Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

16.  Kapitel.  Sozialpolitische  Arbeit  gemeinnütziger  Körperschaften.  461

Träger  der  sozialpolitischen  Aufgaben  energisch  und  umfassend  eingreifen
  oder  nicht.  Wo  jene  keine  besondere  Wirksamkeit  entfalten,
ruht  ein  großer  Teil  der  praktischen  Sozialpolitik  auf  den  Schultern
gemeinnütziger  Organe  und  Vereine.  Aber  so  umfangreich  und  anerkennenswert ­
  auch  deren  Leistungen  sein  mögen,  es  handelt  sich  dabei
doch  nur  um  einen  Notbehelf.  Im  einzelnen  kann  auf  diesem  Wege
viel  Gutes  geschaffen  werden;  an  die  Größe  des  wirklichen  Bedürfnisses ­
  reicht  auch  unter  der  bezeichneten  Voraussetzung  die  Arbeit  der
gemeinnützigen  Organe  nicht  heran,  schon  deshalb  nicht,  weil  ihnen
bei  einer  solchen  Sachlage  in  der  Gleichgültigkeit  oder  Abneigung  der
sonstigen  zu  sozialpolitischer  Arbeit  berufenen  Stellen  in  weitem  Umfange ­
  ein  passiver,  oft  genug  auch  ein  aktiver  Widerstand  hemmend
in  den  Weg  tritt.  Dieser  Gleichgültigkeit  und  Abneigung  entgegenzuarbeiten ­
  und  das  soziale  Pflichtbewußtsein  zu  wecken  und  zu  steigern,
ist  deshalb  eine  der  wichtigsten  Aufgaben  der  gemeinnützigen  Organisationen, ­
  und  was  sie  hierin  leisten,  ist  auf  die  Dauer  vielleicht  noch
bedeutsamer,  als  ihre  positiven  sozialpolitischen  Maßnahmen.
Anders  ist  die  Sachlage  in  Zeiten  und  Gebieten,  in  denen  die  berufenen ­
  Träger  der  Sozialpolitik  sich  ihrer  Aufgabe  mit  Energie  und
Verständnis  widmen.  Wer  die  Dinge  nur  oberflächlich  ansieht,  könnte
meinen,  daß  es  unter  dieser  Voraussetzung  der  Arbeit  gemeinnütziger
Organisationen  nicht  bedürfe.  Das  wäre  ein  großer  Irrtum.  Gerade
in  solchen  Zeiten  und  Gebieten,  in  denen  das  soziale  Pflichtbewußtsein
rege  und  der  Wille  und  die  Fähigkeit  zu  sozialpolitischer  Betätigung
weit  verbreitet  ist,  sind  die  Voraussetzungen  für  eine  erfolgreiche  Betätigung ­
  gemeinnütziger  Organisationen  günstiger  als  sonst,  und  diesen
Umstand  zu  verwerten,  ist  nicht  nur  möglich,  sondern  erwünscht.  Die
großzügige  Arbeit  der  Gesetzgebung  und  der  staatlichen  Organe,  die
in  engerem  räumlichen  Gebiete  wirksame  Tätigkeit  der  Selbstverwaltungskörper, ­
  die  überwiegend  auf  die  einzelnen  wirtschaftlichen  und
technischen  Organisationen  zur  Durchführung  bestimmter  Teile  der
wirtschaftlichen  Arbeit  gerichtete  Tätigkeit  der  Arbeitgeber  und  die
in  ihrer  Kraft  meist  beschränkte  Selbsthilfe  können  nicht  alle  Punkte
erfassen,  bei  denen  sich  sozialpolitische  Aufgaben  ergeben.  Es  bedarf
hier  einer  ergänzenden  Arbeit  zur  Ausfüllung  der  unvermeidlichen
Lücken.  Das  ist  der  Punkt,  an  dem  die  gemeinnützigen  Körperschaften
und  Vereine  mit  der  Schaffung  eigener  Einrichtungen  und  Veranstaltungen' ­
  einsetzen  können  und  müssen.  Da  es  sich  um  eine  ergänzende
Arbeit  handelt,  muß  dabei  alles  vermieden  werden,  was  der  Richtung
der  sozialpolitischen  Tätigkeit  der  übrigen  Faktoren,  insbesondere  des
Staates,  zuwiderläuft  oder  sie  zu  durchkreuzen  vermag.  Dazu  kommt
als  weitere  Aufgabe  von  unmittelbarer  praktischer  Bedeutung  die
moralische  Förderung  und  materielle  Unterstützung  der  sozialpoliti-
            
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