fullscreen: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Heimathsgesetz. 
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seit Wilhelm und Maria erst von der Veröffentlichung dieser 
Anmeldungen in der Kirche ab gerechnet werden. Indem so 
der Erwerb von Heimathsrecht durch Aufenthalt ganz in das 
Belieben der neuen Gemeinde gestellt wurde, wurden dafür 
andere Rechtsgründe für.Erwerbung von Heimathsrecht ein- 
geführt, nämlich: 
Zahlung von Steuern ?), 
Uebernahme eines öffentlichen Amts in dem Kirchspiel 
während eines Jahres, 
Durchmachen einer Lehrlingsschaft, 
Einjähriges Dienstverhältniss. 
woran sich durch Gerichtspraxis die weiteren Titel für Erwerb 
des Heimathsrechts durch Geburt und Heirath schlossen. 
5 Da durch das Heimathsrecht nicht bestimmte Gemeinden 
verpflichtet wurden, bestimmte Arme zu unterhalten, sondern 
jeder Arbeiter, ehe er wirklich arm war, ausgewiesen werden 
konnte, so artete das Heimathsrecht in volle Aufhebung der 
Freizügigkeit für Vermögenslose aus. Der Erwerb des Heimaths- 
vechts durch einjähriges Dienstverhältniss statt durch 40tägigen 
Aufenthalt durchkreuzte sogar direct die Tendenzen des SO- 
genannten Lehrlingsgesetzes, indem, wie schon A. Smith be- 
merkt, in Folge dessen einjährige Dienstkontrakte seltener 
wurden, die früher die Regel waren und welche das Gesetz 
wesentlich begünstigte. Da die Ausweisung auch erfolgen 
konnte und wirklich erfolgte, weil Jemand bald Kinder be- 
kommen wird, die der Gemeinde zur Last fallen, so schreckte 
das vom Heirathen ab und bewirkte Vermehrung der unehe- 
lichen Kinder. Die Frage, ob Jemand in einer bestimmten 
Gemeinde heimathsberechtigt war oder nicht, war in vielen 
Fällen ausserordentkich schwer zu beantworten und gab zu 
zahllosen widerlichen Rechtsstreitigkeiten Veranlassung, in 
deren. Verfolgung sich Scharfsinn und Willenskraft der Ge- 
meindehäupter erschönften. Das Recht. fremde Arbeiter, so- 
‘) Wozu aber nach 9. Georg I. c. 7 Strassen- und ‘Strassenkehr- 
zelder nicht mehr gerechnet werden (1722)
	        
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