Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

13. Kapitel. Die Arbeitenvohimng-sfrage. 
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liehen für ortsansässige verheiratete oder sonst einem Familienhaushalt 
ungehörige Arbeiter in Betracht. Für auswärtige Arbeiter, die wegen 
der großen Entfernung von ihrem Wohnort nur die Sonn- und Feier 
tage zu Hause verbringen können, sind vielfach besondere Logierhäuser 
von den Arbeitgebern errichtet worden, um saubere, gesunde und billige 
Unterkunft zu ermöglichen. 
Umfassende Angaben über den Bau von Arbeiterwohnungen durch 
private Arbeitgeber liegen nur wenig vor. Daß allenthalben die großen 
Betriebe in dieser Richtung tätig sind, und daß manche darunter sehr 
Gutes geleistet haben, ergibt sich aus zahlreichen Einzelangaben in der 
einschlägigen Literatur, in Berichten von Aktiengesellschaften usw. 
Den Einzelheiten kann hier nicht nachgegangen werden. Nach einer 
Aufstellung für die Weltausstellung in Paris (1900) waren von in 
dustriellen Arbeitgebern in Deutschland am 1. Oktober 1898: 143 049 
Wohnungen, also rund 18 auf je 1000 Arbeiter der Betriebe mit 5 und 
mehr Arbeitern, erbaut. Diesen Durchschnitt überragen manche Be 
zirke sehr erheblich. Im Königreich Sachsen sind nach einer Angabe 
auf dem 6. Internationalen Wohnungskongreß zu Düsseldorf von 1902: 
3500—4000 Wohnungen von gewerblichen Arbeitgebern errichtet worden. 
Der sächsische Ministerialerlaß vom 31. März 1903 nennt diese Zahl 
im Vergleich mit anderen Teilen des Reiches „verhältnismäßig nicht 
sehr bedeutend“. Für ländliche Arbeiter liegen nach dem genannten 
Erlaß die Verhältnisse sehr ungleich; soweit für solche Arbeiter von Arbeit 
gebern Wohnungen errichtet worden sind, ist es fast durchgehends durch 
Rittergüter geschehen. Nach der „Ehrentafel“ der Zeitschrift „Der 
Arbeiterfreund“ sind von privaten Arbeitgebern (Einzelunternehmern 
und Aktiengesellschaften) für Wohnungsfürsorge bereitgestellt worden: 
1899 1 417 769 M. 
1900 2 313 608 „ 
1901 5 720 530 „ 
1902 2 088 355 „ 
1903 1411 634 „ 
Diese Beträge sind aber nicht ganz auf den Bau von Wohnungen 
durch Arbeitgeber zu rechnen, da auch Beihilfen zum Bau durch andere 
Organe und durch Arbeiter berücksichtigt sind. 
Die Gemeinden haben sich neuerdings in wachsendem Maße der 
Errichtung von kleinen Wohnungen für ihre eigenen Arbeiter und 
Unterbeamten zugewandt. In Deutschland ist das u. a. berichtet von 
Altona, Cassel, Danzig, Darmstadt, Dresden, Duisburg, Essen, Frank 
furt a. M., Freiburg i. Br., Göttingen, Hanau, Heidelberg, Karlsruhe, 
Kiel, Köln, Königsberg i. Pr., Konstanz, Mannheim, Nürnberg, Osna 
brück, Quedlinburg, Pforzheim, Stettin, Straßburg i. E., Stuttgart, 
Ulm, Wiesbaden usw. Da sich durch die Wohnungsbauten der Ge 
meinden für ihre eigenen Arbeiter und Unterbeamten das Angebot an
	        
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