Full text : Der Steinkohlenbergbau in Preussen und das Gesetz des abnehmenden Ertrages

All  das  Erwähnte  kann  eintreten  bei  einem  Trust,  bei  einem’
Kartell  jedoch  nie.  Ob  es  eintreten  wird  bezw.  dass  es  eintreten ­
  soll,  kann  wohl  kein  Gesetzgeber  im  Gesetze  bestimmen.
Und  nur  balanzierte  Machtverhältnisse  werden  dazu  zwingen,  dass
das  dem  Truste  Innewohnende  auch  ausgelöst  wird.  Sie  sind
in  sozialer  Hinsicht  bedingt  durch  kräftige  Koalitionen  der
Arbeiter,  denen  ein  den  Unternehmerkoalitionen  völlig  gleiches
Recht  zu  geben  ist.  Ausserdem  hat  ihnen  der  Staat  mit  seiner
Arbeiterschutzgesetzgebung  zu  Hilfe  zu  kommen,  auf  dass  nicht
die  in  ihren  Herzogtümern  residierenden  mächtigen  modernen
Lehensherren  eine  neue  Hörigkeit  über  einen  grossen  Teil  des
Volkes  bringen.
In  wirtschaftlicher  Hinsicht  ist  es  der  fremde  Konkurrent, ­
  der  davor  schützt,  dass  ein  Trust  mit  seinen  Produkten
einen  Handel  treibt,  der  an  die  Zeiten  erinnert,  in  denen  Handel
und  Raub  noch  wesensverwandte  Begriffe  waren.  Dieses  Problem
aber  läuft  auf  eine  Umgestaltung  der  heutigen  deutschen  Handelspolitik ­
  hinaus,  gegen  die  sich  eine  zum  Trust  verschmolzene
schwere  Industrie  eigentlich  seinerzeit  nicht  mehr  wehren  kann  ;
denn  es  gibt  ja  keine  »schwachen«  Betriebe  mehr  zu  schützen.
            
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