464 III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper usw.
ruhe, Köln usw. zur Errichtung und Unterhaltung von Arbeitsnach
weisanstalten, Verbände, die sich stets aus einer Reihe gemeinnütziger
Vereine, Arbeitgebervereine, Arbeitervereine usw. zusammensetzen.
Auch der schon früher erwähnten Bezirksverbände und des 1898 be
gründeten Verbandes deutscher Arbeitsnachweise ist hier zu gedenken.
Eine beträchtliche Anzahl lokaler Vereine widmet sich einer die
reichsgesetzliche Arbeiterversicherung ergänzenden Fürsorge für kranke
oder verletzte oder in der Genesung begriffene Arbeiter. Sowohl Ver
eine von Beteiligten (Arbeitern oder Arbeitgebern) als auch Vereine von
Unbeteiligten kommen hier in Betracht. Erwähnt sei u. a. die 1894
errichtete Vereinigung zur Fürsorge für kranke Arbeiter in Leipzig,
die nach § 2 ihrer Satzungen die „in dem Kranken-, Unfall- und In
validenversicherungsgesetz vorhandenen Härten und Lücken“ mildern,
über die Getze aufklären und auf Besserung der gesundheitlichen Ver
hältnisse hin wirken will. Die Vereinigung war das Vorbild für einen
ähnlichen, 1899 in Posen entstandenen Verein. Zu nennen ist auch
der in Berlin 1899 errichtete Verein für Unfallverletzte. Von beson
derer Bedeutung sind die zahlreichen Volksheilstätten-Vereine und das
als deren Zentralstelle erscheinende deutsche Zentralkomitee zur Er
richtung von Heilstätten für Lungenkranke mit dem Sitz in Berlin.
Diese Gruppe von Vereinen arbeitet in Ergänzung und zum Teil in
enger Berührung mit den Invalidenversicherungsanstalten an der Be
kämpfung der Lungenkrankheiten. Eine stattliche Zahl entsprechen
der Heilanstalten ist ihrem Wirken zu danken. Wie hier, so ist auch
bei den seit den 90 er Jahren aufgekommenen Vereinen zur Fürsorge
für Genesende oder für Errichtung von besonderen Anstalten für diesen
Zweck der Zusammenhang mit der reichsgesetzlichen Arbeiterversiche
rung unverkennbar. Dasselbe gilt von den gemeinsamen Pensionskassen,
wie sie mehrfach von industriellen Verbänden errichtet sind, um die
reichsgesetzliche Fürsorge zu ergänzen.
Ein mit Eifer und Erfolg beackertes Feld der gemeinnützigen
Vereinstätigkeit ist, wie schon im Kap. 13 erwähnt, die Arbeiter
wohnungsfrage. Daß eine beträchtliche Anzahl solcher Vereine in
verschiedenen Organisationsformen sich dem Bau von Arbeiter
wohnungen oder seiner materiellen Förderung widmet, ist schon er
wähnt. Eine Reihe weiterer Vereine sucht auf diesem besonderen Ge
biete durch anregende, aufklärende und vermittelnde Tätigkeit zu
wirken. Zu einer großen Bedeutung ist unter den letzteren Vereinen
der 1897 begründete schon mehrfach erwähnte Rheinische Verein zur
Förderung des Arbeiterwohnungswesens (Sitz in Düsseldorf) gelangt.
Seine Aufgabe ist Erteilung von Rat und Auskunft in allen das Ar
beiterwohnungswesen betreffenden Angelegenheiten, Schaffung eines
Sammelpunktes für alle Erfahrungen auf diesem Gebiete, Förderung