17. Kapitel. Die organisierte Selbsthilfe.
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In Frankreich hatte sich die Zahl seit Mitte der 90 er Jahre ver
mindert, ist aber neuerdings wieder gewachsen. Die Statistik führt auf:
1895 .... 1217 Konsumvereine, darunter 509 Bäckereigenossenschaften.
1897 .... 1199 „ „ 491 „
1900 .... 1463 „ „ 641 „
Die Mitgliederzahl war 1900 bei 421 Bäckereigenossenschaften
85 036, bei 518 sonstigen Konsumvereinen 235728 usw.
Die Mitglieder der Konsumvereine sind zum guten Teil nicht Ar
beiter, sondern selbständige Handwerker, Beamte usw. In. Sachsen
sind nach einer dem Landtage 1902 vorgelegten Denkschrift über Be
steuerung der Großbetriebe im Kleinhandel 61 °/o der Mitglieder Fabrik
arbeiter. Dieser Prozentsatz ist verhältnismäßig hoch; aber im ganzen
sind jedenfalls die Arbeiter in der Mitgliedschaft überall reichlich ver
treten. Ein Teil der Konsumvereine steht im In- und Auslande unter
dem unmittelbaren Einfluß der sozialdemokratischen Partei.
Der Umstand, der den Arbeitern wie überhaupt den auf geringes
Einkommen angewiesenen Kreisen die Beteiligung an Konsumvereinen
nahelegt, ist in der Hoffnung zu erblicken, daß auf diese Weise die
Vermittlung des Kleinhandels umgangen werden und der Gewinn des
Kleinhandels den Mitgliedern zufließen könne. Dazu bieten sich zwei
Wege. Der Konsumverein kann seine Verkaufspreise seinen Selbst
kosten möglichst nahe bringen, also zu möglichst niedrigen Preisen
verkaufen, sodaß die etwa erzielte Ersparnis den Mitgliedern durch
billige Bedarfsbefriedigung zugute kommt. Etwaige Überschüsse
werden bei diesem Vorgehen meist nach Geschäftsanteilen verteilt.
Nur ein kleiner Teil der Konsumvereine geht so vor. Die Mehrzahl
folgt dem von den Pionieren von Rochdale gegebenen Beispiel, die
üblichen Preise zu nehmen, die so erzielten reichlicheren Überschüsse
aber in Gestalt der Dividende zu einem bestimmten Termin nach
dem Umfang der Einkäufe den Mitgliedern zurückzuzahlen. Dieses
letztere Verfahren übt auf die Mitglieder einen großen Reiz. Er kann
sich unter Umständen steigern bis zu unnützen oder unklugen Ein
käufen und zu dem Streben, durch Einkäufe für Nichtmitglieder den
Umfang der Einkaufssumme und damit die Dividende zu erhöhen.
Die neuere Gesetzgebung hat dem mehrfach zu steuern gesucht; in
Deutschland kommt das Gesetz vom 12. August 1896 in Betracht, das
durch Strafen die Beschränkung des Absatzes auf die Mitglieder her
beizuführen sucht. Das Rochdaler Prinzip verspricht am meisten Er
folg, wenn sich der Konsumverein auf den Verkauf der gangbarsten
Artikel wirft. Das ist denn auch durchweg geschehen, obwohl bei
solchen Artikeln am wenigsten Anlaß zu Klagen über zu hohe Preis
aufschläge des Kleinhandels vorliegt.
An das Streben, den Vermittlerlohn des Kleinhandels für die Mit-
van »ekBoesht, Grundz. d. Sozialpolitik. 31