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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik.
Von größerer praktischer Bedeutung ist es überhaupt, daß zur Beseitigung
vorhandener Mißstände etwas Wirksames geschieht, als daß
es im wesentlichen in einheitlicher Weise geschieht. Die Reichsverwaltung
hat nach den Erklärungen des Regierungskommissars in
der Sitzung der Petitionskommission des Reichstags vom 3. Mai 1899
ernste Bedenken gegen die reichsgesetzliche Regelung der Angelegenheit
erhoben. Die Kommission hat sich dem angeschlossen.
Die Reichsgesetzgebung hat im übrigen dem Bau von Arbeiterwohnungen
eine wertvolle Förderung geleistet durch die Vorschrift
des Invalidenversicherungsgesetzes t§ 164), daß die Versicherungsanstalten
mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde ein Viertel, mit Genehmigung
des beteiligten Kommunalverbandes oder Bundesstaats — ev.
des Bundesrates — die Hälfte ihres Vermögens für solche Veranstaltungen
anlegen dürfen, welche ausschließlich oder überwiegend der
versicherungspflichtigen Bevölkerung zugute kommen. Bis zu dem
Gesetze vom 13. Juli 1899 konnte nur ein Viertel so angelegt werden.
Die Erhöhung ist gerade im Interesse der Bestrebungen zur Verbesserung
der Arbeiterwohnungsverhältnisse erfolgt. Nach den Motiven kann den
früher besprochenen Rentenstellen gemäß § 80 des Invalidenversicherungsgesetzes
u. a. auch eine Mitwirkung bei der Beteiligung der Versicherungsanstalten
an diesen Bestrebungen übertragen werden. Entsprechende
Vorschriften sind 1900 für die Berufsgenossenschaften eingeführt.
Dieser Überblick über die einschlägige Gesetzgebung zeigt, daß
es — auch abgesehen von der unmittelbaren Bereitstellung staatlicher
Mittel — an staatlichen gesetzgeberischen Maßnahmen auf dem Gebiete
der Wohnungsreform nicht fehlt, daß aber im einzelnen recht verschieden
vorgegangen ist. Weiter aber ergibt sich, daß schon nach dem Texte
der betreffenden Gesetze und Verordnungen auf die Mitwirkung der
Gemeindeorgane, gemeinnütziger Anstalten, auf Selbsthilfe begründeter
Organisationen und Privater gerechnet wird. In der Tat ist gerade
die Wohnungsfrage ein Gebiet, auf dem von den verschiedensten Seiten
her gearbeitet werden kann und muß, weil keine der in Frage
kommenden Stellen in alle Einzelheiten einzugreifen imstande ist. Eine
gegenseitige Ergänzung der Selbsthilfe, Privathilfe, Gemeindehilfe und
Staatshilfe liegt hier durchaus in der Natur der Sache.
Was die Richtungen der Reformarbeit anlangt, so wird von vornherein
darauf verzichtet werden müssen, die aus der allgemeinen wirtschaftlichen
Entwicklung sich ergebenden Ursachen für die ungünstige
Gestaltung der Wohnverhältnisse der arbeitenden Bevölkerung aus der
Welt zu schaffen. Die wachsende Dichte der Bevölkerung im ganzen,
der Drang nach den Städten und in die industriellen Bezirke, die
Stärke der einzelnen Familien, der enge Spielraum für den Wohnungsaufwand
infolge der Lohn Verhältnisse lassen sich durch künstliche