16. Kapitel. Sozialpolitische Arbeit gemeinnütziger Körperschaften. 461
Träger der sozialpolitischen Aufgaben energisch und umfassend ein-
greifen oder nicht. Wo jene keine besondere Wirksamkeit entfalten,
ruht ein großer Teil der praktischen Sozialpolitik auf den Schultern
gemeinnütziger Organe und Vereine. Aber so umfangreich und aner
kennenswert auch deren Leistungen sein mögen, es handelt sich dabei
doch nur um einen Notbehelf. Im einzelnen kann auf diesem Wege
viel Gutes geschaffen werden; an die Größe des wirklichen Bedürf
nisses reicht auch unter der bezeichneten Voraussetzung die Arbeit der
gemeinnützigen Organe nicht heran, schon deshalb nicht, weil ihnen
bei einer solchen Sachlage in der Gleichgültigkeit oder Abneigung der
sonstigen zu sozialpolitischer Arbeit berufenen Stellen in weitem Um
fange ein passiver, oft genug auch ein aktiver Widerstand hemmend
in den Weg tritt. Dieser Gleichgültigkeit und Abneigung entgegen
zuarbeiten und das soziale Pflichtbewußtsein zu wecken und zu steigern,
ist deshalb eine der wichtigsten Aufgaben der gemeinnützigen Orga
nisationen, und was sie hierin leisten, ist auf die Dauer vielleicht noch
bedeutsamer, als ihre positiven sozialpolitischen Maßnahmen.
Anders ist die Sachlage in Zeiten und Gebieten, in denen die be
rufenen Träger der Sozialpolitik sich ihrer Aufgabe mit Energie und
Verständnis widmen. Wer die Dinge nur oberflächlich ansieht, könnte
meinen, daß es unter dieser Voraussetzung der Arbeit gemeinnütziger
Organisationen nicht bedürfe. Das wäre ein großer Irrtum. Gerade
in solchen Zeiten und Gebieten, in denen das soziale Pflichtbewußtsein
rege und der Wille und die Fähigkeit zu sozialpolitischer Betätigung
weit verbreitet ist, sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Be
tätigung gemeinnütziger Organisationen günstiger als sonst, und diesen
Umstand zu verwerten, ist nicht nur möglich, sondern erwünscht. Die
großzügige Arbeit der Gesetzgebung und der staatlichen Organe, die
in engerem räumlichen Gebiete wirksame Tätigkeit der Selbstverwal
tungskörper, die überwiegend auf die einzelnen wirtschaftlichen und
technischen Organisationen zur Durchführung bestimmter Teile der
wirtschaftlichen Arbeit gerichtete Tätigkeit der Arbeitgeber und die
in ihrer Kraft meist beschränkte Selbsthilfe können nicht alle Punkte
erfassen, bei denen sich sozialpolitische Aufgaben ergeben. Es bedarf
hier einer ergänzenden Arbeit zur Ausfüllung der unvermeidlichen
Lücken. Das ist der Punkt, an dem die gemeinnützigen Körperschaften
und Vereine mit der Schaffung eigener Einrichtungen und Veranstal
tungen' einsetzen können und müssen. Da es sich um eine ergänzende
Arbeit handelt, muß dabei alles vermieden werden, was der Richtung
der sozialpolitischen Tätigkeit der übrigen Faktoren, insbesondere des
Staates, zuwiderläuft oder sie zu durchkreuzen vermag. Dazu kommt
als weitere Aufgabe von unmittelbarer praktischer Bedeutung die
moralische Förderung und materielle Unterstützung der sozialpoliti-