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Die Versicherung bei großen Gesellschaften*).
Zu den großen Gesellschaften werden diejenigen gerechnet, welche
sowohl ein großes Wirkungsgebict, also ganz Deutschland oder das
Königreich Preußen haben, als auch mehrere Thiergattungen gegen
mannigfache Verluste in Versicherung nehmen.
Im Allgemeinen besteht die Bedeutung der Versicherung darin,
daß ein Schaden, welcher einen Einzelnen trifft und diesen wirth-
schaftlich ruiniren würde, von Vielen getragen wird. Dieses Ziel
kann auf dem Wege der Gegenseitigkeit und der Spekulation erreicht
werden.
Die Versicherung auf Gegenseitigkeit ist die einfachere der beiden
Formen: Die Gesellschaft besteht aus einer Anzahl von Personen,
welche sich verpflichtet haben, einen gewiffen Schaden, welcher Objekte ihres
Vermögens treffen kann, unter sich zu repartiren. Versicherer und
Versicherte sind dieselben Personen. Die Versicherung soll zu keinem
Gewinn führen. Die Ausgaben der Gesellschaft bestehen außer den
Entschädigungen im Wesentlichen nur noch in den Verwaltungskosten.
Entschädigung und Verwaltungskosten werden nach Verhältniß der
Versicherungssumme von den Mitgliedern getragen. Da die Schäden
eine gegebene Größe sind. so können die Beiträge nur durch Ein
schränkung in den Vcrwaltungskosten vermindert werden. Der Umfang
der Gegenseitigkeitsanstalten richtet sich nach der Art der Gefahr.
Eine Gegenseitigkeitsversicherungsgesellschaft kann ihren Zweck sehr
wohl erfüllen, selbst wenn sie räumlich keine große Ausdehnung hat,
aber nur für solche Unglücksfälle Entschädigung leistet, welche nach
den gemachten Erfahrungen stets nur Wenige treffen. Ist die Art
der Gefahr aber derart, daß sie in derselben Gegend zu derselben Zeit
fast alle Theilnehmer an der Versicherung trifft, so würde die Repartition
des Schadens keinen Zweck haben. Die Gefahr darf bei Gegcn-
*) Diesem Abschnitte sind die Statuten der größeren Viehvcrsichcrungs-
gesellschasten, namentlich der Nationalviehversicherungsgesellschaft
zu Cassel, der Norddeutschen Viehversicherungsbank in'Hannover, der
Rheinischen Viehversicherungsgesellschaft zu Cöln, der Sächsischen Vichvcr-
sicherungsgesellschast, der „Hammonia" zu Grunde gelegt. — Wo das Statut
der einen oder der andern Gesell,chast in wesentlichen Bestimmungen abweicht
in dies besonders erwähnt. — Außer den genannten sind auch die wichtigsten
andern Gesellschaften berücksichtigt worden.