Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

16. Kapitel. Sozialpolitische Arbeit gemeinnütziger Körperschaften. 461 
Träger der sozialpolitischen Aufgaben energisch und umfassend ein- 
greifen oder nicht. Wo jene keine besondere Wirksamkeit entfalten, 
ruht ein großer Teil der praktischen Sozialpolitik auf den Schultern 
gemeinnütziger Organe und Vereine. Aber so umfangreich und aner 
kennenswert auch deren Leistungen sein mögen, es handelt sich dabei 
doch nur um einen Notbehelf. Im einzelnen kann auf diesem Wege 
viel Gutes geschaffen werden; an die Größe des wirklichen Bedürf 
nisses reicht auch unter der bezeichneten Voraussetzung die Arbeit der 
gemeinnützigen Organe nicht heran, schon deshalb nicht, weil ihnen 
bei einer solchen Sachlage in der Gleichgültigkeit oder Abneigung der 
sonstigen zu sozialpolitischer Arbeit berufenen Stellen in weitem Um 
fange ein passiver, oft genug auch ein aktiver Widerstand hemmend 
in den Weg tritt. Dieser Gleichgültigkeit und Abneigung entgegen 
zuarbeiten und das soziale Pflichtbewußtsein zu wecken und zu steigern, 
ist deshalb eine der wichtigsten Aufgaben der gemeinnützigen Orga 
nisationen, und was sie hierin leisten, ist auf die Dauer vielleicht noch 
bedeutsamer, als ihre positiven sozialpolitischen Maßnahmen. 
Anders ist die Sachlage in Zeiten und Gebieten, in denen die be 
rufenen Träger der Sozialpolitik sich ihrer Aufgabe mit Energie und 
Verständnis widmen. Wer die Dinge nur oberflächlich ansieht, könnte 
meinen, daß es unter dieser Voraussetzung der Arbeit gemeinnütziger 
Organisationen nicht bedürfe. Das wäre ein großer Irrtum. Gerade 
in solchen Zeiten und Gebieten, in denen das soziale Pflichtbewußtsein 
rege und der Wille und die Fähigkeit zu sozialpolitischer Betätigung 
weit verbreitet ist, sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Be 
tätigung gemeinnütziger Organisationen günstiger als sonst, und diesen 
Umstand zu verwerten, ist nicht nur möglich, sondern erwünscht. Die 
großzügige Arbeit der Gesetzgebung und der staatlichen Organe, die 
in engerem räumlichen Gebiete wirksame Tätigkeit der Selbstverwal 
tungskörper, die überwiegend auf die einzelnen wirtschaftlichen und 
technischen Organisationen zur Durchführung bestimmter Teile der 
wirtschaftlichen Arbeit gerichtete Tätigkeit der Arbeitgeber und die 
in ihrer Kraft meist beschränkte Selbsthilfe können nicht alle Punkte 
erfassen, bei denen sich sozialpolitische Aufgaben ergeben. Es bedarf 
hier einer ergänzenden Arbeit zur Ausfüllung der unvermeidlichen 
Lücken. Das ist der Punkt, an dem die gemeinnützigen Körperschaften 
und Vereine mit der Schaffung eigener Einrichtungen und Veranstal 
tungen' einsetzen können und müssen. Da es sich um eine ergänzende 
Arbeit handelt, muß dabei alles vermieden werden, was der Richtung 
der sozialpolitischen Tätigkeit der übrigen Faktoren, insbesondere des 
Staates, zuwiderläuft oder sie zu durchkreuzen vermag. Dazu kommt 
als weitere Aufgabe von unmittelbarer praktischer Bedeutung die 
moralische Förderung und materielle Unterstützung der sozialpoliti-
	        
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