Object: Kann das Geld abgeschafft werden?

Werk oder Leistung, die ein mittlerer Arbeiter bei mittlerer Geschicklichkeit 
and mittlerem Fleiß während eines solchen Zeitarbeitstages in seinem Gewerbe 
zu liefern imstande ist. Diese Quantität Werk konstituierte in jedem Gewerk 
den normalen Werkarbeitstag“‘“ (Briefe, II, S. 552flg.). „Die 
Beibehaltung des Metallgeldes beim Normalarbeitstag ist aber von Schwierig- 
keiten begleitet. Diese Schwierigkeiten lassen sich vermeiden, wenn man 
auf der Spur des Normalarbeitstages weiter vordringt. Der normale Werk- 
arbeitstag muß zu Werkzeit oder Normalarbeit erhoben 
und nach solcher in sich ausgeglichenen Arbeit nicht bloß der Wert des Pro- 
dukts jedes Gewerkes normiert, sondern auch der Lohn in jedem Gewerk 
gezahlt werden‘ (ebenda, S. 557). Dazu gehört aber die ‚Intervention des 
Staates; a) der Wert, wenigstens der Lohngüter, muß nach Normalarbeit 
konstituiert werden, b) der Lohn muß als Quote eines solchen Produkt- 
wertes fixiert werden. Dazu muß der Staat den augenblicklichen Metallgeld- 
wert des Nationalprodukts sowie die Quote, die der augenblickliche Geld- 
arbeitslohn davon ausmacht, ermitteln und muß diesen selben Quotensatz 
auf das nach Normalarbeit geschätzte Nationalprodukt übertragen und für 
alle Zukunft den Lohn auf diesem Satze festhalten ... c) Es müssen Anstalten 
getroffen werden, welche die Realisierung des Lohnes nach solchem Maße in 
Lohngütern sichern. Dazu muß der Staat ı. die Ausgabe dieses Lohn - 
geldes — gleich dem Papiergelde — sich selbst vorbehalten; 2. muß den 
Arbeitgebern in diesem Gelde Darlehen gewähren, die sie in nach Normal- 
arbeit bemessenem Produktwert zurückzuzahlen haben; 3. muß Maga- 
zine für diese in Produkten zurückgezahlten Darlehen anlegen; 4. muß 
endlich die Lohnzettel der Arbeiter gegen diese Produkte nach dem konsti- 
tuierten Wert annehmen‘ (ebenda, S. 569/570). Die Rodbertussche 
Theorie ist, nachdem sie lange unbeachtet geblieben war, neuerdings mehr- 
fach sorgfältig geprüft und ihre Unhaltbarkeit eingehend nachgewiesen 
worden (vgl. hierzu Georg Adler, S. 66flg.; Dietzel, Rodbertus, 
II, S. ırıfla.; Adolph Wagner, S. 142/143; Kropotkin, Brot, 
S. ı27flg. Über die Einzelheiten weiter unten). 
Einen erheblichen Fortschritt der Arbeitsgeldtheorie finden wir nach 
Rodbertus nur noch bei Schäffle, der auch die Mar «x schen 
Lehren bereits berücksichtigt („Bau und Leben des sozialen Körpers“, 
„Quintessenz des Sozialismus‘‘), Schäffle schaltet jeden privaten 
Tausch- und Leihverkehr in der sozialistischen Gesellschaft äus; er meint, 
daß „zwischen dem Kollektivproduktionskörper und den Konsumenten 
{Produktionsguthaben) nach Arbeitszeit und Arbeitsze itwert, 
im Wege der Kompensation durch die öffentlichen Wirtschaftsämter und 
Clearinghäuser, ohne Geld abgerechnet werden müsse und ebenso 
zwischen diesen Ämtern selbst, sofern sie Produkte voneinander übernehmen, 
endlich zwischen ihnen und den öffentlichen Lagern‘ (Quintessenz, S. 43; 
ebenso Bau, III, S. 334/335). Schäffle geht vor allem darin grundsätz- 
lich über Rodbertus hinaus, daß er die Notwendigkeit eines „sozialen 
Taxwesens (Sozialtauschwertbestimmung) nach dem Maßstab auc h““ 
neben den Arbeitskosten) „‚des besonderen und wechselnden Gebrauchswertes 
aller Einzelarbeiten und Einzelprodukte‘“ erkennt, ja diese Beobachtung 
des Gebrauchswertes als „die erste und entscheidendste Vorfrage‘‘ ansicht 
(Quintessenz, S. 51; Bau, III, S. 341flg.).
	        
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