Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

16.  Kapitel.  Sozialpolitische  Arbeit  gemeinnütziger  Körperschaften  und  Vereine.  465
aller  gemeinnützigen  Bestrebungen  zur  Verbesserung  der  Arbeiterwohnungen ­
  in  der  Rheinprovinz  und  angrenzenden  Bezirken  durch
geeignete  Veröffentlichungen,  durch  Anregung  zur  Gründung  von  Bauvereinen, ­
  durch  Anträge  an  Behörden  und  gesetzgebende  Körperschaften.
Der  Verein  hatte  nach  Albeecht  Ende  1900  bereits  84  Staats-  und
Kommunalbehörden,  65  gemeinnützige  Bauvereine,  6  andere  gemeinnützige ­
  Vereine  und  86  Privatpersonen  als  Mitglieder.  Unter  seiner
Anregung  haben  sich  nacli  dem  auf  dem  6.  Internationalen  Wohnungskongreß ­
  zu  Düsseldorf  (1902)  erstatteten  Bericht  in  den  ersten  4  '/2  Jahren
seines  Bestehens  74  neue  gemeinnützige  Bau  vereine  in  der  Rheinprovinz
gebildet.  Die  Zahl  dieser  Vereine  wird  im  Jahre  1902  auf  109,  dagegen ­
  für  1897  auf  35  beziffert.  Ähnliche  Vereine  bestehen  in  Westfalen ­
  und  Frankfurt  a.  M.  Des  Vereins  Reichswohnungsgesetz,  der  zur
Verbesserung  der  Wohnungsverhältnisse  das  Eingreifen  der  Reichsgesetzgebung ­
  anstrebt,  ist  schon  gedacht  worden.
Eine  größere  Reihe  von  lokalen  Vereinen,  deren  erster  1866  in
Berlin  entstand,  beschäftigt  sich  mit  der  Einrichtung  von  Volksküchen,
die  zu  mäßigen  Preisen  gute  und  gesunde  Mahlzeiten  verabreichen.
Eine  weitere  Gruppe  von  teils  lokalen,  teils  für  größere  Gebiete  wirkenden ­
  Vereinen  dient  der  Hebung  der  Volksbildung  in  den  verschie-  ,
densten  Formen  usw.  Auf  die  Einzelheiten  einzugehen,  würde  hier
zu  weit  führen.
Handelte  es  sich  bisher  um  gemeinnützige  Vereine  für  einzelne
bestimmte  sozialpolitische  Aufgaben,  so  fehlt  es  auch  nicht  an  Vereinen ­
  für  engere  oder  weitere  Gebiete,  die  sich  in  umfassender  Weise
insbesondere  der  anregenden  und  wegeweisenden  Arbeit  widmen.  In
erster  Linie  ist  hier  der  schon  1844  in  Berlin  errichtete  Zentralverein
für  das  Wohl  der  arbeitenden  Klassen  zu  nennen.  Er  will  nach  §  1
seiner  Satzungen  „für  die  Verbesserung  des  sittlichen  und  wirtschaftlichen ­
  Zustandes  der  arbeitenden  Klassen  im  Gebiete  des  deutschen
Reiches  anregend  und  fördernd  wirken“.  Um  möglichst  viele  Kräfte
zu  diesem  Zweck  in  Bewegung  zu  setzen,  war  ursprünglich  die  Bildung ­
  von  Provinzial-  und  Ortsvereinen  geplant;  es  ist  aber  nicht
dazu  gekommen.  Als  aufklärendes,  sammelndes,  anregendes  und  wegeweisendes ­
  Organ  hat  der  Verein  eine  umfassende  Tätigkeit  entfaltet.
Neben  ihm  wirken  als  jüngere  Organe  sowohl  eine  Reihe  lokaler  Vereine ­
  —  z.  B.  der  Bergisclie  Verein  für  Gemeinwohl  (1885  errichtet),
der  Linksrheinische  Verein  für  Gemeinwohl  in  M.-Gladbach,  die  Vereine ­
  Volkswohl  in  Dresden,  Leipzig,  Halle  usw.,  der  Verein  der  anhaltischen
  Arbeitgeber  (1888  errichtet)  und  viele  andere  —,  als  auch
Vereine  umfassenden  Charakters,  wie  der  Verein  zur  Förderung  des
Wohles  der  Arbeiter  „Concordia“  in  Mainz  und  der  Verband  katholischer ­
  Industrieller  und  Arbeiterfreunde  „Arbeiterwohl“  in  M.-Gladvan
  der  Borgiit,  Grundz.  d.  Sozialpolitik.  30
            
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