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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik.
heiten auf die Wohnungsgenossen und damit auch auf andere dauernd
begünstigt wird. Typhus und namentlich Tuberkulose kommen hier
stark in Betracht. Beide sind nur zu häufig ständiger Gast in den
Wohnungen der ärmeren Volksklassen, weil die WohnungsVerhältnisse
und die geringen Einkünfte oft die Befolgung der elementarsten
Vorsichtsmaßregeln gegen die Ansteckungsgefahr unmöglich machen.
In demselben Kaum, in welchem ein schwindsüchtiges Familienmitglied
die letzten Stadien seines furchtbaren Leidens durchkämpft, lebt, ißt,
trinkt und schläft oft die ganze Familie, ja es fehlt nicht an Bei
spielen, in denen auch das Bett des Kranken noch von einem Familien-
mitgliede geteilt werden muß. Gegen die Tuberkulose, diese furcht
bare Geißel der breiten Volksschichten in allen Kulturländern, hat man
allenthalben mit anerkennenswerter Energie den Kampf aufgenommen,
und insbesondere arbeiten die deutschen Invalidenversicherungsorgane,
wie schon gezeigt, hierbei kräftig mit. Aber der Erfolg aller solcher
Bemühungen muß sehr beeinträchtigt werden, wenn nicht auch durch
Besserung der Wohnungsverhältnisse günstigere Vorbedingungen ge
schaffen werden.
Daß in den überfüllten Wohnungen die Sterblichkeit, namentlich
die Kindersterblichkeit besonders groß ist, kann nicht auffallen, so
wenig auch übersehen werden darf, daß die allgemeinen Lebens
verhältnisse der beteiligten Volksschichten hier stark mitwirken.
Nicht minder gefährlich sind ungünstige Wohnungsverhältnisse in
sittlicher Beziehung. Das Familienleben, dessen Gesundheit für die
arbeitenden Schichten von allergrößtem Wert ist, wird durch über
füllte Wohnungen untergraben. Mangel an Ordnungs- und Reinlich
keitssinn, an Verträglichkeit und Selbstzucht entwickeln sich hier leicht.
Die Neigung zum Wirtshausbesuch und zum Trunk wird gesteigert,
und nicht selten greift eine sittliche Verrohung um sich, die man mit
ernster Sorge sehen muß. Beachtenswerte Beispiele dafür hat in der
5. Generalversammlung des Rheinischen Vereins zur Förderung des
Arbeiterwohnungswesens ein Bericht des Landrats Schmidt über die
Erfahrungen mit der Fürsorgeerziehung gegeben. In dem Bericht
wird die Verwahrlosung der Kinder auf ihre Ursachen untersucht.
Dabei zeigt sich, daß die Überfüllung der Wohnungen in Verbindung
mit der ungenügenden Zahl der Betten von erheblichem Einfluß ist.
Es fand sich z. B. nur ein Bett vor in 8 Fällen für je 2 Personen,
in 7 Fällen für je 3 Personen, in 2 Fällen für je 4 Personen, in
2 Fällen für je 6 Personen, in je 1 Falle für 7, 9 und 11 Personen.
Zwei Betten fänden sich in 44 Fällen für je 3 Personen, in 33 Fällen
für je 4 Personen, in 33 Fällen für je 5 Personen, in 19 Fällen für je
6 Personen, in 12 Fällen für je 7 Personen, in 8 Fällen für je 8 Per
sonen, in je 1 Falle für 9 und 10 Personen. So ungünstige Zustände