Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

464 III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper usw. 
ruhe, Köln usw. zur Errichtung und Unterhaltung von Arbeitsnach 
weisanstalten, Verbände, die sich stets aus einer Reihe gemeinnütziger 
Vereine, Arbeitgebervereine, Arbeitervereine usw. zusammensetzen. 
Auch der schon früher erwähnten Bezirksverbände und des 1898 be 
gründeten Verbandes deutscher Arbeitsnachweise ist hier zu gedenken. 
Eine beträchtliche Anzahl lokaler Vereine widmet sich einer die 
reichsgesetzliche Arbeiterversicherung ergänzenden Fürsorge für kranke 
oder verletzte oder in der Genesung begriffene Arbeiter. Sowohl Ver 
eine von Beteiligten (Arbeitern oder Arbeitgebern) als auch Vereine von 
Unbeteiligten kommen hier in Betracht. Erwähnt sei u. a. die 1894 
errichtete Vereinigung zur Fürsorge für kranke Arbeiter in Leipzig, 
die nach § 2 ihrer Satzungen die „in dem Kranken-, Unfall- und In 
validenversicherungsgesetz vorhandenen Härten und Lücken“ mildern, 
über die Getze aufklären und auf Besserung der gesundheitlichen Ver 
hältnisse hin wirken will. Die Vereinigung war das Vorbild für einen 
ähnlichen, 1899 in Posen entstandenen Verein. Zu nennen ist auch 
der in Berlin 1899 errichtete Verein für Unfallverletzte. Von beson 
derer Bedeutung sind die zahlreichen Volksheilstätten-Vereine und das 
als deren Zentralstelle erscheinende deutsche Zentralkomitee zur Er 
richtung von Heilstätten für Lungenkranke mit dem Sitz in Berlin. 
Diese Gruppe von Vereinen arbeitet in Ergänzung und zum Teil in 
enger Berührung mit den Invalidenversicherungsanstalten an der Be 
kämpfung der Lungenkrankheiten. Eine stattliche Zahl entsprechen 
der Heilanstalten ist ihrem Wirken zu danken. Wie hier, so ist auch 
bei den seit den 90 er Jahren aufgekommenen Vereinen zur Fürsorge 
für Genesende oder für Errichtung von besonderen Anstalten für diesen 
Zweck der Zusammenhang mit der reichsgesetzlichen Arbeiterversiche 
rung unverkennbar. Dasselbe gilt von den gemeinsamen Pensionskassen, 
wie sie mehrfach von industriellen Verbänden errichtet sind, um die 
reichsgesetzliche Fürsorge zu ergänzen. 
Ein mit Eifer und Erfolg beackertes Feld der gemeinnützigen 
Vereinstätigkeit ist, wie schon im Kap. 13 erwähnt, die Arbeiter 
wohnungsfrage. Daß eine beträchtliche Anzahl solcher Vereine in 
verschiedenen Organisationsformen sich dem Bau von Arbeiter 
wohnungen oder seiner materiellen Förderung widmet, ist schon er 
wähnt. Eine Reihe weiterer Vereine sucht auf diesem besonderen Ge 
biete durch anregende, aufklärende und vermittelnde Tätigkeit zu 
wirken. Zu einer großen Bedeutung ist unter den letzteren Vereinen 
der 1897 begründete schon mehrfach erwähnte Rheinische Verein zur 
Förderung des Arbeiterwohnungswesens (Sitz in Düsseldorf) gelangt. 
Seine Aufgabe ist Erteilung von Rat und Auskunft in allen das Ar 
beiterwohnungswesen betreffenden Angelegenheiten, Schaffung eines 
Sammelpunktes für alle Erfahrungen auf diesem Gebiete, Förderung
	        
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