Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

13.  Kapitel.  Die  Arbeitenvohimng-sfrage.

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liehen  für  ortsansässige  verheiratete  oder  sonst  einem  Familienhaushalt
ungehörige  Arbeiter  in  Betracht.  Für  auswärtige  Arbeiter,  die  wegen
der  großen  Entfernung  von  ihrem  Wohnort  nur  die  Sonn-  und  Feiertage ­
  zu  Hause  verbringen  können,  sind  vielfach  besondere  Logierhäuser
von  den  Arbeitgebern  errichtet  worden,  um  saubere,  gesunde  und  billige
Unterkunft  zu  ermöglichen.
Umfassende  Angaben  über  den  Bau  von  Arbeiterwohnungen  durch
private  Arbeitgeber  liegen  nur  wenig  vor.  Daß  allenthalben  die  großen
Betriebe  in  dieser  Richtung  tätig  sind,  und  daß  manche  darunter  sehr
Gutes  geleistet  haben,  ergibt  sich  aus  zahlreichen  Einzelangaben  in  der
einschlägigen  Literatur,  in  Berichten  von  Aktiengesellschaften  usw.
Den  Einzelheiten  kann  hier  nicht  nachgegangen  werden.  Nach  einer
Aufstellung  für  die  Weltausstellung  in  Paris  (1900)  waren  von  industriellen ­
  Arbeitgebern  in  Deutschland  am  1.  Oktober  1898:  143  049
Wohnungen,  also  rund  18  auf  je  1000  Arbeiter  der  Betriebe  mit  5  und
mehr  Arbeitern,  erbaut.  Diesen  Durchschnitt  überragen  manche  Bezirke ­
  sehr  erheblich.  Im  Königreich  Sachsen  sind  nach  einer  Angabe
auf  dem  6.  Internationalen  Wohnungskongreß  zu  Düsseldorf  von  1902:
3500—4000  Wohnungen  von  gewerblichen  Arbeitgebern  errichtet  worden.
Der  sächsische  Ministerialerlaß  vom  31.  März  1903  nennt  diese  Zahl
im  Vergleich  mit  anderen  Teilen  des  Reiches  „verhältnismäßig  nicht
sehr  bedeutend“.  Für  ländliche  Arbeiter  liegen  nach  dem  genannten
Erlaß  die  Verhältnisse  sehr  ungleich;  soweit  für  solche  Arbeiter  von  Arbeitgebern ­
  Wohnungen  errichtet  worden  sind,  ist  es  fast  durchgehends  durch
Rittergüter  geschehen.  Nach  der  „Ehrentafel“  der  Zeitschrift  „Der
Arbeiterfreund“  sind  von  privaten  Arbeitgebern  (Einzelunternehmern
und  Aktiengesellschaften)  für  Wohnungsfürsorge  bereitgestellt  worden:

1899  1  417  769  M.
1900  2  313  608  „
1901  5  720  530  „
1902  2  088  355  „
1903  1411  634  „

Diese  Beträge  sind  aber  nicht  ganz  auf  den  Bau  von  Wohnungen
durch  Arbeitgeber  zu  rechnen,  da  auch  Beihilfen  zum  Bau  durch  andere
Organe  und  durch  Arbeiter  berücksichtigt  sind.
Die  Gemeinden  haben  sich  neuerdings  in  wachsendem  Maße  der
Errichtung  von  kleinen  Wohnungen  für  ihre  eigenen  Arbeiter  und
Unterbeamten  zugewandt.  In  Deutschland  ist  das  u.  a.  berichtet  von
Altona,  Cassel,  Danzig,  Darmstadt,  Dresden,  Duisburg,  Essen,  Frankfurt ­
  a.  M.,  Freiburg  i.  Br.,  Göttingen,  Hanau,  Heidelberg,  Karlsruhe,
Kiel,  Köln,  Königsberg  i.  Pr.,  Konstanz,  Mannheim,  Nürnberg,  Osnabrück, ­
  Quedlinburg,  Pforzheim,  Stettin,  Straßburg  i.  E.,  Stuttgart,
Ulm,  Wiesbaden  usw.  Da  sich  durch  die  Wohnungsbauten  der  Gemeinden ­
  für  ihre  eigenen  Arbeiter  und  Unterbeamten  das  Angebot  an
            
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