Full text : Der Steinkohlenbergbau in Preussen und das Gesetz des abnehmenden Ertrages

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Zwang  auf  Grund  eines  Majoritätsbeschlusses.  Wir  haben  nun
zum  ersten  diese  Entwickelung  zu  begründen  und  zum  andern
die  Rückwirkungen  der  Unternehmerkoalition  auf  den  technischen
und  wirtschaftlichen  Betrieb  zu  prüfen.
Wir  finden  jedesmal  nach  dem  Rückgang  der  Konjunktur,
also  1858,  1874  und  1891  die  Bestrebungen,  sich  zu  koalieren  und
wir  finden  dabei  die  historische  Erscheinung,  dass  anfänglich
beim  Aufsteigen  der  Konjunktur  diese  Koalitionen  zerfallen,  dann
nur  sich  lockern,  und  dass  sie,  wie  in  der  letzten  grossen  Hausse
nach  1895,  fest  bestehen  bleiben  und  dass  der  tobende  Kampf
an  der  eisernen  Fügung  des  Syndikats  sich  bricht.
Woher  kommt  dies  ?
Die  gesamten  bisherigen  Ausführungen  zeigten,  dass  das
Streben,  einmal  das  Gesetz  des  abnehmenden  Ertrages  durch  das
Gesetz  des  zunehmenden  Ertrages  zu  suspendieren,  sodann  aber
bei  den  dem  Gesetze  des  zunehmenden  Ertrages  überhaupt  unterworfenen ­
  Zweigen  des  Betriebes  dieses  Gesetz  auszumünzen,  dass
dieses  Streben  eine  gewaltige  Kapitalkonzentration  beim  Steinkohlenbergbau ­
  hervorgerufen  hat,  die  im  Bunde  mit  der  zu  überwindenden ­
  schwierigen  Tiefe  eine  grosse  Kapitalimmobilisation
bedeutet,  die  zum  allergrössten  Teile  überhaupt  nicht  wie  etwa
flottierendes  Kaufmannskapital  zurückgezogen  werden  kann  und
die  andererseits  sehr  schwer  neu  aufzubringen,  schwer  vermehrbar ­
  ist.  Um  wie  grosse  Werte  es  sich  handelt,  zeigt,  dass  im
August  1904  der  Marktpreis  für  56  Kohlenwerke  x )  im  Ruhrgebiete
mit  1447,14  Mill.  M.  angegeben  wurde,  wovon  auf  19  Aktiengesellschaften ­
  918,06  Mill.  M.  und  auf  36  Gewerkschaften  529,08
Mill.  M.  entfielen.  Unter  Berücksichtigung  der  beiden  Kohlengesellschaften ­
  im  Aachener  Becken  (dem  Eschweiler  Bergwerksverein ­
  und  der  Vereinigungsgesellschaft  im  Wurmrevier)  stellten
die  Kohlenunternehmungen  in  Rheinland-Westfalen,  soweit  sie
nicht  im  Besitze  des  Staates  oder  von  Privatleuten ­
  oder  in  den  Händen  von  Hüttenwerken
sind,  August  1904  einen  Wert  von  fast  genau  1500  Mill.  M.  dar.
Bedenken  wir  weiter,  wie  verschieden  die  Art  des  Produktionsmonopols ­
  eines  Gewerbes  ist,  welches  an  sich  schon  ein
Monopol  besitzt,  so  sehen  wir,  unter  welch  verschiedenen  Bedingungen ­
  die  einzelnen  Betriebe  arbeiten.  Von  den  isolierten  Betrie-1)

  Frankfurter  Ztg.  9.  August  1904.  Handelsblatt.
            
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