  im
wesentlichen  auf  einen  systematischen  Überblick  über  das  Vorhandene
und  seine  Wirkungen  an.
Der  Arbeitsfähigkeit  des  Arbeiters  drohen  Gefahren  durch  Krankheit,
Unfall,  Invalidität  (aus  anderen  Ursachen  als  durch  Unfall),  Alter  und  Tod.
Die  Arbeitsfähigkeit  wird  durch  solche  Ereignisse  entweder  vorübergehend
oder  dauernd,  entweder  zum  Teil  oder  vollständig  aufgehoben,  und  damit
sindfür  den  Arbeiter,  für  seine  Angehörigen  oder  für  seineHinterbliebenen
schwere  wirtschaftliche  Nachteile  verbunden.  Seine  und  der  Seinen  Existenz ­
  kann  dadurch  ernstlich  erschüttert  oder  auch  vollständig  vernichtet
werden,  wenn  es  nicht  gelingt,  die  Folgen  abzuschwächen  oder  auszugleichen. ­
  Das  ist  nun  freilich  für  die  auf  den  Ertrag  ihrer  Arbeitskraft ­
  angewiesene  wirtschaftlich  schwache  Bevölkerungsschicht
stets  so  gewesen,  auch  in  den  Zeiten,  in  denen  das  Arbeitsverhältnis
21*
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.