Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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II.  Teil.  Arbeiterwohlfahrtspolitik.

Auf  Steuererleichterungen  für  Arbeiterwohnungen  beschränkt  sich
das  österreichische  Gesetz  vom  2.  Februar  1892  und  dessen  revidierte
Fassung  vom  8.  Juni  1902.  Der  in  Schweden  1901  vorgelegte  Entwurf ­
  bezog  sieh  lediglich  auf  Gewährung  von  Darlehen  an  Arbeiter
zur  Errichtung  eines  eigenen  Hauses.
Im  italienischen  Gesetz  vom  31.  Mai  1903,  betreffend  den  Bau  von
Volkswohnhäusern,  nimmt  die  Gewährung  von  Darlehen  und  fiskalischen
Erleichterungen  und  Begünstigungen  für  den  Bau  solcher  Häuser  den
breitesten  Raum  ein.  Außerdem  wird  den  Gemeinden  die  Befugnis  zum  Bau
von  Volkswohnhäusern  zum  Zwecke  der  Vermietung  und  weiter  das  Enteignungsrecht ­
  zur  Sanierung  ungesunder  Ortsteile  und  zur  Beseitigung
des  Mangels  an  Unterkunft  und  Volks  Wohnhäusern  gewährt.  In  Neusüdwales ­
  regelt  der  Blockholders  act  von  1902  die  Überlassung  von
Grundstücken  gegen  billige  Pacht  an  Arbeiter  behufs  Erwerbung
eigener  Häuser.  Im  Staate  Neuyork  ordnet  ein  Gesetz  vom  12.  April
1901,  das  aber  nur  für  Städte  mit  über  100000  Einwohnern  gilt,  Bau
und  Instandhaltung  der  Mietshäuser  und  schafft  zugleich  ein  Wohnungsdepartement, ­
  dem  190  Inspektoren  unterstehen.
In  Deutschland  >)  kommen  außer  den  schon  erwähnten  Wohnungspflegegesetzen
  in  Hamburg  vom  8.  Juni  1898  und  in  Lübeck  vom
22.  Juli  1902  noch  eine  Reihe  einzelstaatlicher  Gesetze  in  Betracht.
In  Hamburg  ist  am  21.  Mai  1902  ein  Gesetz  wegen  Gewährung  von
Darlehen,  Baugrund,  Bau-  und  Steuererleichterungen  zur  Förderung
des  Baues  kleiner  Wohnungen  veröffentlicht.  In  Hessen  verleiht  das
Gesetz  vom  1.  Juli  1893  den  Ortspolizeibehörden  das  Recht,  in  Gemeinden
von  mindestens  5000  Einwohnern  bestimmte  Anforderungen  in  bezug  auf
den  Luftraum  kleiner  Mietwohnungen  vorzuschreiben,  und  verpflichtet
sie,  für  die  zur  Vermietung  von  Schlafstellen  bestimmten  Gebäude
derartige  Anforderungen  unter  Innehaltung  eines  bestimmten  Mindestmaßes ­
  zu  stellen.  Ferner  wird  die  Anzeigepflicht  der  Vermieter  kleiner
Wohnungen  und  der  Schlafstellen  Vermieter  und  die  Befugnis  der  Ortspolizeibehörde ­
  geregelt,  die  mietweise  Benutzung  gesundheitsschädlicher
kleiner  Wohnungen  zu  untersagen  oder  von  bestimmten  Bedingungen
abhängig  zu  machen  und  nötigenfalls  die  Bewohner  aus  solchen
Wohnungen  auszuweisen.  Endlich  wird  den  staatlichen  Gesundheitsbeamten ­
  und  den  Ortspolizeibehörden  und  deren  Beauftragten  das
Recht  zur  Wohnungsaufsicht  gegeben.  Dazu  treten  in  dem  Gesetz
vom  15.  Juli  1885,  betr.  die  Stadterweiterung  von  Mainz,  Vorschriften
über  die  Umlegung  von  Grundstücken.  Am  7.  August  1902  ist  schließlich ­
  ein  Gesetz,  betr.  die  Wohnungsfürsorge  für  Minderbemittelte,  er-1)
  Die  am  10.  Juni  1904  dem  Reichstage  vorgelegte  „Denkschrift,  betreffend
die  Wohnungsfürsorge  im  Reiche  und  in  den  Bundesstaaten“,  nebst  Anlageband  konntenicht
  mehr  benutzt  werden.  Sie  gibt  zu  den  §§  2—7  wertvolles  Tatsachenmaterial.
            
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