Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

13.  Kapitel.  Die  Arbeiterwolmungsfrage.

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Genossenschaften  zu  den  älteren  hinzugetreten.  25  solcher  Arbeitergenossenschaften, ­
  meist  mit  unbeschränkter  Haftung,  haben  sich  um
die  Staatsunterstützung  bemüht,  wie  ein  dem  6.  Internationalen  Wohnungskongreß ­
  1902  vorgelegter  Bericht  mitteilt.
In  Österreich  entstanden  die  ersten  Baugenossenschaften  Ende  der
60  er  Jahre.  Die  Zahl  hat  sich  seitdem  zwar  erheblich  vermehrt,  ist
aber  im  Verhältnis  zur  Ausdehnung  des  Landes  und  seiner  Bevölkerung ­
  nicht  besonders  groß.  Die  Genossenschaften  bauen  Häuser  mit
zahlreichen  Wohnungen  und  überführen  sie  in  das  gemeinschaftliche
Eigentum  der  Wohnungsbewerber,  ein  Weg,  der  manche  Bedenken
hervorruft.  Im  Jahre  1894  gab  es  in  Österreich  19  Baugenossenschaften, ­
  darunter  18  mit  beschränkter  Haftung.  Im  Jahre  1900  waren
51  Baugenossenschaften  vorhanden,  darunter  48  mit  beschränkter  Haftun.
  Berichte  lagen  nur  für  37  —  darunter  34  mit  beschränkter  Haftung ­
  —  vor.  Für  diese  war  die  Mitgliederzahl  3408;  die  wichtigsten
Posten  der  Passiven  waren  1,35  Mill.  Kronen  Geschäftsanteile  und
5,92  Mill.  Kronen  Anleihen,  der  wichtigste  der  Aktiven  8,27  Mill.  Kronen
an  Realitäten  und  Baugründen.  In  Ungarn  entstand  die  erste  Baugenossenschaft ­
  1896  —  „Arbeiterheim“  in  Budapest  —;  sie  baute  bis
1902:  600  kleine  Häuser,  die  durch  Abzahlung  von  den  Arbeitern  erworbenwerden. ­
  Das  Vorbild  hat  bisher  sehr  wenig  Nachahmung  gefunden.
In  Deutschland  hat  der  Gedanke  der  Building  societies  ebensowenig
wie  in  den  vorgenannten  Festlandstaaten  Anklang  gefunden.  Ein  entsprechender ­
  Versuch  in  den  60  er  Jabren  schlug  fehl.  Die  selbstbauenden ­
  Genossenschaften  haben  sich  seit  Mitte  der  60  er  Jahre  entwickelt. ­
  1870  gab  es  3,  1871  bereits  17,  von  denen  aber  die  meisten
wieder  eingingen.  Seit  Ende  der  70  er  Jahre  entwickelte  sich,  angeregt ­
  durch  das  Vorbild  des  Arbeiterbauvereins  in  Kopenhagen,  in
Schleswig-Holstein  eine  rege  Tätigkeit  auf  diesem  Gebiete  mit  beachtenswerten ­
  Erfolgen.  Der  1878  begründete  Flensburger  Arbeiterbauverein
  lehnte  sich  an  das  Kopenhagener  Vorbild  an  und  hat  seinerseits
für  eine  ganze  Reihe  von  Baugenossenschaften  als  Vorbild  gedient.
Zu  einer  umfangreicheren  Entwicklung  kam  es  erst  seit  dem  Genossenschaftsgesetz ­
  vom  1.  Mai  1889,  das  die  beschränkte  Haftpflicht  zuließ.
Im  Gegensatz  zu  den  niederländischen  Erfahrungen,  nach  denen  gerade
die  unbeschränkte  Haftung  günstig  einwirkte,  hatte  dieses  Haftungssystem ­
  in  Deutschland  die  Entwicklung  in  engen  Grenzen  gehalten.
Die  Zulassung  der  beschränkten  solidarischen  Haftpflicht  kam  namentlich ­
  der  baugenossenschaftlichen  Herstellung  von  Mietwohnungen  zugute. ­
  An  der  baugenossenschaftlichen  Bewegung  sind  übrigens  in  beträchtlichem ­
  Umfänge  die  Beamtenkreise  beteiligt.  Die  rasche  Entwicklung ­
  zeigt  sich  darin,  daß  1890  nur  50  Baugenossenschaften  in
Deutschland  bestanden,  1895  schon  132,  1900:  385,  1901:  466,  1902:  498.
            
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