12. Kapitel. Die Arbeiterversicherung-.
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gatorische Unfallversicherung- in Betracht, die den Witwen und Waisen
eines durch Betriebsunfall getöteten Versicherten bestimmte Ansprüche
sichert. (Vergl. § 3.)
Wird der Tod des Arbeiters nicht durch einen solchen Betriebs
unfall herbeigeführt, so kommen im allgemeinen bei Haftpflichtfällen
die Haftpflichtansprüche, bei den gegen Krankheit versicherten Personen
die Sterbegeldansprüche und bei den gegen Invalidität versicherten
Personen die Beitragserstattungen — unter den schon erwähnten Vor
aussetzungen — für die Hinterbliebenen in Betracht. Die ersten be
deuten keine Versicherung, und die beiden letzten stellen nur einmalige
Leistungen von beschränkter Wirkung dar. Eine Ausnahmestellung
nimmt — wie früher bezüglich der Kranken-, Unfall- und Invaliden
fürsorge — auch jetzt noch der Bergbau da ein, wo das Knappschafts
kassenwesen genügend organisiert ist, wie in Österreich und Deutschland.
Die österreichischen Knappschaftskassen — „Bruderladen“ — gewähren
den Witwen mindestens Vs, jeder vaterlosen Waise Ds• jeder vater-
und mutterlosen Waise 1 /s der dem Vater gebührenden Rente. Im
Jahre 1898 gab es in Österreich 254 Bruderladen; gezahlt wurden an
Witwen 711 407 Gulden, an Waisen 166 031 Gulden. Im Jahre 1901
zahlten die Bruderladen (ohne die des galizischen Erdöl- und Erd
wachsbaues) an 17 437 Witwen 1561986 Kronen und an 11677 Waisen
380197 Kronen. Die preußischen Knappschaftskassen — und ebenso
die in verschiedenen anderen deutschen Bundesstaaten — gewähren der
Witwe meist 2 /s des Invalidengeldes des Mannes und den Waisen bis
zum vollendeten 14. Lebensjahr Lj der Witwenrente. Bei Wiederver
heiratung erhält die Witwe statt der nun wegfallenden Rente eine
Abfindung, die bei den einzelnen Kassen zwischen dem ein- und drei
fachen Betrage der Jahresrente schwankt. Nach den regelmäßigen
Übersichten über das deutsche Knappschaftswesen in dem Organ der
Knappschaftsberufsgenossenschaft „Der Kompaß“ sind die Leistungen
der deutschen Knappschaftskassen — im ganzen im Jahre 1898: 138
und im Jahre 1901: 139 — auf diesem Gebiet nicht unbedeutend. Die
deutschen Knappschaftskassen unterstützten:
1885
36 429
Witwen mit
3,74
MUL M.,
durchschnittlich mit
102,59
M.
1890
43 340
11
11
4,46
11 11
n
ii
102,87
11
1895
50 838
11
„
5,31
11 11
ii
ii
104,53
11
1898
55 758
11
5,96
11 11
ii
ii
106,93
11
1900
59 293
11
11
6,66
11 11
ii
ii
112,32
11
1901
61 021
11
11
6,92
11 11
ii
113,37
„
1885
54 675
Waisen
11
2,24
11 11
ii
„
41,00
11
1890
60 014
11
11
2,07
11 11
„
ii
34,49
11
1895
64 273
11
11
2,16
11 11
ii
i?
33,56
11
1898
74 203
11
11
2,64
11 11
n
ii
35,56
11
1900
46 585
11
11
2,75
11 11
ii
ii
59,08
11
1901
48 018
11
11
2,87
11 11
ii
ii
59,80
11