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Zwang auf Grund eines Majoritätsbeschlusses. Wir haben nun
zum ersten diese Entwickelung zu begründen und zum andern
die Rückwirkungen der Unternehmerkoalition auf den technischen
und wirtschaftlichen Betrieb zu prüfen.
Wir finden jedesmal nach dem Rückgang der Konjunktur,
also 1858, 1874 und 1891 die Bestrebungen, sich zu koalieren und
wir finden dabei die historische Erscheinung, dass anfänglich
beim Aufsteigen der Konjunktur diese Koalitionen zerfallen, dann
nur sich lockern, und dass sie, wie in der letzten grossen Hausse
nach 1895, fest bestehen bleiben und dass der tobende Kampf
an der eisernen Fügung des Syndikats sich bricht.
Woher kommt dies ?
Die gesamten bisherigen Ausführungen zeigten, dass das
Streben, einmal das Gesetz des abnehmenden Ertrages durch das
Gesetz des zunehmenden Ertrages zu suspendieren, sodann aber
bei den dem Gesetze des zunehmenden Ertrages überhaupt unter
worfenen Zweigen des Betriebes dieses Gesetz auszumünzen, dass
dieses Streben eine gewaltige Kapitalkonzentration beim Stein
kohlenbergbau hervorgerufen hat, die im Bunde mit der zu über
windenden schwierigen Tiefe eine grosse Kapitalimmobilisation
bedeutet, die zum allergrössten Teile überhaupt nicht wie etwa
flottierendes Kaufmannskapital zurückgezogen werden kann und
die andererseits sehr schwer neu aufzubringen, schwer vermehr
bar ist. Um wie grosse Werte es sich handelt, zeigt, dass im
August 1904 der Marktpreis für 56 Kohlenwerke x ) im Ruhrgebiete
mit 1447,14 Mill. M. angegeben wurde, wovon auf 19 Aktien
gesellschaften 918,06 Mill. M. und auf 36 Gewerkschaften 529,08
Mill. M. entfielen. Unter Berücksichtigung der beiden Kohlen
gesellschaften im Aachener Becken (dem Eschweiler Bergwerks
verein und der Vereinigungsgesellschaft im Wurmrevier) stellten
die Kohlenunternehmungen in Rheinland-Westfalen, soweit sie
nicht im Besitze des Staates oder von Privat
leuten oder in den Händen von Hüttenwerken
sind, August 1904 einen Wert von fast genau 1500 Mill. M. dar.
Bedenken wir weiter, wie verschieden die Art des Produk
tionsmonopols eines Gewerbes ist, welches an sich schon ein
Monopol besitzt, so sehen wir, unter welch verschiedenen Beding
ungen die einzelnen Betriebe arbeiten. Von den isolierten Betrie-
1) Frankfurter Ztg. 9. August 1904. Handelsblatt.