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Linie gegeben durch die grosse Ausdehnung der Gemeinheiten, insbesondere
der Gemeinweiden. Die ersten Bemühungen zur Aufteilung der Gemein
heiten hatte in Preussen schon Friedrich II. gemacht und zu diesem
Zwecke eine Reihe von Verfügungen erlassen, von denen das Reglement
vom 14. April 1771 wegen Auseinandersetzung und Aufhebung der Gemein
heiten und Gemeinhutungen in Schlesien vorbildlich für die spätem Ge
meinheitsteilungsgesetze wurde. Die Erfolge aber, die damals erzielt
wurden, beschränkten sich meist auf die sogen, generale Teilung, d. h. nur
die Rittergüter erhielten ihre Anteile an den Gemeinheiten als Eigentum
zugewiesen, während die Rustikalgemeiuden an dem alten Flurzwang und
den gemeinsamen Weiden und Hutungen meist hartnäckig festhielten. Erst
das 19. Jahrhundert räumte, besonders nach der Gemeinheitsteilungsordnung
vom 7. Juni 1821, auch innerhalb der Dorfgemeinden mit den Gemein
heiten auf. Mit der Teilung der Gemeinheiten war meist auch die Zu
sammenlegung der Grundstücke und Ablösung der Servitute verbunden.
Nun sind „bis zum Schluss des Jahres 1820 bei den Regulierungen und
Gemeinheitsteilungen separiert resp. von allen Holz-, Streu- und Hutungs
servituten befreit worden 2683495 Morgen, bis Ende 1848 42819769 Morgen,
bis Ende 1865 59827477 Morgen A 1 ) Wie gross dabei die Gemeinheiten
an sich gewesen sind, ist unbekannt. Dass aber speziell die Gemeinweiden
zu Anfang des vorigen Jahrhunderts noch einen bedeutenden Umfang gehabt
haben müssen, geht schon daraus hervor, dass die Sommerstallfütterung
damals noch zu den Ausnahmen gehörte und der gesamte Viehstand den
Sommer über auf Weide, und zwar hauptsächlich die Gemeinweide an
gewiesen war. Nach Aufteilung der Gemeinweiden wurden dieselben, soweit
das technisch anging, in Ackerland umgewandelt. Neben den Kommunal-
und Privatweiden waren es dann grosse Strecken Ödlands, schlechtere
Wiesen und Forste, 2 ) auf deren Inkulturnahme und Umwandlung zu
Ackerland die veränderten Zeitverhältnisse hindrängten.
Betrachten wir die Anbauverhältnisse etwas genauer und fragen,
welchen Anteil die einzelnen Fruchtarten an der gesamten Ackerfläche
hatten, so haben wir auf den oben zuerst berechneten 93952458 Morgen
folgendes gefunden. Es nahmen ein:
die vier Hauptgetreidearten . 15900571 Morgen = 60% der Ackerfläche.
Hülsenfrüchte, Hackfrüchte
und Handelsgewächse . . 2626490 ,, = 10 » „ „
Brache etc 7950285 ,, = 30 „ „ „
26477 346 Morgen =100% der'Ackerfläche,
Da es neben der Dreifelderwirtschaft noch andere Wirtschaftssysteme
gab, bei denen die Brache bezw. Ackerweide einen breiteren Raum ein-
nalimen, und da ferner die Aussaattabellen gerade bei den Hülsenfrüchten 9
9 Meitzen a. a. 0. 1, S. 431 ff.
2 ) Wenn der Gesamtumfang der Wälder im vorigen Jahrhundert allem Anschein nach
wenig abgenommen hat, so liegt das daran, dass an Stelle der Rodungen andere, unfrucht
barere Strecken neu aufgeforstet worden sind.