Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

4.  Kapitel.  Wege  der  Sozialpolitik.

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Versicherung  —,  immer  hat  die  berufliche  Gliederung  die  Wirkung,
daß  ein  Nebeneinander  von  Organisationen  mit  gleichem  Ziel  für  das
gleiche  Gebiet  entsteht.  Darin  liegt  eine  Zersplitterung,  die  im  ganzen
den  Verwaltungsaufwand  steigern  muß.  Ob  dieser  Nachteil  groß  genug
ist,  um  deshalb  den  bedeutsamen  Vorteil  der  beruflichen  Gliederung
fallen  zu  lassen,  läßt  sich  nicht  allgemein  entscheiden  und  ist  in  der
Praxis  sehr  verschieden  beurteilt  worden.  In  der  deutschen  gewerblichen ­
  Unfall-  und  Krankenversicherung  ist  die  berufliche  Gliederung
das  maßgebende  Prinzip.
Wird  auf  berufliche  Gliederung  verzichtet,  so  liegt  eine  rein
territoriale  Organisation  vor.  Sie  faßt  die  Angehörigen  der  verschiedensten ­
  Berufe  für  bestimmte  größere  oder  kleinere  Gebiete  zusammen ­
  und  erreicht  dadurch  eine  größere  Übersichtlichkeit  und
Billigkeit  der  Verwaltung,  als  sie  möglich  wäre,  wenn  in  einem  gleichgroßen ­
  Gebiet  für  jede  Berufsgruppe  eine  besondere  Organisation  bestände. ­
  Dafür  muß  aber  der  Nachteil  in  Kauf  genommen  werden,  daß
die  Heranziehung  des  speziellen  Fachwissens  zur  Durchführung  der
Verwaltungsaufgaben  nicht  ebenso  leicht  und  gut  gelingt,  wie  bei  der
beruflichen  Gliederung.  Beispiele  der  rein  territorialen  Gliederung
sind  u.  a.  die  österreichische  Unfallversicherung  und  die  deutsche  Invaliditätsversicherung. ­

Eine  Kombination  beider  Wege  läßt  sich  ebenfalls  denken  und
liegt  z.  B.  in  der  deutschen  landwirtschaftlichen  Unfallversicherung
vor,  da  diese  Berufsgruppe  zwar  von  anderen  getrennt  gehalten,  aber
nur  für  bestimmte  engere  Gebiete  zu  Berufsgenossenschaften  zusammengefaßt ­
  ist.
Ein  eintheitliches  Gliederungsprinzip  für  das  ganze  Gebiet  der
Sozialpolitik  ist  durch  die  Natur  der  Dinge  überall  ausgeschlossen,
weil  die  zu  lösenden  Aufgaben  nicht  alle  ein  gleiches  Vorgehen  ermöglichen. ­
  Im  übrigen  spricht  hier  die  Sonderart  der  einzelnen  Nationen ­
  inbezug  auf  Entwickelung,  Auffassung,  Gewohnheiten  usw.
sehr  mit.  Die  Sozialpolitik  ist  viel  zu  eng  mit  dem  ganzen  Volksleben
verknüpft,  als  daß  nicht  auch  im  Aufbau  der  sozialpolitischen  Einrichtungen ­
  jedes  Volk  seine  Wege  für  sich  gehen  sollte.
§  6.  Das  Zeitmafs  der  Sozialpolitik.  Eine  umfassende  Sozialpolitik
bedingt  eine  Fülle  von  sich  ergänzenden  Maßnahmen,  die  in  sehr
vielen  Fällen  in  bestehende  Gewohnheiten  eingreifen,  mit  Belästigungen ­
  und  Beschränkungen  verbunden  sind  und  finanzielle  Opfer  von
den  Beteiligten  erfordern.  Es  tritt  eine  Umgestaltung  bestehender
Verhältnisse  ein,  und  jede  derartige  Umgestaltung  bedingt  zunächst
Störungen,  die  erst  allmählich  ausgeglichen  werden  können.  Die
Störungen  sind  unvermeidlich.  Aber  es  liegt  gleichwohl  kein  Anlaß
vor,  sie  ohne  triftige  Gründe  in  einer  gegebenen  Zeit  so  zu  häufen.
            
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