Full text : Festschrift zum 25jährigen Bestehen des Verbandes deutscher Chokolade-Fabrikanten

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*)  M.  I.  IV  Nr.  12  S.  94  und  Nr.  13  S.  115,  116.

D.
Einstlutz  der  sozialen  und  anderen  Gesetzgebung.
Unter  den  sozialen  Gesetzen  ist  zuerst  das  Krankenversicherungsgesetz
vom  15.  Juni  1883,  dann  das  Unfallversicherungsgesetz  vom  6.  Juli  1884
und  endlich  das  Jnvaliditäts-  und  Altersversicherungsgesetz  vom  22.  Juni
1889  erschienen.  Der  Verband  hat  diesen  Gesetzen,  deren  tiefeinschneidende
Wirkung  auf  das  soziale  Leben  nicht  zu  verkennen  war,  von  Anfang  an
die  größte  Aufmerksamkeit  zugewandt.
Bei  der  Krankenversicherung  hatte  der  Arbeitgeber  weniger  selbstthätig ­
  hervorzutreten,  wenn  er  sich  einer  Orts-  oder  Gemeindekrankenkasse
anschloß,  während  er  bei  Errichtung  einer  eigenen  Betriebskrankenkasse
thatkräftig  einzuschreiten  hatte.  Wenn  der  Verband  seinen  Mitgliedern,
welche  mehr  als  fünfzig  Arbeiter  beschäftigten,  die  Errichtung  eigener
Betriebskrankenkassen  empfahl,  so  war,  wie  die  Erfahrung  gezeigt  hat,  das
Richtige  getroffen.  Der  Chokoladefabrikation  kann  nicht  der  Vorwurf  gemacht ­
  werden,  daß  sie  gesundheitsnachtheilig  wirke,  wer  sich  also  von
den  Orts-  und  Gemeiudekrankenkassen,  in  welche  Alle  aufgenommen  werden
müssen,  auch  wenn  sie  die  Gefahren  der  Gewerbekrankheiten  zu  bestehen
haben,  unabhängig  machte,  wird  jedenfalls  gut  gethan  haben.  Die  Beiträge ­
  werden  sich  hier  wesentlich  niedriger  gestaltet  haben,  während  die
Leistungen  viel  wohlwollender  bemessen  werden  können,  so  daß  bei  humaner
Führung  der  Kasse  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  ein  nicht  zu
unterschätzendes  Band  geschlungen  werden  kann.  Unsere  Mittheilungen
Jahrg.  IV  Nr.  5  brachten  ein  Normalstatut.
Wesentlich  umfangreicher  gestalteten  sich  die  Vorarbeiten  für  das
Unfallversicherungsgesetz  durch  die  damit  verbundenen  Einrichtungen  von
Berufsgenossenschaften.
Hier  ist  in  erster  Reihe  dankend  der  von  Dr.  Landgraf  betriebenen
lebhaften  Agitation  zu  gedenken,  welcher  zunächst  eine  besondere  Chokolade-Berufsgenossenschaft
  in  Aussicht  genomnien  hatte,*)  was  auch  Anfangs
nicht  ganz  aussichtslos  erschien.  Von  dieser  speziellen  Berufsgenossenschaft
kam  man  jedoch  später  ab  und  wurde  durch  das  Reichsversicherungsamt ­
  am  5.  März  1885  im  Architektenhaus  zu  Berlin  eine  Generalversammlung ­
  der  verschiedenen  Nahrungsmittelbranchen  einberufen.  Der
Umstand,  daß  die  erste  Anregung  für  die  Berufsgenossenschaft  von  dem
Verbände  deutscher  Chokoladefabrikanten  ausgegangen  war,  gab  die  Veranlassung, ­
  daß  der  damalige  Verbandsvorsitzende  Rüger  auch  zum  Vorsitzenden ­
  der  Nahrungsmittel-Jndustrie-Berufsgenossenschaft  gewählt  wurde,
welches  Amt  derselbe  bis  zum  Jahre  1896  inne  hatte,  wo  ihn  andauernde
Krankheit  zur  Niederlegung  desselben  nöthigte.  Die  Versammlung  fand
            
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