482 III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper usw.
glieder zu gewinnen, liat sich im Verlauf der Entwicklung angeschlossen
das Streben, auch den Produktionsgewinn der Fabrikanten
der zu vertreibenden Waren den Genossenschaftsmitgliedern zuzuführen.
Diesem Streben entspringt die Eigenproduktion der Konsumvereine.
Sie hat, wie gezeigt, namentlich in Großbritannien großen Umfang erreicht,
hat aber auch in anderen Ländern erhebliche Fortschritte gemacht.
Für die genossenschaftliche Produktion für den eigenen Bedarf
liegen die Vorraussetzungen günstiger, als für die in § 3 besprochenen
Produktivgenossenschaften. Die Eigenproduktion beginnt
immer erst, wenn der Konsumverein eine gewisse Geldkapitalkraft
erreicht hat, und sie findet in dem regelmäßigen Bedarf der Konsumvereinsmitglieder
die Möglichkeit eines gleichmäßigen Betriebes. Bezüglich
der Leitung der Eigenproduktion sind die Schwierigkeiten
ebenfalls geringer als bei den auf Absatz an Fremde angewiesenen Produktivgenossenschaften.
Tatsächlich sind denn auch mit der Eigenproduktion
vielfach günstige Erfolge erzielt worden. In besonderem
Maße trifft das Gesagte für die Eigenproduktion der Großeinkaufsgenossenschaften
zu.
Die Großeinkaufsgenossenschaften ihrerseits sind der Ausdruck des
Strebens, auch die Spesen und den Lohn der Vermittlung des Großhandels
selbst zu verdienen. Das Konsumvereinswesen hat hiernach
unzweifelhaft eine Tendenz, die dem Kleinhandel, den gewerblichen
Produzenten und dem Großhandel nachteilig werden kann. Dies ist
der innere Grund für die vielfach zu Tage getretene Abneigung gegen
Konsumvereine. Die nach dieser Richtung hin etwa zu ergreifenden
Maßregeln gehören dem Gebiete der inneren Handels- und Gewerbepolitik
an und werden in anderen Bänden des Handbuches besprochen,
können also hier übergangen werden.
Die Vorteile der Konsumvereine für die Arbeiter sind im allgemeinen,
mag auch das übliche Dividendensystem manche Überschätzung
veranlassen, bedeutsam genug, um die starke Entwicklung dieses Zweiges
der genossenschaftlichen Tätigkeit zu erklären. Aber auch hier
kommt als Empfänger der Vorteile in der Regel nur der besser gestellte
Arbeiter in Betracht. Das hängt zum Teil mit dem in den
Konsumvereinen durchgeführten Grundsatz der Barzahlung zusammen.
So erzieherisch das auch wirkt, so werden doch dadurch die wirtschaftlich
schwächsten Teile der Arbeiterschaft vielfach von der Beteiligung
an Konsumvereinen zurückgehalten.