Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

5.  Kapitel.  Träger  und  Organe  der  Sozialpolitik.

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da  das  Sekretariat  an  das  städtische  Arbeitsvermittlung^-  und  Wohnungsamt ­
  angegliedert  ist,  in  Kaiserslautern  ein  Ausschuß  von  11  Personen
umfassend  den  Bürgermeister  als  Vorsitzenden,  5  Stadträte  und  5
ebenfalls  vom  Stadtrat  gewählte  Arbeiter.  Die  städtischen  Arbeitersekretariate ­
  sind  in  der  erwähnten  Statistik  nicht  berücksichtigt.  Im
übrigen  handelt  es  sich  bei  den  deutschen  Arbeitersekretariaten  um
Privatorgane,  die  entweder  von  den  Gewerkschaftskartellen  selbst  oder
von  besonderen,  teils  durch  das  Gewerkschaftskartell  und  die  beteiligten ­
  Vereine,  teils  in  freier  Versammlung  gewählten  Aufsichtskommissionen ­
  verwaltet  werden.  Die  Unterhaltungskosten  werden  ebenfalls ­
  entweder  —  was  die  .Regel  ist  —  von  Gewerkschaftskartellen
allein  oder  von  diesen  und  anderen  gewerkschaftlichen  Organen  bestritten. ­
  Bei  einer  kleinen  Zahl  sind  auch  parteipolitische  Organisationen ­
  an  der  Deckung  der  Kosten  beteiligt.  In  den  meisten  Fällen
werden  von  den  angeschlossenen  Organisationen  nach  Maßgabe  der
Mitgliederzahl  Beiträge  geleistet.  Vereinzelt  kommen  noch  Zuwendungen ­
  von  Vereinen,  Redaktionen  und  Einzelpersonen  hinzu.  Die
Einnahmen  aus  Gebühren  sind  gering.  Der  allgemeine  Grundsatz  ist,
daß  die  Auskünfte  den  Arbeitern  unentgeltlich  geleistet  werden.  Nur
wenige  und  unbedeutende  Abweichungen  kommen  vor.  Von  den
26  Sekretariaten,  die  auch  Nichtmitgliedern  der  gewerkschaftlichen
oder  politischen  Organisationen  ihre  Dienste  leisten,  haben  13  auf
diese  Personen  die  Unentgeltlichkeit  ausgedehnt;  eins  hält  die  nichtorganisierten
  Arbeiter  zu  freiwilligen  Beiträgen  an,  6  lassen  sich
für  schriftliche  Arbeiten  und  Auskünfte,  3  nur  für  schriftliche  Arbeiten
—  2  auch  für  Zeitversäumnis  bei  Rechtsvertretung  —  von  den  nichtorganisierten
  Arbeitern  geringe  Gebühren  zahlen.  Weitere  3  erheben
für  Schriftsätze  sowohl  von  organisierten  wie  von  anderen  Arbeitern
Gebühren.  Die  Gebühren  sind  so  niedrig,  daß  kein  Gewinn
dabei  erzielt  wird.  Die  Gesamteinnahmen  sind  sehr  verschieden.  Sie
waren  1902  bei  3  Sekretariaten  unter  1000  M.  bei  5:1000—2000  M.
bei  10:2000—5000  M.,  bei  6:5000—10000  M.,  bei  6  über  10000  M.
Die  Ausgaben  zeigen  ebenfalls  große  Abweichungen,  je  nach  dem  Aufwand ­
  für  Besoldung  des  Sekretärs,  für  Bureauräume  usw.  Einige
Sekretariate  in  5  kleinen  Orten  haben  nur  nebenamtlich  beschäftigte
Sekretäre  und  zudem  nur  unzulängliche  Räumlichkeiten.  Meist  aber
sind  besoldete  Sekretäre  im  Hauptamt  mit  einem  Gehalt  von  800
bis  2500  M.  jährlich  angestellt;  in  einigen  größeren  Sekretariaten
sind  mehrere  Sekretäre  tätig.  Mit  der  Auskunftserteilung  verbindet  sich
von  selbst  die  Anfertigung  von  Schriftsätzen;  meist  werden  auch  Beschwerden ­
  über  Arbeiterschutzangelegenheiten  an  die  Gewerbeaufsichtsbeamten
  vermittelt.  Eine  Rechtsvertretung  vor  den  Instanzen  übernehmen ­
  einige  20  Sekretariate.
van  der  Bokqht,  Grundz.  d  Sozialpolitik.  5
            
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