Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

13. Kapitel. Die Arbeiterwolmungsfrage. 
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Genossenschaften zu den älteren hinzugetreten. 25 solcher Arbeiter 
genossenschaften, meist mit unbeschränkter Haftung, haben sich um 
die Staatsunterstützung bemüht, wie ein dem 6. Internationalen Woh 
nungskongreß 1902 vorgelegter Bericht mitteilt. 
In Österreich entstanden die ersten Baugenossenschaften Ende der 
60 er Jahre. Die Zahl hat sich seitdem zwar erheblich vermehrt, ist 
aber im Verhältnis zur Ausdehnung des Landes und seiner Bevölke 
rung nicht besonders groß. Die Genossenschaften bauen Häuser mit 
zahlreichen Wohnungen und überführen sie in das gemeinschaftliche 
Eigentum der Wohnungsbewerber, ein Weg, der manche Bedenken 
hervorruft. Im Jahre 1894 gab es in Österreich 19 Baugenossen 
schaften, darunter 18 mit beschränkter Haftung. Im Jahre 1900 waren 
51 Baugenossenschaften vorhanden, darunter 48 mit beschränkter Haf- 
tun. Berichte lagen nur für 37 — darunter 34 mit beschränkter Haf 
tung — vor. Für diese war die Mitgliederzahl 3408; die wichtigsten 
Posten der Passiven waren 1,35 Mill. Kronen Geschäftsanteile und 
5,92 Mill. Kronen Anleihen, der wichtigste der Aktiven 8,27 Mill. Kronen 
an Realitäten und Baugründen. In Ungarn entstand die erste Bau 
genossenschaft 1896 — „Arbeiterheim“ in Budapest —; sie baute bis 
1902: 600 kleine Häuser, die durch Abzahlung von den Arbeitern er 
worbenwerden. Das Vorbild hat bisher sehr wenig Nachahmung gefunden. 
In Deutschland hat der Gedanke der Building societies ebensowenig 
wie in den vorgenannten Festlandstaaten Anklang gefunden. Ein ent 
sprechender Versuch in den 60 er Jabren schlug fehl. Die selbst 
bauenden Genossenschaften haben sich seit Mitte der 60 er Jahre ent 
wickelt. 1870 gab es 3, 1871 bereits 17, von denen aber die meisten 
wieder eingingen. Seit Ende der 70 er Jahre entwickelte sich, ange 
regt durch das Vorbild des Arbeiterbauvereins in Kopenhagen, in 
Schleswig-Holstein eine rege Tätigkeit auf diesem Gebiete mit beach 
tenswerten Erfolgen. Der 1878 begründete Flensburger Arbeiterbau- 
verein lehnte sich an das Kopenhagener Vorbild an und hat seinerseits 
für eine ganze Reihe von Baugenossenschaften als Vorbild gedient. 
Zu einer umfangreicheren Entwicklung kam es erst seit dem Genossen 
schaftsgesetz vom 1. Mai 1889, das die beschränkte Haftpflicht zuließ. 
Im Gegensatz zu den niederländischen Erfahrungen, nach denen gerade 
die unbeschränkte Haftung günstig einwirkte, hatte dieses Haftungs 
system in Deutschland die Entwicklung in engen Grenzen gehalten. 
Die Zulassung der beschränkten solidarischen Haftpflicht kam nament 
lich der baugenossenschaftlichen Herstellung von Mietwohnungen zu 
gute. An der baugenossenschaftlichen Bewegung sind übrigens in be 
trächtlichem Umfänge die Beamtenkreise beteiligt. Die rasche Ent 
wicklung zeigt sich darin, daß 1890 nur 50 Baugenossenschaften in 
Deutschland bestanden, 1895 schon 132, 1900: 385, 1901: 466, 1902: 498.
	        
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