15. Kapitel. Sozialpolitische Arbeit der Unternehmer.
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wird doch der Nutzen für die Arbeiter nicht beseitigt, und manches
kann sozialpolitische Bedeutung gewinnen, was aus Motiven der genannten
Art hervorgegangen ist.
Die sozialpolitische Betätigung der Unternehmer verlangt stets
den Aufwand von Mitteln und muß deshalb, da die finanzielle Leistungsfähigkeit
ungleich ist, bei den Unternehmern auch ungleich zutage
treten. An sich kann der leistungsfähige Unternehmer wirksamer eingreifen,
und seine Willigkeit dazu wird unter sonst gleichen Umständen
größer sein, als von den in finanzieller Hinsicht wenigleistungsfähigen
Unternehmern erwartet werden kann, und auch bei
jenem wird in günstigen Zeiten mehr Neigung zu sozialpolitischer
Betätigung vorhanden sein, als in ungünstigen.
Darin zeigt sich schon, daß der Gang des Wirtschaftslebens für
alle diese Dinge von Bedeutung ist. Sein Wechsel bringt eine weitere
Schwierigkeit insofern, als er den Fortbestand der getroffenen sozialpolitischen
Maßnahmen und Einrichtungen des Unternehmers erschweren
und selbst gefährden kann. Dazu tritt die weitere Schwierigkeit,
daß die Dauer des Unternehmens nicht in gleichem Maße
gesichert ist, als bei Staat und Gemeinde; bei den großen Kapitalvereinigungen,
wie sie in den Aktiengesellschaften vorliegen, ist die
Sachlage in dieser Beziehung günstiger. Derartigen Schwierigkeiten
läßt sich in vielen Fällen dadurch begegnen, daß die Mittel, auf die
sich sozialpolitische Einrichtungen dauernder Art stützen, aus den
Geschäftsmitteln des Unternehmens ausgesondert und zu einer selbständigen,
von dem Schicksal des Unternehmens unabhängigen Existenz
geführt werden.
Noch größer sind die Schwierigkeiten, die sich aus der oft sehr
entwickelten Neigung der Arbeiter zum Orts- und Berufswechsel ergeben.
An sich hat der Unternehmer ein Interesse an sozialpolitischer
Fürsorge zunächst nur für seine Arbeiter und nur so lange, als sie
in seinem Unternehmen tätig sind. Daraus können aber Härten entstehen,
namentlich dann, wenn die Arbeiter an den Kosten beteiligt
sind. In solchen Fällen ist denn auch häufig Vorkehrung getroffen,
daß dem austretenden Arbeiter die Ansprüche gewahrt bleiben, die er
aus seinen eigenen Beiträgen erworben hat.
Der sozialpolitischen Betätigung des Unternehmers ist der große
Vorzug eigen, daß sie wegen der unmittelbaren Verbindung mit den
Arbeitern seines Unternehmens am meisten in die Einzelverhältnisse
eindringen kann. Gerade deshalb aber ist hier eine schablonenhafte
Beurteilung ebenso wenig möglich, wie eine kritiklose Übertragung
von Maßnahmen, die sich in einem Unternehmen bewährt haben, auf
andere mit anderen Verhältnissen, mit anders gearteter Arbeiterschaft,
mit anderer Leistungsfähigkeit usw. Das schließt nicht aus, daß die