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Die Anwendung des Heilmittels.
Buch VIII.
ich denselben praktischen Schluß durch einen Weg erreicht, der nicht
bestritten werden kann, und babe denselben auf Gründe basiert, die
durch die akzeptierte Nationalökonomie nicht in Frage gestellt werden
können.
Der einzige Einwand gegen die Steuer auf Grundrente oder
Landwerte, welchem man in den herkömmlichen nationalökonomischen
Werken begegnet, ist eigentlich gar kein Einwand; im Gegenteil werden
dadurch die Vorteile dieser Steuer eingeräumt — er besagt, daß wir bei
der Schwierigkeit des Auseinanderhaltens in der Besteuerung der
Rente irgendetwas anderes mitbesteuern könnten. McLulloch z. B.
erklärt Steuern auf die Rente für unpolitisch und ungerecht, weil der
für die natürlichen und untrennbaren Kräfte des Bodens erhaltene
Ertrag nicht genau unterschieden werden könne von dem für Verbesse
rungen und Meliorationen erhaltenen, welche dadurch entmutigt werden
dürften. Macaulay sagt irgendwo, wenn das Eingeständnis der An
ziehungskraft der Erde einem beträchtlichen pekuniären Interesse ent
gegen wäre, so würde es nicht an Argumenten gegen dieselbe fehlen —
eine Wahrheit, von der dieser Einwand ein Beispiel ist. Denn an
genommen selbst, daß es unmöglich wäre, durchweg den Wert des Landes
von dem der Verbesserungen zu trennen, ist diese Notwendigkeit, auch
fernerhin einige Verbesserungen zu besteuern, ein Grund, sie sämt
lich weiter zu besteuern? wenn es die Produktion schon entmutigt,
werte zu besteuern, welche Arbeit und Kapital eng mit dem werte
des Bodens verbunden haben, wie viel größer muß dann die Ent
mutigung sein, wenn man nicht bloß diese, sondern auch alle genau
unterscheidbaren, von der Arbeit und dem Kapital geschaffenen werte
besteuert?
Aber tatsächlich ist der wert des Landes stets leicht von dem der
Verbesserungen zu unterscheiden. In Ländern, wie die vereinigten
Staaten gibt es viel wertvolles Land, das nie verbessert worden ist,
und in vielen der Staaten werden der wert des Bodens und der der
Verbesserungen von den Taxatoren separat abgeschätzt, obgleich nachher
unter der Bezeichnung Grundbesitz wiedervereinigt. Auch wo der
Grund und Boden seit undenklichen Zeiten okkupiert war, besteht keine
Schwierigkeit, den wert des bloßen Bodens zu ermitteln; denn häufig
gehört der Boden einer Person und die Baulichkeiten einer anderen,
und wenn sich dann eine Feuersbrunst ereignet und die Verbesserungen
vernichtet werden, so verbleibt in dem Grund und Boden ein klarer und
bestimmter wert. Im ältesten Lande der Welt kann die Trennung
keinerlei Schwierigkeit haben, wenn man sich darauf beschränkt, den wert
der deutlich unterscheidbaren, innerhalb eines mäßigen Zeitraums
gemachten Verbesserungen von dem wert des Grund und Bodens zu
trennen, der übrig bliebe, falls die Verbesserungen zerstört werden
sollten. Dies ist offenbar alles, was die Gerechtigkeit oder die Politik
erfordert. Absolute Genauigk? ist in jedem System unmöglich, und