Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

464  III.  Teil.  Selbständige  sozialpolitische  Arbeit  der  Selbstverwaltungskörper  usw.

ruhe,  Köln  usw.  zur  Errichtung  und  Unterhaltung  von  Arbeitsnachweisanstalten, ­
  Verbände,  die  sich  stets  aus  einer  Reihe  gemeinnütziger
Vereine,  Arbeitgebervereine,  Arbeitervereine  usw.  zusammensetzen.
Auch  der  schon  früher  erwähnten  Bezirksverbände  und  des  1898  begründeten ­
  Verbandes  deutscher  Arbeitsnachweise  ist  hier  zu  gedenken.
Eine  beträchtliche  Anzahl  lokaler  Vereine  widmet  sich  einer  die
reichsgesetzliche  Arbeiterversicherung  ergänzenden  Fürsorge  für  kranke
oder  verletzte  oder  in  der  Genesung  begriffene  Arbeiter.  Sowohl  Vereine ­
  von  Beteiligten  (Arbeitern  oder  Arbeitgebern)  als  auch  Vereine  von
Unbeteiligten  kommen  hier  in  Betracht.  Erwähnt  sei  u.  a.  die  1894
errichtete  Vereinigung  zur  Fürsorge  für  kranke  Arbeiter  in  Leipzig,
die  nach  §  2  ihrer  Satzungen  die  „in  dem  Kranken-,  Unfall-  und  Invalidenversicherungsgesetz ­
  vorhandenen  Härten  und  Lücken“  mildern,
über  die  Getze  aufklären  und  auf  Besserung  der  gesundheitlichen  Verhältnisse ­
  hin  wirken  will.  Die  Vereinigung  war  das  Vorbild  für  einen
ähnlichen,  1899  in  Posen  entstandenen  Verein.  Zu  nennen  ist  auch
der  in  Berlin  1899  errichtete  Verein  für  Unfallverletzte.  Von  besonderer ­
  Bedeutung  sind  die  zahlreichen  Volksheilstätten-Vereine  und  das
als  deren  Zentralstelle  erscheinende  deutsche  Zentralkomitee  zur  Errichtung ­
  von  Heilstätten  für  Lungenkranke  mit  dem  Sitz  in  Berlin.
Diese  Gruppe  von  Vereinen  arbeitet  in  Ergänzung  und  zum  Teil  in
enger  Berührung  mit  den  Invalidenversicherungsanstalten  an  der  Bekämpfung ­
  der  Lungenkrankheiten.  Eine  stattliche  Zahl  entsprechender ­
  Heilanstalten  ist  ihrem  Wirken  zu  danken.  Wie  hier,  so  ist  auch
bei  den  seit  den  90  er  Jahren  aufgekommenen  Vereinen  zur  Fürsorge
für  Genesende  oder  für  Errichtung  von  besonderen  Anstalten  für  diesen
Zweck  der  Zusammenhang  mit  der  reichsgesetzlichen  Arbeiterversicherung ­
  unverkennbar.  Dasselbe  gilt  von  den  gemeinsamen  Pensionskassen,
wie  sie  mehrfach  von  industriellen  Verbänden  errichtet  sind,  um  die
reichsgesetzliche  Fürsorge  zu  ergänzen.
Ein  mit  Eifer  und  Erfolg  beackertes  Feld  der  gemeinnützigen
Vereinstätigkeit  ist,  wie  schon  im  Kap.  13  erwähnt,  die  Arbeiterwohnungsfrage. ­
  Daß  eine  beträchtliche  Anzahl  solcher  Vereine  in
verschiedenen  Organisationsformen  sich  dem  Bau  von  Arbeiterwohnungen ­
  oder  seiner  materiellen  Förderung  widmet,  ist  schon  erwähnt. ­
  Eine  Reihe  weiterer  Vereine  sucht  auf  diesem  besonderen  Gebiete ­
  durch  anregende,  aufklärende  und  vermittelnde  Tätigkeit  zu
wirken.  Zu  einer  großen  Bedeutung  ist  unter  den  letzteren  Vereinen
der  1897  begründete  schon  mehrfach  erwähnte  Rheinische  Verein  zur
Förderung  des  Arbeiterwohnungswesens  (Sitz  in  Düsseldorf)  gelangt.
Seine  Aufgabe  ist  Erteilung  von  Rat  und  Auskunft  in  allen  das  Arbeiterwohnungswesen ­
  betreffenden  Angelegenheiten,  Schaffung  eines
Sammelpunktes  für  alle  Erfahrungen  auf  diesem  Gebiete,  Förderung
            
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