Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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II.  Teil.  Arbeiterwohlfahrtspolitik.

19.30°/o  bei  den  Einkommensklassen  von  2  200—  4200  M.
15,70%  „  „  ,,  „  4300—  8400  „
11,64%  „  „  „  „  8400—16000  „
8,43%  „  „  „  „  16  000—26000  „
4,42  %  „  „  „  über  26  000  M.
Diese  Zahlen  lassen  sich  nicht  verallgemeinern,  aber  es  gibt  nach
den  vorliegenden  Materialien  viele  Orte,  in  denen  die  Arbeiter  in  ähnlicher ­
  Weise  durch  die  Miete  überlastet  sind.
Nicht  zu  übersehen  ist,  daß  die  Mietbelastung  der  Arbeiter  noch
gesteigert  wird  durch  den  häufigen  Wohnungswechsel,  wie  er  gerade
in  diesen  Kreisen  üblich  ist,  zum  Teil  wegen  des  Wechsels  der  Arbeitsstätte, ­
  zum  Teil  auch  wegen  der  geringen  Seßhaftigkeit,  die  allerdings
durch  schlechte  Wohnungsverhältnisse  noch  gesteigert  werden  muß,
und  wegen  der  kurzen  Kündigungsfristen,  die  gerade  bei  kleinen
Wohnungen  üblich  sind.  In  manchen  größeren  Städten  nimmt  der
Wohnungswechsel  so  großen  Umfang  an,  daß  er  als  eine  empfindliche
und  höchst  unwirtschaftliche  Belastung  des  Haushaltes  der  arbeitenden
Bevölkerung  angesehen  werden  muß.  Die  mehrerwähnte  preußische
Erhebung  bringt  auch  zu  dieser  Frage  Material,  aus  dem  sich  erkennen
läßt,  daß  namentlich  bei  den  Wohnungen,  die  entweder  nur  Küche  oder
nur  unheizbare  Zimmer  oder  nur  1  heizbares  Zimmer  umfassen,  die
Seßhaftigkeit  der  Bewmhner  sehr  gering  ist.  Die  folgende  Nebeneinanderstellung ­
  zeigt  das  deutlich.  Am  1.  Dezember  1900  wurden  von
demselben  Berechtigten  bewohnt:

Von  100  bewohnten
Wohnungen

bis  5  Monate')

5—11  Monate 2 |

Berlin

Charlotten ­
 ­


Altona

Rixdorf


Berlin

Charlotten ­
 ­


Altona

Rixdorf


mit  2  heizbaren  Zimmern
mit  1  heizbaren  Zimmer
nur  mit  unheizb.  Zimmern
nur  Küche  umfassend

14,67
10,90
23,36
23,23

17,02
20,87
31,03
27,27

15,82
20,13
21,68

20,16
22,54
21,57
26,42

10,89
13,09
12,48
14.78

11,68
13.17
16,09
18.18

14,09
15,33
23,01

13,14
13,33
11,76
18,24

überhaupt

16,49

17,29

16,79

21,40  11,53

11,59

14,37

13,00

Yon  100  bewohnten
Wohnungen

4—5  Jahre

über  5  Jahre

Berlin

Charlotten- ­
  Altona
bürg  1

Rixdorf


Berlin

Char-  j
lotten-j  Altona
bürg  i

Rixdorf


mit  2  heizbaren  Zimmern
mit  1  heizbaren  Zimmer
nur  mit  unheizb.  Zimmern
nur  Küche  umfassend

6,67
5,60
5,37
5,29

7,33
5,81
1,15
6,06

6,40
5.35
6,19

5.85
5,12
6.86
3,77

2S,09
20.90
21.91
14,29

18.18
14,52
10,34
6,06

24,24
22,28
17,70

16,16
12,86
15,69
6,92

überhaupt  i  6,21

7,06

6,26

5,39  |  26,42

18,95

23,28  i  15,34
1  '

1)  In  Altona  4  Monate.  2l  In  Altona  4—11  Monate.

Daraus  geht  zunächst  hervor,  daß  in  den  Wohnungen  mit  2  heizbaren ­
  Zimmern  die  kurzen  Fristen  —  mit  einer  Ausnahme  —  seltener
            
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