18. Kapitel. Die Privatbeamten.
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weiter Auslegung des Begriffs der Privatbeamten sucht der 1881 er
richtete Deutsche Privatbeamtenverein zu Magdeburg vor allem die
praktische Selbsthilfe besonders durch die von ihm errichteten Ver
sicherungskassen — Kranken-, Begräbnis-, .Pensions-, Witwen- und
Waisenkasse — und durch Stellenvermittlung zu größerer Bedeutung
zu entwickeln. Zu erwähnen ist ferner der 1884 begründete Deutsche
Werkmeisterverband, der namentlich durch Stellenvermittlung und
Pensions- und Sterbekasse praktische Aufgaben zu lösen sucht. Auch
in anderen Ländern, wie England, Frankreich, Belgien, bestehen zahl
reiche, zum Teil sehr bedeutende Vereinigungen von kaufmännischen
oder sonstigen Privatbeamten. Internationale Verbände haben eben
falls Wurzel gefaßt. Im Jahre 1900 wurde eine Federation inter
nationale des employds mit dem Sitz in Brüssel errichtet; dieser Bund
wird sich „mit dem Proletariat jeder Art und jedes Landes solidari
sieren“ und bildet in der Hauptsache einen Sammelpunkt der sozial
demokratischen Richtung unter den kaufmännischen Angestellten.
§ 2. Arbeitsgelegenheit. Auch der Stand der Privatbeamten hat
zu kämpfen mit der Unständigkeit der Arbeitsgelegenheit aus
Gründen, die nicht in der Person und dem Verhalten der Angestellten,
sondern in allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen liegen. Wie sehr
die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse namentlich im Kaufmanns
beruf auf den Arbeitsmarkt einwirkten, hat u. a. eine Untersuchung
vonScHACK in den Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik 1903,
(Septemberheft) ersichtlich gemacht. Hiernach sind bei 12 mit Stellen
vermittlung sich befassenden Vereinen auf 100 offene Stellen ge
kommen im Kalenderjahre 1900, in dessen zweiter Hälfte die jüngste
Krisis begann, 120,8 Bewerbungen, 1901: 165,6 und 1902: 164,1 Be
werbungen und bei 13 weiteren derartigen Vereinen für das mit dem
31. März schließende Jahr 1900/1901: 116,8 und 1901/1902: 158,8 Be
werbungen. Die rasche Zunahme während der Krisis ist in diesen
Zahlen deutlich genug erkennbar. Im allgemeinen werden freilich
die Privatbeamten schon wegen ihrer in vielen Fällen längeren
Kündigungsfristen später als die Arbeiter die Einwirkung ungünstiger
wirtschaftlicher Verschiebungen auf dem Arbeitsmarkt empfinden.
Es muß sich auch naturgemäß stets um kleinere Personenmengen handeln
als bei den Arbeitern. Für die von dem Stellen Verlust betroffenen
Privatbeamten ist insofern die Sachlage weniger bedenklich, als sie
zum Teil in einer wirtschaftlichen Lage sind, die ihnen das Über
dauern einer gewissen Zeit der Arbeitslosigkeit eher ermöglicht, als
den Arbeitern. Aber auch von diesem Teil sind in solchen Zeiten
schwere Opfer zu bringen, und mancher gleitet dabei aus seiner bis
herigen gesellschaftlichen Schicht heraus. Auch abgesehen von der
artigen kritischen Zeiten ist ein stellenloser Bruchteil namentlich der