Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

15. Kapitel. Sozialpolitische Arbeit der Unternehmer. 
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wird doch der Nutzen für die Arbeiter nicht beseitigt, und manches 
kann sozialpolitische Bedeutung gewinnen, was aus Motiven der ge 
nannten Art hervorgegangen ist. 
Die sozialpolitische Betätigung der Unternehmer verlangt stets 
den Aufwand von Mitteln und muß deshalb, da die finanzielle Leistungs 
fähigkeit ungleich ist, bei den Unternehmern auch ungleich zutage 
treten. An sich kann der leistungsfähige Unternehmer wirksamer ein- 
greifen, und seine Willigkeit dazu wird unter sonst gleichen Um 
ständen größer sein, als von den in finanzieller Hinsicht wenig- 
leistungsfähigen Unternehmern erwartet werden kann, und auch bei 
jenem wird in günstigen Zeiten mehr Neigung zu sozialpolitischer 
Betätigung vorhanden sein, als in ungünstigen. 
Darin zeigt sich schon, daß der Gang des Wirtschaftslebens für 
alle diese Dinge von Bedeutung ist. Sein Wechsel bringt eine weitere 
Schwierigkeit insofern, als er den Fortbestand der getroffenen sozial 
politischen Maßnahmen und Einrichtungen des Unternehmers er 
schweren und selbst gefährden kann. Dazu tritt die weitere Schwierig 
keit, daß die Dauer des Unternehmens nicht in gleichem Maße 
gesichert ist, als bei Staat und Gemeinde; bei den großen Kapital 
vereinigungen, wie sie in den Aktiengesellschaften vorliegen, ist die 
Sachlage in dieser Beziehung günstiger. Derartigen Schwierigkeiten 
läßt sich in vielen Fällen dadurch begegnen, daß die Mittel, auf die 
sich sozialpolitische Einrichtungen dauernder Art stützen, aus den 
Geschäftsmitteln des Unternehmens ausgesondert und zu einer selb 
ständigen, von dem Schicksal des Unternehmens unabhängigen Existenz 
geführt werden. 
Noch größer sind die Schwierigkeiten, die sich aus der oft sehr 
entwickelten Neigung der Arbeiter zum Orts- und Berufswechsel er 
geben. An sich hat der Unternehmer ein Interesse an sozialpolitischer 
Fürsorge zunächst nur für seine Arbeiter und nur so lange, als sie 
in seinem Unternehmen tätig sind. Daraus können aber Härten ent 
stehen, namentlich dann, wenn die Arbeiter an den Kosten beteiligt 
sind. In solchen Fällen ist denn auch häufig Vorkehrung getroffen, 
daß dem austretenden Arbeiter die Ansprüche gewahrt bleiben, die er 
aus seinen eigenen Beiträgen erworben hat. 
Der sozialpolitischen Betätigung des Unternehmers ist der große 
Vorzug eigen, daß sie wegen der unmittelbaren Verbindung mit den 
Arbeitern seines Unternehmens am meisten in die Einzelverhältnisse 
eindringen kann. Gerade deshalb aber ist hier eine schablonenhafte 
Beurteilung ebenso wenig möglich, wie eine kritiklose Übertragung 
von Maßnahmen, die sich in einem Unternehmen bewährt haben, auf 
andere mit anderen Verhältnissen, mit anders gearteter Arbeiterschaft, 
mit anderer Leistungsfähigkeit usw. Das schließt nicht aus, daß die
	        
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