Full text : Der Steinkohlenbergbau in Preussen und das Gesetz des abnehmenden Ertrages

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ihnen  benötigten  Rohmaterials  überwinden  können.  Man  darf
jedoch  nicht  zu  optimistisch  über  die  heute  so  viel  berufene  »Anpassungsfähigkeit« ­
  der  Industrie  denken,  da  die  zur  Ueberwindung
  von  Preissteigerungen  des  benötigten  Materials  notwendigen
technischen  Fortschritte  zur  Verwirklichung  eine  »Zeitdauer«  beanspruchen ­
  und  sich  obendrein  natürlich  nicht  bis  ins  Unendliche
fortsetzen  lassen.

Wir  gehen  zum  Schlüsse  unserer  Ausführungen  über,  in
welchem  wir  noch  die  wirtschaftliche  Organisationsform  der
aus  den  geschilderten  Entwickelungstendenzen  hervorgegangenen
weniger  gewordenen  konzentrierten  technischen  Betriebe  im  Werden
und  Sein  zu  untersuchen  haben.  Wir  beschränken  uns  hierbei
auf  Rheinland-Westfalen.  Denn  im  Saargebiet  regiert  tatsächlich ­
  nur  ein  Unternehmerwille:  der  des  Fiskus.  Er  liefert  den
Beweis  für  die  Existenz  des  Staatskapitalismus,  der  in  dem  Staatssozialismus ­
  seinen  grössten  Feind  erblickt.  Und  wie  so  häufig,
so  verwechseln  auch  hier  die  Anhänger  der  Verstaatlichung  das
etwas  theoretische  »Ding  an  sich«  mit  seinen  oft  minder  zu  begrüssenden
  praktischen  Erscheinungsformen:  hier  technischer,  sozialer ­
  und  wirtschaftlicher  Natur.  Von  der  politischen  Seite  der
durch  eine  Verstaatlichung  des  Kohlenbergbaues  dem  Staate  gegebenen ­
  Macht,  auch  bei  grösster  parlamentarischer  Kontrolle,
noch  ganz  zu  schweigen.  Georg  Gothein  *)  hat  erst  kürzlich  in
einem  Vortrage  die  Gefahren  der  Verstaatlichung  des  Kohlenbergbaues ­
  wieder  nach  allen  Seiten  hin  beleuchtet.
Wir  berücksichtigen  auch  nicht  Oberschlesien  mit  seinen
wenigen  konzentrierten  Betrieben.  Diese  wenigen  Unternehmer
verstehen  sich  schon  so,  daher  die  relativ  lockere  Fügung  der
oberschlesischen  Kohlenkonvention.
Anders  in  Rheinland-Westfalen.  Zum  Verständnis  der  heutigen ­
  Zustände  müssen  wir  die  Geschichte  zu  Rate  ziehen.
Unter  dem  Direktionsprinzipe  regelte  die  Bergbehörde  Produktion ­
  und  Preis:  ihr  überwiegend  bürokratischer  Unternehmerwille ­
  regelte  den  technischen  und  wirtschaftlichen  Betrieb  2 ).  Die
der  Zeit  eines  vorwiegend  lokalen  Marktes  entsprechenden  jährlichen ­
  Preistaxen  sollten  die  natürlichen  Verhältnisse,  besonders
1)  G.  Gothein,  Die  Verstaatlichung  des  Kohlenbergbaues.  Berlin  1905.  Volkswirtschaftliche ­
  Zeitfragen.
2)  Der  Gewerke  hatte  nur  Zubusse  zu  leisten  oder  Ausbeute  zu  empfangen.
            
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