Object: Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

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Die Versicherung bei großen Gesellschaften*). 
Zu den großen Gesellschaften werden diejenigen gerechnet, welche 
sowohl ein großes Wirkungsgebict, also ganz Deutschland oder das 
Königreich Preußen haben, als auch mehrere Thiergattungen gegen 
mannigfache Verluste in Versicherung nehmen. 
Im Allgemeinen besteht die Bedeutung der Versicherung darin, 
daß ein Schaden, welcher einen Einzelnen trifft und diesen wirth- 
schaftlich ruiniren würde, von Vielen getragen wird. Dieses Ziel 
kann auf dem Wege der Gegenseitigkeit und der Spekulation erreicht 
werden. 
Die Versicherung auf Gegenseitigkeit ist die einfachere der beiden 
Formen: Die Gesellschaft besteht aus einer Anzahl von Personen, 
welche sich verpflichtet haben, einen gewiffen Schaden, welcher Objekte ihres 
Vermögens treffen kann, unter sich zu repartiren. Versicherer und 
Versicherte sind dieselben Personen. Die Versicherung soll zu keinem 
Gewinn führen. Die Ausgaben der Gesellschaft bestehen außer den 
Entschädigungen im Wesentlichen nur noch in den Verwaltungskosten. 
Entschädigung und Verwaltungskosten werden nach Verhältniß der 
Versicherungssumme von den Mitgliedern getragen. Da die Schäden 
eine gegebene Größe sind. so können die Beiträge nur durch Ein 
schränkung in den Vcrwaltungskosten vermindert werden. Der Umfang 
der Gegenseitigkeitsanstalten richtet sich nach der Art der Gefahr. 
Eine Gegenseitigkeitsversicherungsgesellschaft kann ihren Zweck sehr 
wohl erfüllen, selbst wenn sie räumlich keine große Ausdehnung hat, 
aber nur für solche Unglücksfälle Entschädigung leistet, welche nach 
den gemachten Erfahrungen stets nur Wenige treffen. Ist die Art 
der Gefahr aber derart, daß sie in derselben Gegend zu derselben Zeit 
fast alle Theilnehmer an der Versicherung trifft, so würde die Repartition 
des Schadens keinen Zweck haben. Die Gefahr darf bei Gegcn- 
*) Diesem Abschnitte sind die Statuten der größeren Viehvcrsichcrungs- 
gesellschasten, namentlich der Nationalviehversicherungsgesellschaft 
zu Cassel, der Norddeutschen Viehversicherungsbank in'Hannover, der 
Rheinischen Viehversicherungsgesellschaft zu Cöln, der Sächsischen Vichvcr- 
sicherungsgesellschast, der „Hammonia" zu Grunde gelegt. — Wo das Statut 
der einen oder der andern Gesell,chast in wesentlichen Bestimmungen abweicht 
in dies besonders erwähnt. — Außer den genannten sind auch die wichtigsten 
andern Gesellschaften berücksichtigt worden.
	        
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