Die Gruppe der Geschäftsmänner
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gens „ist klar , daß der absolute Freihandel einen Zustand von
Frieden zwischen den verschiedenen Völkern der Erde voraus
setzt .... Solange aber zwischen den großen Ländern offen
kundige Feindschaft besteht, ist der absolute Freihandel un
möglich und nur durch sukzessive Etappen kann man dazu
gelangen 1 ) Was die von der theoretischen Wissenschaft
erleuchtete Wirtschaftspolitik in der gegenwärtigen Weltlage
den bedeutenderen kontinentalen Völkern rät, ist, ein liberales
Zollsystem zu haben und immer mehr auf Erleichterung der
internationalen Beziehungen hinzusteuern“ 2 ). Wenn man den
Freihandel nicht haben kann, bleibt die Wahl zwischen zwei
Systemen: dem der autonomen Tarife und dem der Handels
verträge. „Das Regime der autonomen Tarife ist ein brutales
und antisoziales, welches aus innerer Notwendigkeit viel weniger
liberal und haltbar ist, als das der Handelsverträge, und zwar
der tarifierten“ 3 ). Für dieses entscheidet sich Leroy-Beau
lieu. Wie weit sind wir da von Bastiat entfernt! Und gar
Anerkennung des national wirtschaftlichen Gesichtspunktes bei
einem Vertreter der kosmopolitischen Naturlehre der Volks
wirtschaft! Charles Gide hat recht, wenn er von Paul Leròy-
Beaulieu sagt, er sei „der französischste unter den französi
schen Nationalökonomen“.
In der Wertlehre bricht Leroy-Beaulieu mit den klassi
ere Überlegenheit des absoluten Freihandels unter allen Umständen nur ein
vorgebliches, wirtschaftliches Dogma, das gar keinen Anspruch auf Annahme
erheben kann.“ Traité, Dd. I, p. 37—38 und 97—100.
*) „Von einem andern Gesichtspunkt aus ist absoluter Freihandel in der
gegenwärtigen Periode für die bedeutenderen, kontinentalen Völker nicht mög
lich; diese brauchen nämlich Geld und erheben deswegen im Innern indirekte
Steuern. Diese sind je nach den Ländern und deren Lasten sehr verschieden
und bedingen z. T. als Korrelat Zölle auf gleichartige Produkte. Man könnte
die Zölle überhaupt nur abschaffen, wenn man die indirekten Steuern im Innern
beseitigte, und ich habe anderswo nachgewiesen (Traité de la science des Finances,
5. Aud., Bd. I, p. 221—287), daß deren Beseitigung bei den Völkern, die
große Lasten haben, weder tunlich noch vorteilhaft wäre. Auch gibt es gewisse
Produkte, deren Erzeugung ein bedeutender Staat heute ohne eine gewisse Toll
kühnheit nicht wesentlich zu mindern riskieren darf. Das ist z. B. in Frankreich
der Fall für den Getreidebau, in einer Zeit, wo dieses Produkt so bedeutend im
Preise sinkt.“ Traité, Bd. IV, p. 102—103.
2 ) Traité, Bd. IV, p. 101—102.
3 ) ibid. p. 105—106.