Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

456  III.  Teil.  Selbständige  sozialpolitische  Arbeit  der  Selbstverwaltungskörper  usw.

Der  private  Unternehmer  betreibt  sein  Unternehmen  naturgemäß
zu  Erwerbszwecken.  Nur  deshalb  nimmt  er  die  Arbeit  und  Verantwortung ­
  und  stete  Sorge  auf  sich,  die  mit  der  Leitung  des  Unternehmens ­
  verbunden  ist.  Daraus  folgt,  daß  er  die  Erreichung  seines
Erwerbszweckes  normalerweise  in  den  Vordergrund  stellt  und  stellen
muß.  Damit  ist  aber  nicht  gesagt,  daß  der  Unternehmer  kein  Interesse
daran  hätte,  in  welcher  Lage  sich  seine  Arbeiter  befinden.  Im  Gegenteil, ­
  es  ist  für  seinen  Erwerbszweck  selbst  von  der  höchsten  Bedeutung, ­
  daß  sich  seine  Arbeiter  guter  und  auskömmlicher  Verhältnisse ­
  erfreuen.  Von  diesem  Gesichtspunkt  aus  erscheint  manche
sozialpolitische  Maßnahme  des  Unternehmers  zugleich  als  ein  Mittel,
seine  eigenen  Interessen  zu  fördern.  Daran  ist  oft  zu  Unrecht  Anstoß ­
  genommen  worden.  Es  handelt  sich  in  solchen  Fällen  im  Grunde  nur
darum,  daß  schließlich  die  Interessen  von  Unternehmer  und  Arbeiter
viel  mehr  Berührungspunkte  haben,  als  von  manchen  Seiten  heute
zugegeben  wird.  Dazu  kommt,  daß  der  Unternehmer  naturgemäß
mehr  Willigkeit  zur  Durchführung  von  Maßnahmen  zeigt,  die  nicht
nur  dem  Arbeiter-,  sondern  auch  dem  Unternehmerinteresse  förderlich
sind.  Daß  dabei  die  Gemeinsamkeit  vieler  Interessen  der  Arbeitgeber
und  Arbeitnehmer  wahrnehmbar  wird,  ist  aus  allgemeinen  Rücksichten
sehr  erwünscht.  Was  man  beanstanden  könnte,  wären  demnach  nur
solche  Maßnahmen,  die  dem  Arbeiter  keinen  wirklichen  Vorteil  bringen,
sondern  nur  dem  Unternehmer  nützen,  aber  in  Formen  gekleidet
werden,  die  ihnen  den  Anschein  sozialpolitischer  Betätigung  geben.
Derartiges  kommt  gewiß  vor.  Aber  es  wird  nicht  selten  auch  aus
Mangel  an  Verständnis  oder  gutem  Willen  da  vorausgesetzt,  wo  es
sich  um  einwandfreies  Vorgehen  handelt.  Weiterhin  gibt  es  nicht
wenige  Maßnahmen,  bei  denen  der  Unternehmer  ohne  eigene  Vorteile
Opfer  im  Interesse  der  Arbeiter  auf  sich  nimmt.  Sie  nehmen  zum
Teil  den  Charakter  von  Wohltätigkeitsakten  an,  sind  aber  auch  oft
so  eingerichtet,  daß  infolge  der  Mitbeteiligung  der  Arbeiter  an  Kosten
und  Verwaltung  der  sozialpolitische  Charakter  gewahrt  wird.  Im
einen  wie  im  anderen  Falle  werden  sie  vielfach  nicht  gebührend  gewürdigt. ­
  Die  Vertreter  der  sozialistischen  Mehrwertlehre  sehen  darin
nur  eine  teilweise  Rückgabe  des  durch  „Ausbeutung“  den  Arbeitern
vorenthaltenen  Arbeitsertrages,  eine  Auffassung,  mit  der  eine  wissenschaftliche ­
  Auseinandersetzung  längst  als  überflüssig  gilt.  Andere
suchen  bei  dem  Unternehmer  nicht  humanitäre,  sondern  allerlei
egoistische  Beweggründe.  Man  sollte  mit  solchen  Urteilen  vorsichtiger
sein,  als  es  vielfach  der  Fall  ist,  um  nicht  Sinn  und  Neigung  der
Unternehmer  für  eine  derartige  Betätigung  einzuengen.  Selbst  wenn
das  Streben,  sich  auszuzeichnen,  die  Aufmerksamkeit  maßgebender
Kreise  auf  sich  zu  ziehen  u.  dgl.  mehr,  in  manchen  Fällen  mitwirkt,
            
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