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fechter dieser Einrichtung- wünschen. — Mit Ausnahme von Verträgen
nach Art des Vertrags der Hafenarbeiter verspricht die Gewerkschaft
nicht, eine bestimmte Menge Arbeit zu erledigen oder
eine bestimmte Zahl Arbeiter zu stellen. Sie hat daher auch
nicht Ersatz zu leisten, wenn ein einzelnes ihrer Mitglieder dem
Vertrage zuwiderhandelt. Ebensowenig garantiert ja der Unternehmer,
dass er immer für Arbeit sorgen werde. Aber auch
daran würde eine Eintragung nichts ändern können. Die Freunde
derselben gehen in ihrer Argumentation dabei sehr auseinander;
die einen wollen zur Eintragung zwingen, um für die Handlung
von Einzelpersonen die Gesamtheit verantwortlich zu machen;
und die anderen behaupten, dieselbe sei auch so schon dafür verantwortlich,
und die Eintragung werde nur die Haftbarkeit der
Einzelperson beschränken. Hierfür werden einerseits die englische
Entscheidung in dem Taff-Vale-Streit angeführt, die eine nichteingetragene
Gewerkschaft für Handlungen ihrer Beamten während
eines Streikes bestrafte, und andererseits Prozesse gegen Mitglieder,
die zugestandenermassen für Handlungen der Gesamtheit haftbar
gemacht wurden. Könnte man aber eine eingetragene Vereinigung
für Handlungen eines beliebigen Mitgliedes verantwortlich machen,
so wäre das der stärkste Grund gegen die Eintragung.
Einer der gewichtigsten Gründe f ii r die Eintragung ist
die unsichere Stellung der Gerichtshöfe gegenüber den Gewerkschaften,
und das Vorurteil im Kopfe mancher Richter, als hätten
diese etwas verschwörerisches an sich. Der Gedanke an eine Beschränkung
der Gewerbefreiheit, die übliche rückständige Stellungnahme
zu Boykott und Streik, und eine Bestrafung des Streikpostenstehens
sind mit modernen Anschauungen nicht in Einklang
zu bringen. Aber solange derartige Gesetzesbestimmungen als
Waffe gegen die Gewerkschaften zu benutzen versucht werden,
muss man sich besonders vor einem Hechtszustand hüten, der nur
in der Absicht herbeigeführt wird, eine schärfere gesetzliche
Kontrolle über die Gewerkschaften zu besitzen.
Die Böswilligkeit unserer höheren Kichter mag von einigen
Gewerkschaftlern übertrieben werden; neben der Unterwürfigkeit
gegenüber den grossen Gesellschaften, aus deren Hand sie ihre
Stellungen als Lohn für Liebesdienste vielfach empfangen haben,
kommt auch in Betracht, dass in einem Kreise, der bislang den
Forderungen moderner Wirtschaftsphilosophie über Arbeiterrechte
allzu ferngestanden hat, auch ehrliche Männer aufwachsen. Aber
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