464 III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper usw.
ruhe, Köln usw. zur Errichtung und Unterhaltung von Arbeitsnachweisanstalten,
Verbände, die sich stets aus einer Reihe gemeinnütziger
Vereine, Arbeitgebervereine, Arbeitervereine usw. zusammensetzen.
Auch der schon früher erwähnten Bezirksverbände und des 1898 begründeten
Verbandes deutscher Arbeitsnachweise ist hier zu gedenken.
Eine beträchtliche Anzahl lokaler Vereine widmet sich einer die
reichsgesetzliche Arbeiterversicherung ergänzenden Fürsorge für kranke
oder verletzte oder in der Genesung begriffene Arbeiter. Sowohl Vereine
von Beteiligten (Arbeitern oder Arbeitgebern) als auch Vereine von
Unbeteiligten kommen hier in Betracht. Erwähnt sei u. a. die 1894
errichtete Vereinigung zur Fürsorge für kranke Arbeiter in Leipzig,
die nach § 2 ihrer Satzungen die „in dem Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherungsgesetz
vorhandenen Härten und Lücken“ mildern,
über die Getze aufklären und auf Besserung der gesundheitlichen Verhältnisse
hin wirken will. Die Vereinigung war das Vorbild für einen
ähnlichen, 1899 in Posen entstandenen Verein. Zu nennen ist auch
der in Berlin 1899 errichtete Verein für Unfallverletzte. Von besonderer
Bedeutung sind die zahlreichen Volksheilstätten-Vereine und das
als deren Zentralstelle erscheinende deutsche Zentralkomitee zur Errichtung
von Heilstätten für Lungenkranke mit dem Sitz in Berlin.
Diese Gruppe von Vereinen arbeitet in Ergänzung und zum Teil in
enger Berührung mit den Invalidenversicherungsanstalten an der Bekämpfung
der Lungenkrankheiten. Eine stattliche Zahl entsprechender
Heilanstalten ist ihrem Wirken zu danken. Wie hier, so ist auch
bei den seit den 90 er Jahren aufgekommenen Vereinen zur Fürsorge
für Genesende oder für Errichtung von besonderen Anstalten für diesen
Zweck der Zusammenhang mit der reichsgesetzlichen Arbeiterversicherung
unverkennbar. Dasselbe gilt von den gemeinsamen Pensionskassen,
wie sie mehrfach von industriellen Verbänden errichtet sind, um die
reichsgesetzliche Fürsorge zu ergänzen.
Ein mit Eifer und Erfolg beackertes Feld der gemeinnützigen
Vereinstätigkeit ist, wie schon im Kap. 13 erwähnt, die Arbeiterwohnungsfrage.
Daß eine beträchtliche Anzahl solcher Vereine in
verschiedenen Organisationsformen sich dem Bau von Arbeiterwohnungen
oder seiner materiellen Förderung widmet, ist schon erwähnt.
Eine Reihe weiterer Vereine sucht auf diesem besonderen Gebiete
durch anregende, aufklärende und vermittelnde Tätigkeit zu
wirken. Zu einer großen Bedeutung ist unter den letzteren Vereinen
der 1897 begründete schon mehrfach erwähnte Rheinische Verein zur
Förderung des Arbeiterwohnungswesens (Sitz in Düsseldorf) gelangt.
Seine Aufgabe ist Erteilung von Rat und Auskunft in allen das Arbeiterwohnungswesen
betreffenden Angelegenheiten, Schaffung eines
Sammelpunktes für alle Erfahrungen auf diesem Gebiete, Förderung