13. Kapitel. Die Arbeiterwolmungsfrage.
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Genossenschaften zu den älteren hinzugetreten. 25 solcher Arbeiter
genossenschaften, meist mit unbeschränkter Haftung, haben sich um
die Staatsunterstützung bemüht, wie ein dem 6. Internationalen Woh
nungskongreß 1902 vorgelegter Bericht mitteilt.
In Österreich entstanden die ersten Baugenossenschaften Ende der
60 er Jahre. Die Zahl hat sich seitdem zwar erheblich vermehrt, ist
aber im Verhältnis zur Ausdehnung des Landes und seiner Bevölke
rung nicht besonders groß. Die Genossenschaften bauen Häuser mit
zahlreichen Wohnungen und überführen sie in das gemeinschaftliche
Eigentum der Wohnungsbewerber, ein Weg, der manche Bedenken
hervorruft. Im Jahre 1894 gab es in Österreich 19 Baugenossen
schaften, darunter 18 mit beschränkter Haftung. Im Jahre 1900 waren
51 Baugenossenschaften vorhanden, darunter 48 mit beschränkter Haf-
tun. Berichte lagen nur für 37 — darunter 34 mit beschränkter Haf
tung — vor. Für diese war die Mitgliederzahl 3408; die wichtigsten
Posten der Passiven waren 1,35 Mill. Kronen Geschäftsanteile und
5,92 Mill. Kronen Anleihen, der wichtigste der Aktiven 8,27 Mill. Kronen
an Realitäten und Baugründen. In Ungarn entstand die erste Bau
genossenschaft 1896 — „Arbeiterheim“ in Budapest —; sie baute bis
1902: 600 kleine Häuser, die durch Abzahlung von den Arbeitern er
worbenwerden. Das Vorbild hat bisher sehr wenig Nachahmung gefunden.
In Deutschland hat der Gedanke der Building societies ebensowenig
wie in den vorgenannten Festlandstaaten Anklang gefunden. Ein ent
sprechender Versuch in den 60 er Jabren schlug fehl. Die selbst
bauenden Genossenschaften haben sich seit Mitte der 60 er Jahre ent
wickelt. 1870 gab es 3, 1871 bereits 17, von denen aber die meisten
wieder eingingen. Seit Ende der 70 er Jahre entwickelte sich, ange
regt durch das Vorbild des Arbeiterbauvereins in Kopenhagen, in
Schleswig-Holstein eine rege Tätigkeit auf diesem Gebiete mit beach
tenswerten Erfolgen. Der 1878 begründete Flensburger Arbeiterbau-
verein lehnte sich an das Kopenhagener Vorbild an und hat seinerseits
für eine ganze Reihe von Baugenossenschaften als Vorbild gedient.
Zu einer umfangreicheren Entwicklung kam es erst seit dem Genossen
schaftsgesetz vom 1. Mai 1889, das die beschränkte Haftpflicht zuließ.
Im Gegensatz zu den niederländischen Erfahrungen, nach denen gerade
die unbeschränkte Haftung günstig einwirkte, hatte dieses Haftungs
system in Deutschland die Entwicklung in engen Grenzen gehalten.
Die Zulassung der beschränkten solidarischen Haftpflicht kam nament
lich der baugenossenschaftlichen Herstellung von Mietwohnungen zu
gute. An der baugenossenschaftlichen Bewegung sind übrigens in be
trächtlichem Umfänge die Beamtenkreise beteiligt. Die rasche Ent
wicklung zeigt sich darin, daß 1890 nur 50 Baugenossenschaften in
Deutschland bestanden, 1895 schon 132, 1900: 385, 1901: 466, 1902: 498.