422
II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik.
der weitaus größte Teil für das Saarrevier bestimmt ist. Die preußische
Staatsbahnverwaltung hat außer den S. 421 genannten Summen
noch aus ihrem eigenen Etat sehr bedeutende Mittel — in den letzten
10 Jahren rund 20 Mill. M. — für den Wohnungsbau verwendet. Auch
die Heeresverwaltung und andere Verwaltungen haben sich der Verbesserung
der WohnungsVerhältnisse ihrer Arbeiter und Unterbeamten
in erheblichem Umfange gewidmet.
Das Reich hat sich in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber bei der
Wohnungsfürsorge für eigene Arbeiter und Unterbeamte reichlich betätigt.
Im Etat des Reichsamtes des Innern sind für 1901 : 2 Mil. M.,
für 1902 und 1903 je 4 Mill. M. und für 1904 5 Mill. M. vorgesehen
„zur Förderung der Herstellung geeigneter Kleinwohnungen für Arbeiter
und gering besoldete Beamte in den Betrieben und Verwaltungen dös
Reiches durch Gewährung von Darlehen an Private und an gemeinnützige
Unternehmungen (Bauvereine, Baugenossenschaften, Baugesellschaften
u. a.) sowie zum Erwerbe geeigneten Baugeländes zur Herstellung
solcher Wohnungen“. Das Reich will also mit diesem Mittel nicht
selbst Häuser bauen, sondern vor allem Baugenossenschaften und ähnlichen
Unternehmungen gemeinnützigen Charakters Darlehen zu dem
Zweck gewähren, daß diese den Beamten und Arbeitern des Reichs entsprechende
Wohnungen hersteilen. Außerdem wird mit diesen Mitteln
geeignetes Baugelände erworben, das den Baugenossenschaften usw.
nach und nach zu Erbbaurecht überlassen wird. So ist nach den Erläuterungen
zum Etat für 1904 bei Wilhelmshaven ein Baugelände
von 46 ha erworben, auf dem nach und nach etwa 1500 Arbeiterfamilien
in Häusern mit je 4 Familienwohnungen angesiedelt werden
können. Von den bisher bewilligten Mitteln ist ein beträchtlicher Teil
nach den Seestädten, in denen sich reichsfiskalische Betriebe befinden,
geflossen und fernerhin noch zu geben. Auch der rheinisch-westfälische
Industriebezirk, ferner Dresden, Leipzig, Wiesbaden, Straßburg,.
Metz, Posen, verschiedene kleine östliche Orte, Berlin u. a. m. machen
ein Eingreifen zugunsten der Arbeiter und gering besoldeten Beamten
des Reiches nötig. Nach einer dem Reichstag am 22. Dez. 1903 vorgelegten
„Übersicht über die Verhältnisse der vom Reiche unterstützten
Baugenossenschaften usw.“ sind aus den vorgenannten Fonds Darlehen
an 35 Genossenschaften usw. in 29 Städten gewährt und auf diese Weise
mit Reichsunterstützung bereits fertig gestellt 339 Häuser mit 1310 Wohnungen
und noch nicht fertiggestellt, aber im Bau begriffen oder geplant
347 Häuser mit 1709 Wohnungen. Davon kommen auf:
Genossen- Fertiggestellte Noch nicht fertiggestellte:
schäften usw. Häuser Wohnungen Häuser Wohnungen
10 Küstenorte . .
13
213
471
224
1709
6 rhein. westf. Orte
7
37
233
72
450
Berlin und Rixdorf
4
55
359
12
153