Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

15.  Kapitel.  Sozialpolitische  Arbeit  der  Unternehmer.

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wird  doch  der  Nutzen  für  die  Arbeiter  nicht  beseitigt,  und  manches
kann  sozialpolitische  Bedeutung  gewinnen,  was  aus  Motiven  der  genannten ­
  Art  hervorgegangen  ist.
Die  sozialpolitische  Betätigung  der  Unternehmer  verlangt  stets
den  Aufwand  von  Mitteln  und  muß  deshalb,  da  die  finanzielle  Leistungsfähigkeit ­
  ungleich  ist,  bei  den  Unternehmern  auch  ungleich  zutage
treten.  An  sich  kann  der  leistungsfähige  Unternehmer  wirksamer  eingreifen,
  und  seine  Willigkeit  dazu  wird  unter  sonst  gleichen  Umständen ­
  größer  sein,  als  von  den  in  finanzieller  Hinsicht  wenigleistungsfähigen
  Unternehmern  erwartet  werden  kann,  und  auch  bei
jenem  wird  in  günstigen  Zeiten  mehr  Neigung  zu  sozialpolitischer
Betätigung  vorhanden  sein,  als  in  ungünstigen.
Darin  zeigt  sich  schon,  daß  der  Gang  des  Wirtschaftslebens  für
alle  diese  Dinge  von  Bedeutung  ist.  Sein  Wechsel  bringt  eine  weitere
Schwierigkeit  insofern,  als  er  den  Fortbestand  der  getroffenen  sozialpolitischen ­
  Maßnahmen  und  Einrichtungen  des  Unternehmers  erschweren ­
  und  selbst  gefährden  kann.  Dazu  tritt  die  weitere  Schwierigkeit, ­
  daß  die  Dauer  des  Unternehmens  nicht  in  gleichem  Maße
gesichert  ist,  als  bei  Staat  und  Gemeinde;  bei  den  großen  Kapitalvereinigungen, ­
  wie  sie  in  den  Aktiengesellschaften  vorliegen,  ist  die
Sachlage  in  dieser  Beziehung  günstiger.  Derartigen  Schwierigkeiten
läßt  sich  in  vielen  Fällen  dadurch  begegnen,  daß  die  Mittel,  auf  die
sich  sozialpolitische  Einrichtungen  dauernder  Art  stützen,  aus  den
Geschäftsmitteln  des  Unternehmens  ausgesondert  und  zu  einer  selbständigen, ­
  von  dem  Schicksal  des  Unternehmens  unabhängigen  Existenz
geführt  werden.
Noch  größer  sind  die  Schwierigkeiten,  die  sich  aus  der  oft  sehr
entwickelten  Neigung  der  Arbeiter  zum  Orts-  und  Berufswechsel  ergeben. ­
  An  sich  hat  der  Unternehmer  ein  Interesse  an  sozialpolitischer
Fürsorge  zunächst  nur  für  seine  Arbeiter  und  nur  so  lange,  als  sie
in  seinem  Unternehmen  tätig  sind.  Daraus  können  aber  Härten  entstehen, ­
  namentlich  dann,  wenn  die  Arbeiter  an  den  Kosten  beteiligt
sind.  In  solchen  Fällen  ist  denn  auch  häufig  Vorkehrung  getroffen,
daß  dem  austretenden  Arbeiter  die  Ansprüche  gewahrt  bleiben,  die  er
aus  seinen  eigenen  Beiträgen  erworben  hat.
Der  sozialpolitischen  Betätigung  des  Unternehmers  ist  der  große
Vorzug  eigen,  daß  sie  wegen  der  unmittelbaren  Verbindung  mit  den
Arbeitern  seines  Unternehmens  am  meisten  in  die  Einzelverhältnisse
eindringen  kann.  Gerade  deshalb  aber  ist  hier  eine  schablonenhafte
Beurteilung  ebenso  wenig  möglich,  wie  eine  kritiklose  Übertragung
von  Maßnahmen,  die  sich  in  einem  Unternehmen  bewährt  haben,  auf
andere  mit  anderen  Verhältnissen,  mit  anders  gearteter  Arbeiterschaft,
mit  anderer  Leistungsfähigkeit  usw.  Das  schließt  nicht  aus,  daß  die
            
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