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kein Interesse, den Betrieb, der ungünstiger lebt, als der Preis es
zulässt und die Nachfrage erfordert, am Leben zu erhalten. Denn
mit dem Trust ist die innere Konkurrenz ausgeschaltet.
Den Arbeitern gegenüber würde der Trust nicht mehr die
den Ertrag schädigende Zersplitterung der Bergbaubetriebe bei
der Lohnregulierung geltend machen können, und den Kohlenkonsumenten
gegenüber wäre ja das Interesse durch den jeweils
billigsten Produktionsprozess gewahrt. Ja, der Trust kann seinen
Kohlenpreis billiger stellen, als den Produktionskosten seines am
ungünstigsten produzierenden technischen Betriebes entspricht;
denn die Dififerentialrente wirkt nun innerhalb eines wirtschaftlichen
Betriebes und ermöglicht so bei einer der
Epoche entsprechenden Rentabilität der im Steinkohlenbergbau
investierten Kapitalien (im Kreise der jeweiligen Nachfrage) eine
Kohlengewinnung schwierigerer Plötze »auf Kosten« der mit grösster
Rente zu gewinnenden ’).
i) Aus dem Gesagten erhellt auch die Absurdität eines Vorschlages, den einmal
der Bergrat Triebei gemacht hat (vgl. seinen Aufsatz: die Wahrung der Nachhaltigkeit
des Steinkohlenbergbaues im Wege der Steuergesetzgebung in den Jahrb.
f. Nationalök. u. Stat. N. F. XVIII. Bd. 287 f.). Er will im Wege der Steuergesetzgebung
durch eine Flötzsteuer die Nachhaltigkeit des Abbaues erzwingen, d. h.
künstlich die geringeren bezw. teurer zu bauenden Flötze durch progressive Belastung
der billiger zu bauenden zur Gewinnung »rentabler« machen. Die Bruttosteuer,
an die dieser Vorschlag sich knüpfte, ist (bis auf die Privatregale) gefallen und damit
auch die einzige Stärke dieses Vorschlages aus dem Jahre 1889. Denn die Bruttosteuer
machte schon an sich das Gesetz des abnehmenden Ertrages eher geltend.
Setzen wir nämlich einen Preis von 10 M. pro t und 2 Proz. Bruttosteuer, so bedeutet
dies eine Belastung von 20 Pf. pro t, d. h. ein Flötz kann ohne solche Belastung
noch gewonnen werden, jedoch macht sich mit ihr das Ges. des abn. Ertrages
»um 20 Pf. eher« geltend. Und dies ist sehr einflussreich, denn trotz aller Phantasien
eines mehr oder weniger »geschlossenen Handelsstaates« konkurriert heute
noch die Kohle sowohl selbst auf dem Weltmärkte, als auch ihr Preis ein sehr wichtiges
Moment ist, das bei der Konkurrenzmöglichkeit der auf sie angewiesenen Industrie
in Betracht zu ziehen ist. — Es möge hier auch unter Plinweis auf die obigen
textlichen Ausführungen über die Vorteile des Trusts ein Vorschlag Schmollers (vgl.
sein Jahrbuch 1891: 1028: die geschichtliche Entwickelung der Unternehmung) abgelehnt
sein. Schmoller variiert nämlich in concreto einen Lieblingsgedanken, indem
er unter Verkennung der ganz anderen Betriebsbedingungen und Betriebszwecke
den Bergwerken eine Stellung wie etwa der Reichsbank geben will, d. h. der
Reinertrag soll, soweit er 4 oder 5 Proz. überschreitet, zwischen Staat und Privatgesellschaft
»in irgend welcher Form« geteilt werden. Warum sollte der Staat, da er
konsequent auch einen bestimmten Reinertrag garantieren müsste, dann nicht einfach
die Gesellschaften expropriieren und sie mit entsprechend verzinslichen Obligationen
abfinden?