Werk oder Leistung, die ein mittlerer Arbeiter bei mittlerer Geschicklichkeit
and mittlerem Fleiß während eines solchen Zeitarbeitstages in seinem Gewerbe
zu liefern imstande ist. Diese Quantität Werk konstituierte in jedem Gewerk
den normalen Werkarbeitstag“‘“ (Briefe, II, S. 552flg.). „Die
Beibehaltung des Metallgeldes beim Normalarbeitstag ist aber von Schwierig-
keiten begleitet. Diese Schwierigkeiten lassen sich vermeiden, wenn man
auf der Spur des Normalarbeitstages weiter vordringt. Der normale Werk-
arbeitstag muß zu Werkzeit oder Normalarbeit erhoben
und nach solcher in sich ausgeglichenen Arbeit nicht bloß der Wert des Pro-
dukts jedes Gewerkes normiert, sondern auch der Lohn in jedem Gewerk
gezahlt werden‘ (ebenda, S. 557). Dazu gehört aber die ‚Intervention des
Staates; a) der Wert, wenigstens der Lohngüter, muß nach Normalarbeit
konstituiert werden, b) der Lohn muß als Quote eines solchen Produkt-
wertes fixiert werden. Dazu muß der Staat den augenblicklichen Metallgeld-
wert des Nationalprodukts sowie die Quote, die der augenblickliche Geld-
arbeitslohn davon ausmacht, ermitteln und muß diesen selben Quotensatz
auf das nach Normalarbeit geschätzte Nationalprodukt übertragen und für
alle Zukunft den Lohn auf diesem Satze festhalten ... c) Es müssen Anstalten
getroffen werden, welche die Realisierung des Lohnes nach solchem Maße in
Lohngütern sichern. Dazu muß der Staat ı. die Ausgabe dieses Lohn -
geldes — gleich dem Papiergelde — sich selbst vorbehalten; 2. muß den
Arbeitgebern in diesem Gelde Darlehen gewähren, die sie in nach Normal-
arbeit bemessenem Produktwert zurückzuzahlen haben; 3. muß Maga-
zine für diese in Produkten zurückgezahlten Darlehen anlegen; 4. muß
endlich die Lohnzettel der Arbeiter gegen diese Produkte nach dem konsti-
tuierten Wert annehmen‘ (ebenda, S. 569/570). Die Rodbertussche
Theorie ist, nachdem sie lange unbeachtet geblieben war, neuerdings mehr-
fach sorgfältig geprüft und ihre Unhaltbarkeit eingehend nachgewiesen
worden (vgl. hierzu Georg Adler, S. 66flg.; Dietzel, Rodbertus,
II, S. ırıfla.; Adolph Wagner, S. 142/143; Kropotkin, Brot,
S. ı27flg. Über die Einzelheiten weiter unten).
Einen erheblichen Fortschritt der Arbeitsgeldtheorie finden wir nach
Rodbertus nur noch bei Schäffle, der auch die Mar «x schen
Lehren bereits berücksichtigt („Bau und Leben des sozialen Körpers“,
„Quintessenz des Sozialismus‘‘), Schäffle schaltet jeden privaten
Tausch- und Leihverkehr in der sozialistischen Gesellschaft äus; er meint,
daß „zwischen dem Kollektivproduktionskörper und den Konsumenten
{Produktionsguthaben) nach Arbeitszeit und Arbeitsze itwert,
im Wege der Kompensation durch die öffentlichen Wirtschaftsämter und
Clearinghäuser, ohne Geld abgerechnet werden müsse und ebenso
zwischen diesen Ämtern selbst, sofern sie Produkte voneinander übernehmen,
endlich zwischen ihnen und den öffentlichen Lagern‘ (Quintessenz, S. 43;
ebenso Bau, III, S. 334/335). Schäffle geht vor allem darin grundsätz-
lich über Rodbertus hinaus, daß er die Notwendigkeit eines „sozialen
Taxwesens (Sozialtauschwertbestimmung) nach dem Maßstab auc h““
neben den Arbeitskosten) „‚des besonderen und wechselnden Gebrauchswertes
aller Einzelarbeiten und Einzelprodukte‘“ erkennt, ja diese Beobachtung
des Gebrauchswertes als „die erste und entscheidendste Vorfrage‘‘ ansicht
(Quintessenz, S. 51; Bau, III, S. 341flg.).