Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
nach Abzug des von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften usw. ge 
leisteten Ersatzes — wurden 9,05 Mill. M., für Invalidenhauspflege 
73 017 M. ausgegeben. Von den 9.05 Mill. M. für Heilverfahren 
kommen 596 589 M. auf Unterstützungen an Angehörige der Ver 
sicherten. An Beiträgen wurden 1902: 588,23 Mill. mit einem Gesamt 
erlös von 138,98 Mill. M. geleistet, und zwar in Lolmklasse 1: 87,04 Mill., 
II: 182,93 Mill., III: 150,97 Mill., IV: 100,6 Mill., V: 66,68 Mill. M. Bei 
träge. Der gesamte Vermögensbestand der Invalidenversicherung betrug 
Ende 1902: 1010,88 Mill. M., wovon 926,45 Mill. M. auf die 31 Ver 
sicherungsanstalten, 84,43 Mill. M. auf die zugelassenen Kassenein 
richtungen entfielen. 
Im Jahre 1903 sind nach vorläufigen Feststellungen gezahlt worden: 
Invalidenrenten 94,5 Mill. M. 
Krankenrenten 2,3 „ „ 
Altersrenten 22,0 „ „ 
Beitragserstattungen ... 7,4 „ „ 
Von 1891 bis Ende 1903 sind demnach an Renten im ganzen 
769,8 Mill. M., an Beitragserstattungen 43,6 Mill. M. gezahlt worden. 
Anerkannt sind in dieser Zeit: 
1 029 872 Ansprüche auf Invalidenrenten 
32 258 „ „ Krankenrenten 
415 284 „ „ Altersrenten 
1 281448 „ „ Beitragserstattungen. 
Am 1. Januar 1904 liefen noch: 
663 140 Invalidenrenten 
14 186 Krankenrenten 
156 618 Altersrenten 
zusammen 833 944 Benten. 
Die durchschnittliche Höhe der im Jahre 1902 und 1901 als Zugang 
nachgewiesenen Renten war: 
1902 
bei den Invalidenrenten 149,74 M. 
„ „ Krankenrenten 154,13 „ 
„ „ Altersrenten 152,97 „ 
1901 
146,32 M. jährlich 
151,72 „ „ 
150,43 „ 
Dabei ist zu beachten, daß in den zugelassenen Kasseneinrichtungen 
die Durchschnittsbeträge höher sind als bei den Versicherungsanstalten, 
weil jene vorzugsweise männliche Personen umfassen, die bei schweren 
und hochgelohnten Arbeiten beschäftigt sind, also den höheren Lohn 
klassen angehören. 
§ 5. Die obligatorische Witwen- und WaisenverSicherung. Der 
Gedanke einer obligatorischen Witwen- und Waisenversicherung für 
die Arbeiterklasse — nur diese kommt hier in Betracht — ist schon 
lange Gegenstand öffentlicher Erörterung. Aber nur für einen Teil 
der Arbeiterwitwen und -Waisen ist bisher eine öffentlich rechtliche 
Versicherung eingeführt worden. In erster Linie kommt hier die obli
	        
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